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Fortbestand des Hofes nach Trennung

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14.11.2024

Jetzt, wo die Kinder erwachsen sind, werden wir uns trennen.

AdobeStock_35756158.jpg © AdobeStock/Dennis Aldag
© AdobeStock/Dennis Aldag
In unserer Ehe kriselt es schon sehr lange. Der Kinder wegen sind wir zusammengeblieben und jetzt, da diese erwachsen sind, werden wir uns trennen. So hat vielleicht jeder von uns die Möglichkeit, sich ein neues Leben aufzubauen. Die Kinder haben über all die Jahre unsere Streitigkeiten mitbekommen, wahrscheinlich sind sie von unserer Entscheidung gar nicht überrascht. Leicht ist es dennoch nicht. Uns beiden ist wichtig, dass der Hof für die Kinder erhalten bleibt. Wir sind jeweils zur Hälfte im Eigentum und müssen beide noch einige Jahre arbeiten bis zum Pensionsantritt. Unser mittlerer Sohn (22 Jahre) möchte den Hof gerne übernehmen. Meine Frau könnte sich vorstellen, ihre Hälfte dem Sohn zu geben und anderwärtig arbeiten zu gehen. Wie sollen wir das alles hinbekommen, ohne dass der Bestand des Hofes gefährdet wird?

Herausfordernde Zeit

Eine Trennung ist für alle Beteiligten eine herausfordernde Zeit. Aus Ihrer Schilderung höre ich heraus, dass Sie beide trotz all Ihrer Differenzen ein gemeinsames Ziel haben, nämlich den Erhalt des Hofes für Ihre Kinder. Wichtig ist, dass Sie auch Ihren erwachsenen Kindern die Gelegenheit und Zeit geben, sich mit der veränderten Situation auseinanderzusetzen, und dass Sie Ihren Kindern klar vermitteln, dass zwar Ihre Ehe zu Ende ist, dass Elternsein jedoch niemals endet. Sollte Ihr Sohn den Hof übernehmen wollen, ist es hilfreich, gemeinsam mit ihm zu klären, wie dies unter den neuen Umständen organisiert werden kann, und zwar so, dass er auch eigene Freiräume für sich beanspruchen kann und nicht das Gefühl hat, sich für seine Eltern oder den Hof „aufopfern“ zu müssen. Dringend rate ich zu einer Beratung in der Rechtsabteilung der Landwirtschaftskammer und der SVS. Hier können Sie alle rechtlichen Fragen hinsichtlich Anspruch Ihrer Frau, Hälfte-Eigentum usw. klären. Danach muss nachgedacht werden, wie der Hof arbeitstechnisch organisiert werden kann, wenn eine Person weniger mitarbeitet. Entscheidend scheint mir zu sein, dass Sie immer wieder den Fokus auf das gemeinsame Ziel richten, mit Fairness Ihre Ehe auflösen und niemand als alleiniger Verlierer übrigbleibt. Hilfreich könnte für diesen Prozess eine Mediation sein.

Gemeinsam stark: Rechtliche Sicherheit in der Ehe

Vor allem die zum Hof hinzukommende Person (gilt gleichermaßen für Männer und Frauen) sollte sich so früh wie möglich die Frage stellen, wie sie ihre Investitionen (Zeit und Geld) in Haus und Betrieb auf solide rechtliche Beine stellen kann. Dies gilt auch für Personen (meistens sind es Frauen), die ihre Berufstätigkeit zugunsten von Kindererziehung und Haushalt aufgeben oder reduzieren. Dazu ein Beispiel: Magdalena (30, Verkäuferin) und Christian (33, arbeitet in der elterlichen Landwirtschaft und soll den Hof bald übernehmen) sind seit zwei Jahren ein Paar. Als nächsten Schritt in der Beziehung möchten sie zusammenziehen – Magdalena wird zu Christian auf den Hof ziehen und mitarbeiten. Am Anfang möchte sie die Arbeit im Geschäft auf 20 Wochenstunden reduzieren, nach einiger Zeit (spätestens, wenn Kinder da sind) ist geplant, dass sie ihren Job zur Gänze aufgibt, um am Hof zu arbeiten und für die Familie da zu sein. Christian und seine Eltern freuen sich, dass Magdalena sich gut vorstellen kann, den Hof gemeinsam mit Christian weiterzuführen. Auch wenn – oder gerade weil – derzeit alles in bester Ordnung ist, sollte Magdalena sich Gedanken machen, wie sie ihre Zukunft und ihr Leben am Hof bestmöglich absichern kann, denn Vorsorge sollte bereits in guten Zeiten beginnen. Wenn für beide Partner ausreichend vorgesorgt ist, schafft dies Klarheit und ermöglicht eine Partnerschaft auf Augenhöhe, es reduziert Abhängigkeiten und Druck. Wenn Magdalena also ihre Arbeit als Angestellte reduziert oder gänzlich aufgibt, um am Hof mitzuarbeiten, sollte sie darauf achten, dass trotzdem ausreichend in ihre Pensionsversicherung eingezahlt wird. Falls sie darüber hinaus auch ihre eigenen Ersparnisse in den Hof investiert und sie ist nicht Miteigentümerin, investiert sie rechtlich gesehen in fremdes Vermögen. Wichtig dabei ist, dass eine vertragliche Regelung zwischen ihr und dem Hofeigentümer (derzeit Christians Eltern bzw. nach der Übergabe Christian selbst) getroffen wird, aus der sich genau ergibt, wie viel sie investiert hat und was etwa im Falle einer Trennung mit dieser Investition passieren soll. Für jede Person, die Eigentum hat, ist es essenziell, sich Gedanken darüber zu machen, was damit im Falle von Krankheit, Tod oder Scheidung geschehen soll, und dafür gibt es rechtliche Regelungen (Ehevertrag, Testament, Vorsorgevollmacht usw.).

Ehevertrag: Wichtiges Mittel zur Vorsorge

Sollten Magdalena und Christian aus unserem Beispiel heiraten, sollten sie sich Gedanken über einen Ehevertrag machen. Dies macht sowohl dann Sinn, wenn beide den Hof gemeinsam als Miteigentümer von Christians Eltern übernehmen, als auch dann, wenn Christian den Hof alleine übernimmt. Auch wenn ein Ehevertrag von vielen Menschen als unromantisch betrachtet wird, ist er doch ein wichtiges Mittel, um bereits in guten Zeiten Vorsorge für den Fall einer etwaigen Scheidung zu treffen. Dadurch werden klare Verhältnisse geschaffen und künftiger Streit vermieden. Ein Ehevertrag kann sowohl vor als auch nach der Eheschließung abgeschlossen werden. Wenn er Vereinbarungen über die Aufteilung der ehelichen Ersparnisse oder der Ehewohnung enthalten soll, muss er zwingend in Form eines Notariatsaktes errichtet werden. Andere Regelungen unter (künftigen) Ehegatten, wie etwa die Aufteilung des sonstigen ehelichen Gebrauchsvermögens, bedürfen nur der Schriftform. Da die notwendigen und sinnvollen Vereinbarungen sehr stark vom Einzelfall und den jeweiligen Lebensbedingungen abhängig sind, kann sehr gerne eine individuelle Beratung in der Rechtsabteilung der Landwirtschaftskammer Salzburg oder in der zuständigen Bezirksbauernkammer in Anspruch genommen werden.
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