Die neue GAP: Was erwartet die Betriebe?
Mit 30. Dezember 2021 wurde der österreichische GAP-Strategieplan bei der Europäischen Kommission zur Genehmigung eingereicht. Damit haben die österreichischen Verhandlungen zur Ausgestaltung der künftigen Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ab dem Jahr 2023 ihr Ziel erreicht. Dieser Strategieplan ist die Grundlage der neuen Förderprogramme, deren Details später in Maßnahmenerläuterungsblättern veröffentlicht werden. Erstmals werden nun die beiden Säulen der Agrarpolitik (Direktzahlungen und Ländliche Entwicklung) in einem Dokument zusammengefasst und damit die Strategien zur Unterstützung der bäuerlichen Familienbetriebe beschrieben und vorgestellt. In diesem Artikel werden die eingereichten Leistungsabgeltungen vorgestellt. Diese müssen von der Kommission erst genehmigt werden. Daher können sich unter Umständen noch Änderungen beim GAP-Strategieplan ergeben.
Umsetzungsmodell neu
Insgesamt stehen im Vergleich zur vergangenen Periode um 35 Mio. mehr an EU-Mitteln für den gesamten Zeitraum zur Verfügung. Durch das neue Umsetzungsmodell kommt es aber, bei grundsätzlich gleichbleibender Zielrichtung, doch zu einigen Änderungen und Verschiebungen. So wurde beispielsweise von der EU gefordert, dass zumindest 25 % der Direktzahlungen in der ersten Säule an höhere Umweltauflagen gebunden werden (Ökoschema). Da in Österreich durch das traditionell starke ÖPUL hier auch Leistungen aus der zweiten Säule angerechnet werden können, fallen die Kürzungen in der ersten Säule jedoch nicht so stark aus wie in anderen Ländern!
Durch die Einführung der Umverteilungszahlung (die ersten 40 ha werden höher gefördert) und Capping (Kürzung der Mittel bei sehr großen Betrieben) kann gerade für kleinere und mittlere Betriebe ein zusätzlicher Ausgleich geschaffen werden. Als wesentliche Vereinfachung kann der Entfall der Zahlungsansprüche gewertet werden, was die Verwaltung in diesem Bereich stark erleichtert!
Eine weitere deutliche Verwaltungsvereinfachung ist die Umstellung bei den Landschaftselementen. Punktförmige LSE wie Einzelbäume werden in Zukunft jährlich beantragt und erhalten dazu eine jährliche Leistungsabgeltung für die Pflege und Bewirtschaftung. Dadurch fallen die langjährigen Erhaltungspflichten und die komplizierten Regeln für Ersatzbäume weg. Streuobstbäume können zudem mit einer höheren Förderung von 12 je Stk. abgegolten werden. Die Zahlungen der ersten Säule auf Almen werden in ihrer Summe wie in der Vergangenheit weitergeführt. Durch eine Erhöhung der Almauftriebsprämie bei gleichzeitiger Verringerung der Flächenzahlung wird hier ein starker Anreiz für den Tierauftrieb gesetzt und gleichzeitig die Abhängigkeit vom Flächenausmaß reduziert.
Durch die Einführung der Umverteilungszahlung (die ersten 40 ha werden höher gefördert) und Capping (Kürzung der Mittel bei sehr großen Betrieben) kann gerade für kleinere und mittlere Betriebe ein zusätzlicher Ausgleich geschaffen werden. Als wesentliche Vereinfachung kann der Entfall der Zahlungsansprüche gewertet werden, was die Verwaltung in diesem Bereich stark erleichtert!
Eine weitere deutliche Verwaltungsvereinfachung ist die Umstellung bei den Landschaftselementen. Punktförmige LSE wie Einzelbäume werden in Zukunft jährlich beantragt und erhalten dazu eine jährliche Leistungsabgeltung für die Pflege und Bewirtschaftung. Dadurch fallen die langjährigen Erhaltungspflichten und die komplizierten Regeln für Ersatzbäume weg. Streuobstbäume können zudem mit einer höheren Förderung von 12 je Stk. abgegolten werden. Die Zahlungen der ersten Säule auf Almen werden in ihrer Summe wie in der Vergangenheit weitergeführt. Durch eine Erhöhung der Almauftriebsprämie bei gleichzeitiger Verringerung der Flächenzahlung wird hier ein starker Anreiz für den Tierauftrieb gesetzt und gleichzeitig die Abhängigkeit vom Flächenausmaß reduziert.
