Pflegepaket soll Angehörige entlasten
„Gerade die Menschen am Land pflegen die ältere Generation oft selbst zu Hause – für die Angehörigen eine enorme Herausforderung. Diese Leistung wird mit einem Bonus von 1.500 Euro pro Jahr für Angehörige anerkannt“, begrüßt Bauernbund-Präsident Georg Strasser das Paket. „Gerade Bäuerinnen leisten zu Hause unglaubliche Arbeit in Sachen Pflege, denn meist gilt am Hof das Prinzip ‚daheim vor stationär‘. Viele stoßen dabei an ihre körperlichen und psychischen Belastungsgrenzen. Für die fordernde Arbeit werden endlich auch Bäuerinnen spürbar unterstützt“, freut sich Bundesbäuerin Irene Neumann-Hartberger. Voraussetzung für die 1.500 Euro Pflegebonus ist der Bezug von Pflegegeld zumindest in Stufe vier. Wer nahe Angehörige zu Hause pflegt, wird diesen ab 2023 erhalten. Die Beschlussfassung zum Angehörigenbonus erfolgt im Herbst.
Anspruch auf Pflegekarenz
Zur Entlastung pflegender Angehöriger wird auch der Rechtsanspruch auf Pflegekarenz verbessert. „Können pflegende Angehörige aufgrund von Krankheit, Urlaub oder sonstigen Gründen die Pflege nicht selbst übernehmen, werden sie darüber hinaus für die Ersatzpflege früher als bisher finanzielle Unterstützung erhalten“, so Strasser. Auch werden pflegende Angehörige bei den Kosten für Kurse unterstützt, das Angebot für kostenlose Angehörigengespräche wird ausgeweitet und die 24-Stunden-Betreuung verbessert. „Darüber hinaus wird die erhöhte Familienbeihilfe nicht mehr auf das Pflegegeld angerechnet, das bringt für 45.000 Menschen 60 Euro pro Monat mehr“, so Neumann-Hartberger.
„Die Pflegereform gestaltet auch den Pflegeberuf attraktiver – etwa werden die Gehälter in der Pflege erhöht und ab dem 43. Lebensjahr gibt es eine zusätzliche Entlastungswoche“, betont Strasser. Ergänzend wird die Zuwanderung von ausgebildeten Fachkräften erleichtert, sodass sie einfacher eine Arbeitserlaubnis erhalten. „Um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken, wird großes Augenmerk auf die Ausbildung gelegt. Wer seine Erstausbildung in einem Pflegeberuf macht, erhält einen Ausbildungszuschuss von zumindest 600 Euro pro Monat. Personen, die über das AMS an einer geförderten Pflegeausbildung teilnehmen, erhalten ab September 2023 ein Pflegestipendium von zumindest 1.400 Euro pro Monat. Neben der schulischen Ausbildung im Bereich Pflege, auch in landwirtschaftlichen Fachschulen, wird es als Modellversuch eine Pflegelehre geben. So wird die Ausbildung in Zukunft deutlich attraktiver. Wir wollen, dass mehr junge Menschen diesen für die Gesellschaft so wichtigen Weg einschlagen“, so Neumann-Hartberger.
„Die Pflegereform gestaltet auch den Pflegeberuf attraktiver – etwa werden die Gehälter in der Pflege erhöht und ab dem 43. Lebensjahr gibt es eine zusätzliche Entlastungswoche“, betont Strasser. Ergänzend wird die Zuwanderung von ausgebildeten Fachkräften erleichtert, sodass sie einfacher eine Arbeitserlaubnis erhalten. „Um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken, wird großes Augenmerk auf die Ausbildung gelegt. Wer seine Erstausbildung in einem Pflegeberuf macht, erhält einen Ausbildungszuschuss von zumindest 600 Euro pro Monat. Personen, die über das AMS an einer geförderten Pflegeausbildung teilnehmen, erhalten ab September 2023 ein Pflegestipendium von zumindest 1.400 Euro pro Monat. Neben der schulischen Ausbildung im Bereich Pflege, auch in landwirtschaftlichen Fachschulen, wird es als Modellversuch eine Pflegelehre geben. So wird die Ausbildung in Zukunft deutlich attraktiver. Wir wollen, dass mehr junge Menschen diesen für die Gesellschaft so wichtigen Weg einschlagen“, so Neumann-Hartberger.