Bodenproben nicht vergessen
Seit 2023 gibt es österreichweit die ÖPUL-Maßnahme „Humuserhalt und Bodenschutz auf umbruchsfähigem Grünland“ (HBG). Betriebe, die daran teilnehmen, müssen bis spätestens 31. Dezember 2025 für je angefangene fünf Hektar förderfähiges Grünland mindestens eine Bodenprobe ziehen und von einem akkreditierten Labor analysieren lassen. Die Ergebnisse sind im eAMA-System zu erfassen.
Frist nicht versäumen
Nur Bodenproben, die bis Ende Dezember 2025 im Labor eingelangt sind, werden anerkannt. Verspätete Proben ziehen Kürzungen bei der Fördermaßnahme nach sich!
Ausgangsbasis für die Berechnung der Anzahl benötigter Bodenproben sind alle Grünlandflächen aus dem Mehrfachantrag 2025 mit einer Hangneigung unter 18 %, unabhängig von der Schlagnutzung und der Einbringung in etwaige andere Maßnahmen. Somit reduzieren Flächen in der Maßnahme „Naturschutz“ den Wert für die einzuberechnenden Flächen nicht. Flächen mit Umbruchsverbot gemäß GLÖZ 2 (Schutz von Feuchtgebieten und Torfflächen), GLÖZ 4 (Pufferstreifen entlang von Wasserläufen) und GLÖZ 9 (Umwelt-
sensibles Dauergrünland in Natura-2000-Gebieten) sind nicht förderfähig und zählen somit nicht zur Ausgangsbasis. Sind Betriebe ab 2025 in die neue HBG-Maßnahme eingestiegen, sind diese eben-falls von der Bodenprobenverpflichtung betroffen.
Eine Bodenprobe kann nur einmal und nur jenem Betrieb zugerechnet werden, der die untersuchte Fläche im betroffenen Jahr beantragt hat. Die Weitergabe einer Bodenuntersuchung gemeinsam mit der Grünlandfläche an einen anderen Betrieb ist nicht möglich, da die im jeweiligen Jahr gezogene Bodenprobe auch dem jeweiligen Mehrfachantrag zugeordnet werden muss. Für den abgebenden Betrieb kann die Probe jedoch angerechnet werden. Der übernehmende Betrieb muss gegebenenfalls eine neuerliche Untersuchung vornehmen lassen. Flächenhinzunahmen nach dem MFA 2025 haben keinen Einfluss mehr auf die Bodenuntersuchungsverpflichtung.
Bodenprobenaktion
Wer noch säumig ist mit den Bodenproben, kann sich bei der zuständigen BBK melden. Bohrer, Säckchen und Erhebungsbogen liegen dort auf und werden bereitgestellt. Die LK Salzburg wickelt die Bodenprobenaktion über das Labor der Steiermärkischen Landesregierung ab. Eine Bodenprobeanalyse kostet 20 Euro und ist selbstständig an das Labor zur schicken. Folgende akkreditierte Labore werden angerechnet:
- Ages
- Agrana Zucker GmbH
- Amt der Kärntner und der Steiermärkischen
- Landesregierung
- Kalb Analytik
- Agrolab Agrarzentrum GmbH
- cewe GmbH