MFA-Antragstellung für das Jahr 2026 steht vor der Tür
Mit dem Start der neuen GAP-Periode steht ab Anfang November die Einreichung des Mehrfachantrags (MFA) 2026 bei der Agrarmarkt Austria (AMA) elektronisch zur Verfügung. Wie gewohnt bieten die Bezirksbauernkammern auch heuer wieder umfassende Unterstützung bei der Antragstellung an.
Einladung erstmals per E-Mail
Zur optimalen Nutzung der Antragszeit erfolgt die Einladung zur MFA-Abgabe in Form eines persönlichen Termins, der durch die Bezirksbauernkammer zugewiesen wird. Neu ist in diesem Jahr, dass erstmals Einladungen an Betriebe mit bekanntgegebener Mailadresse per E-Mail versendet werden. Zusätzlich wird eine SMS-Benachrichtigung mit dem individuellen Termin verschickt. Betriebe ohne E-Mail-Adresse erhalten die Einladung wie bisher auf dem Postweg. Wichtig: Sollte der zugewiesene Termin nicht wahrgenommen werden können, wird um zeitnahe Kontaktaufnahme zur Terminänderung ersucht. Ebenso wird um Rückmeldung gebeten, falls der Antrag heuer eigenständig durchgeführt wird. Eine SMS-Erinnerung erfolgt auch dieses Jahr wieder kurz vor dem individuellen Abgabetermin.
ÖPUL-Weiterbildung bis 31. Dezember möglich
Ein wesentlicher Bestandteil für die Teilnahme an ÖPUL-Maßnahmen ist die fristgerechte Absolvierung der vorgeschriebenen Weiterbildungsstunden. Es solldaher nachdrücklich darauf hingewiesen werden, dass alle für die beantragten ÖPUL-Maßnahmen relevanten Weiterbildungen bis spätestens 31. Dezember 2025 vollständig erfüllt sein müssen. Bitte rechtzeitig prüfen, welche Weiterbildungsstunden bereits absolviert wurden und ob die geforderten Stunden für die beantragten ÖPUL-Maßnahmen vollständig sind.
Die Schulungen stehen in unterschiedlichen Formaten zur Verfügung – Präsenzkurse, Webinare sowie flexible Online-Kurse, die jederzeit im eigenen Tempo durchgeführt werden können. Achtung: Wer bislang noch keine Kurse besucht hat oder noch Stunden nachholen muss, sollte unbedingt jetzt mit den Kursen beginnen, da in der Weihnachtsurlaubszeit keine Anmeldungen beim LFI möglich sind. Informationen zum Kursangebot gibt es unter www.sbg.lfi.at oder telefonisch unter 050/2595-3360.
Einjährige ÖPUL-Maßnahmen
Noch bis 31. Dezember können neue einjährige ÖPUL-Maßnahmen für den MFA 2026 beantragt werden. Es gibt keine Nachfrist! Bereits im MFA 2025 beantragte Maßnahmen verlängern sich automatisch. Sollte sich eine betriebliche Änderung ergeben, wird um umgehende Kontaktaufnahme mit der jeweiligen Bezirksbauernkammer gebeten, um bei der Terminvergabe für die MFA-Hilfestellung bis Ende des Jahres berücksichtigt zu werden.
Handy-Signatur für MFA notwendig
Der MFA 2026 muss elektronisch mit Handy-Signatur bzw. ID Austria eingereicht werden. Dies gilt auch bei Antragstellung über die Bezirksbauernkammer. In begründeten Ausnahmefällen ist eine händische Unterschrift auf der Verpflichtungserklärung möglich.
Flächenstichtag und Fristen im Überblick
Alle im MFA 2026 beantragten Flächen müssen spätestens ab dem 1. April 2026 in der Verfügungsgewalt des Betriebes stehen. Besonders bei kurzfristigen Zupachtungen ist dies zu beachten. Die vollständige Beantragung aller Flächen muss bis spätestens 15. April 2026 erfolgen – später gemeldete Flächen sind nicht mehr prämienfähig. Für Rückfragen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der jeweiligen Bezirksbauernkammer gerne zur Verfügung.