Auf die Almmeldungen nicht vergessen
Für den Auftrieb von Rindern, Schafen, Ziegen und Pferden werden Almbewirtschaftern und Auftreibern Zahlungen wie die Direktzahlungen inkl. Almauftriebsprämie, Ausgleichszulage sowie die Almbewirtschaftungs- und Behirtungsprämie gewährt. Voraussetzung für deren Erhalt ist eine fristgerechte Einreichung einer Alm-/Weidemeldung inkl. Alm-/Gemeinschaftsweide-Auftriebsliste (AAL). Die AAL muss bis spätestens 15. Juli bei der AMA eingereicht werden, um für Förderungen berücksichtigt zu werden.
Ebenso müssen die Flächen mit Rindern, Schafen, Ziegen und/oder Pferden beweidet werden und die Tiere müssen eine Alpungsdauer von mindestens 60 Tagen einhalten. Der Tag des Abtriebs zählt nicht zu den 60 Tagen. Die Verantwortung für die fristgerechten und korrekten Meldungen liegt beim Almbewirtschafter.
Die Auftreiber sollten eine Auftriebsliste der korrekt gemeldeten Tiere zur Kontrolle und Ablage vom Almobmann anfordern und überprüfen.
Rindermeldung auf die Alm (einzeltierbezogen):
- Die Alm-/Weidemeldung Rinder kann nur im Zeitraum von 1. April bis 15. November gemacht werden.
- Die Meldung der spätestens am 15. Juli erstmalig aufgetriebenen Tiere muss spätestens am 29. Juli durchgeführt werden.
- 14-tägige Meldefrist bei Tierbewegungen bzw. nach Alm-auftrieb und Abtrieb.
Schaf- und Ziegenmeldungen auf die Alm (einzeltierbezogen) – Korrektur des Mehrfachantrages mittels Handysig-natur:
- Schafe und Ziegen, die auf eine Alm oder Gemeinschaftsweide aufgetrieben werden, müssen einzeltierbezogen mit Ohrmarke, Tierart, Geschlecht und Geburtsdatum in der Alm-auftriebsliste erfasst werden.
- Der Erstauftrieb und die dazugehörige Meldung müssen spätestens am 15. Juli durch-geführt werden.
- Siebentägige Meldefrist bei Tierbewegungen bzw. nach Almauftrieb und Abtrieb.
Erleichterte Meldung für den Almbewirtschafter:
Vorschlagliste im eAMA unter dem Reiter „Flächen“ erstellen und an die Almnummer senden oder eine entsprechende Csv-Datei an den Almbewirtschafter per Mail schicken.
Neu: Aus dem SZ-Online kann unter dem Register „Mein Betrieb – Almliste“ eine Vorschlagsliste für die AAL vom Auftreiber erstellt werden. Diese Liste entspricht dem erforderlichen Format im eAMA und kann als Hilfestellung per Mail an den Almobmann übermittelt werden.
Pferde- und Equidenmeldungen auf die Alm (stückbezogen) – Korrektur des Mehrfachantrages mittels Handysignatur:
- Pferde, die auf eine Alm oder Gemeinschaftsweide aufgetrieben werden, müssen stückbezogen in der AAL und unter Einhaltung der siebentägigen Meldefrist erfasst werden.
- Der Erstauftrieb und die dazugehörige Meldung müssen spätestens am 15. Juli durch-geführt werden.
- Im Gegensatz zu den Rindern, Schafen und Ziegen besteht bei den Pferden keine Verpflichtung zur Meldung des tatsächlichen Abtriebs! Stimmt das ursprünglich in der AAL er-fasste Abtriebsdatum mit dem tatsächlichen Abtriebsdatum überein, ist keine weitere Mel-dung notwendig. Nur im Falle einer Änderung des ursprünglich bekannt gegebenen Ab-triebsdatums ist eine Korrektur durchzuführen.
Zusätzlich muss jeder Tierhalter eine einzeltierbezogene Abgangsmeldung vom Heimbetrieb im VIS durchführen, sofern die Alpung länger als 30 Tage dauert, und der Almbewirtschafter muss den Almauftrieb einzeltierbezogen im VIS als Zugang auf der Alm melden.
Erstauftrieb und Meldefristen
Erstauftrieb: spätestens 15. Juli
Dazugehörige Tiermeldungen:
Schafe, Ziegen, Pferde: 15. Juli
Rinder: 29. Juli
Werden der Erstauftrieb oder die dazugehörigen Fristen versäumt, können die Tiere nicht mehr prämienrelevant berücksichtigt werden.