Bäuerliche Köstlichkeiten auf dem Prüfstand
Landwirte sind automatisch mit ihrer Betriebsnummer als Lebensmittelunternehmer bei der Behörde registriert. Deshalb ist auch jeder Bauer/jede Bäuerin für die Lebensmittelsicherheit der selbst erzeugten Produkte verantwortlich. Es dürfen nur sichere Qualitätsprodukte auf den Markt gebracht werden.
Als Hilfestellung wurden Leitlinien für die unterschiedlichsten Verarbeitungsbereiche erstellt. Zu finden sind diese im Österreichischen Lebensmittelbuch. Die Merkblätter können als Grundlage für die Erstellung des betrieblichen Eigenkontrollsystems verwendet werden. Zudem liegen Muster, Vorlagen etc. für die folgenden Aufzählungen vor.
Eigenkontrolle für Milchverarbeiter
Milchverarbeitungsbetriebe, die nach den Prinzipien der Guten Herstellungs- und Hygienepraxis arbeiten, erfüllen die gesetzlichen Voraussetzungen für die hygienische Produktion von Lebensmitteln. Wesentliche Elemente der guten Herstellungs- und Hygienepraxis:
- Anlagenkontrolle – bauliche Anforderungen:
- Ermittlung und Beherrschung von Gefahren, die von Milchprodukten ausgehen können – Herstellungsabläufe:
- Reinigungsplan und Desinfektionsplan:
- Schädlingsbekämpfungsplan – Schädlingsmonitoring:
- Personalschulung – Hygieneschulungen:
Risiko bestimmt Anzahl der Untersuchungen
Die Häufigkeit der Produktuntersuchung ist vom hygienischen Gesamtrisiko abhängig. Kriterien für die Beurteilung des Gesamtrisikos:
Produkte wie Labtopfen ohne Säuerung aus Rohmilch, Süßrahmbuttermilch und Süßrahmbutter aus Rohmilch weisen ein hohes hygienisches Risiko auf. Bei der Herstellung von oberflächengereiftem Käse sind abhängig vom Hygienerisiko am Betrieb und der jährlichen Milchverarbeitungsmenge zusätzlich Schmierwasseruntersuchungen auf Listeria monocytogenes erforderlich.
Die Ergebnisse der Produktuntersuchung bei Staphylokokken, E.Coli oder Coliformen Keimen zeigen an, ob die Funktionsweise der Guten Herstellungs- und Hygienepraxis ausreicht, um ein einwandfreies Lebensmittel zu erzeugen. Bei unzufriedenstellendem Untersuchungsergebnis, das auf hygienische Mängel (z. B. Verunreinigungen) hinweist, sind Korrekturmaßnahmen notwendig. Zur Überprüfung ist eine neuerliche Untersuchung auf zumindest jene Keime notwendig, bei denen die Ergebnisse nicht entsprochen haben.
Bei Überschreitung der Grenzwerte für Salmonellen und Listerien sind keine Korrekturmaßnahmen beim Endprodukt mehr möglich. Alle Produkte derselben Charge dürfen nicht verkauft werden bzw. sind vom Markt zurückzuholen. Werden im Rahmen der Produktuntersuchung pathogene Keime in einem Produkt festgestellt, so muss unverzüglich die zuständige Behörde informiert werden. Das Risiko des jeweiligen Milchproduktes entnimmt man der Tabelle in der Milchverarbeitungsleitlinie oder man verwendet die Berechnungstabelle unter www.salz burg.gv.at, Stichwort: milch verarbeitung-bauernhof.
- Hygienerisiko beim Endprodukt
- Hygienerisiko am Betrieb bezüglich Herstellungsbedingungen (z. B. Einsatz von Holzbrettern zur Käsereifung)
- jährliche Milchverarbeitungsmenge
Produkte wie Labtopfen ohne Säuerung aus Rohmilch, Süßrahmbuttermilch und Süßrahmbutter aus Rohmilch weisen ein hohes hygienisches Risiko auf. Bei der Herstellung von oberflächengereiftem Käse sind abhängig vom Hygienerisiko am Betrieb und der jährlichen Milchverarbeitungsmenge zusätzlich Schmierwasseruntersuchungen auf Listeria monocytogenes erforderlich.
Die Ergebnisse der Produktuntersuchung bei Staphylokokken, E.Coli oder Coliformen Keimen zeigen an, ob die Funktionsweise der Guten Herstellungs- und Hygienepraxis ausreicht, um ein einwandfreies Lebensmittel zu erzeugen. Bei unzufriedenstellendem Untersuchungsergebnis, das auf hygienische Mängel (z. B. Verunreinigungen) hinweist, sind Korrekturmaßnahmen notwendig. Zur Überprüfung ist eine neuerliche Untersuchung auf zumindest jene Keime notwendig, bei denen die Ergebnisse nicht entsprochen haben.
Bei Überschreitung der Grenzwerte für Salmonellen und Listerien sind keine Korrekturmaßnahmen beim Endprodukt mehr möglich. Alle Produkte derselben Charge dürfen nicht verkauft werden bzw. sind vom Markt zurückzuholen. Werden im Rahmen der Produktuntersuchung pathogene Keime in einem Produkt festgestellt, so muss unverzüglich die zuständige Behörde informiert werden. Das Risiko des jeweiligen Milchproduktes entnimmt man der Tabelle in der Milchverarbeitungsleitlinie oder man verwendet die Berechnungstabelle unter www.salz burg.gv.at, Stichwort: milch verarbeitung-bauernhof.
LK-Sammelaktion
Die Landwirtschaftskammer bietet wieder eine Sammelaktion für bäuerliche Direktvermarkter an – Milch- und Fleischprodukte können zur Probe gebracht werden.
Abgabetermin:
Di, 11. Mai Anmeldung bis Fr, 7. Mai per E-Mail: direktvermarktung@lk-salzburg.at oder Tel. 06474/2219
Abgabeorte:
Infos bezüglich Probenmenge, Verpackung, Begleitschreiben oder dem Produktrisiko erhält man bei der oben angeführten E-Mail-Adresse/Telefonnummer oder bei den BBK-Beraterinnen.
Abgabetermin:
Di, 11. Mai Anmeldung bis Fr, 7. Mai per E-Mail: direktvermarktung@lk-salzburg.at oder Tel. 06474/2219
Abgabeorte:
- BBK Tamsweg bis 9.30 Uhr
- BBK St. Johann bis 10.30 Uhr
- BBK Salzburg bis 11.30 Uhr
- BBK Hallein bis 11.30 Uhr
- BBK Zell am See – Maishofen bis 11 Uhr
Infos bezüglich Probenmenge, Verpackung, Begleitschreiben oder dem Produktrisiko erhält man bei der oben angeführten E-Mail-Adresse/Telefonnummer oder bei den BBK-Beraterinnen.