Umweltambitionen sind angestiegen
Das ÖPUL-Programm wird in den wesentlichen Punkten weitergeführt, durch einen modularen Aufbau mit jährlich wählbaren Zuschlägen jedoch für viele Betriebe interessanter. Für Mehrleistungen können somit mehr Leistungsabgeltungen erhalten werden.
Die von der EU geforderten „höheren Umweltambitionen“ führen dazu, dass jedoch in einigen Programmen die Auflagen steigen, so sind zum Beispiel bei UBB und Bio zukünftig mind. 7 % der Flächen als sogenannte Biodiversitätsflächen anzulegen! Durch die Möglichkeit des jährlichen Wechsels dieser Flächen, die grundsätzliche Auswahlmöglichkeit von vier verschiedenen Varianten und die Einführung von Zuschlägen für bestimmte Optionen wurde versucht, diese höhere Auflage für viele Betriebe tragbar zu machen. In der Maßnahme UBB wird dies auch durch eine höhere Flächenprämie abgegolten! Das in Teilen des Flach- und Tennengaues bekannte Programm Grundwasserschutz im Grünland (vormals Salzburger Regionalprogramm) wird nun als Maßnahme „Humuserhalt und Bodenschutz auf umbruchsfähigem Grünland“ auf ganz Österreich ausgeweitet und ist für Betriebe mit Flächen unter 18 % Hangneigung nun auch in den Gebirgsgauen interessant (Förderung wird gestaffelt nach Bodenwert ausbezahlt).
Die von der EU geforderten „höheren Umweltambitionen“ führen dazu, dass jedoch in einigen Programmen die Auflagen steigen, so sind zum Beispiel bei UBB und Bio zukünftig mind. 7 % der Flächen als sogenannte Biodiversitätsflächen anzulegen! Durch die Möglichkeit des jährlichen Wechsels dieser Flächen, die grundsätzliche Auswahlmöglichkeit von vier verschiedenen Varianten und die Einführung von Zuschlägen für bestimmte Optionen wurde versucht, diese höhere Auflage für viele Betriebe tragbar zu machen. In der Maßnahme UBB wird dies auch durch eine höhere Flächenprämie abgegolten! Das in Teilen des Flach- und Tennengaues bekannte Programm Grundwasserschutz im Grünland (vormals Salzburger Regionalprogramm) wird nun als Maßnahme „Humuserhalt und Bodenschutz auf umbruchsfähigem Grünland“ auf ganz Österreich ausgeweitet und ist für Betriebe mit Flächen unter 18 % Hangneigung nun auch in den Gebirgsgauen interessant (Förderung wird gestaffelt nach Bodenwert ausbezahlt).
Verbesserungen bei den Tiermaßnahmen
Bei der Maßnahme „Tierwohl Weide“, die künftig als Ökoschema umgesetzt werden soll, kommt es zu einer leichten Verbesserung des Prämiensatzes je GVE, zusätzlich gibt es die Möglichkeit eines Zuschlages, wenn die Tiere mindestens 150 Tage im Jahr auf der Weide sind. Für die Maßnahme „Tierwohl Stallhaltung Rinder“, die es zuletzt nur für männliche Rinder gab, soll es künftig bei Teilnahme an Qualitätsprogrammen wie Qplus Rind auch eine Beantragungsmöglichkeit für weibliche Rinder geben. Ebenso wurden die Prämiensätze für gefährdete Tierrassen erhöht.
In der Maßnahme „Heuwirtschaft“, die den bekannten Silageverzicht ablöst, wurde ein einheitlicher Fördersatz für alle Tierkategorien eingeführt, der für die sonstigen Tierhalter eine deutliche Verbesserung und für die Milchviehbetriebe eine kleine Minderung darstellt.
In der Maßnahme „Heuwirtschaft“, die den bekannten Silageverzicht ablöst, wurde ein einheitlicher Fördersatz für alle Tierkategorien eingeführt, der für die sonstigen Tierhalter eine deutliche Verbesserung und für die Milchviehbetriebe eine kleine Minderung darstellt.
AZ: Verbesserung für kleine Betriebe
Die Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete als wichtige Unterstützung unserer Bergbauern bleibt ohne große Änderungen erhalten, es wurde jedoch eine leichte Anpassung der Punkteberechnung und des Prämiensatzes vorgeschlagen. Dadurch werden Betriebe bis 20 ha zusätzlich gestärkt. Für Betriebe mit einer Bodenklimazahl von mehr als 45, die bisher automatisch auf 0 Punkte zurückgefallen sind, wird ab 2023 nur ein Punkteabzug durchgeführt, dadurch können hier Härtefälle besser abgefedert werden! Die ÖPUL-Prämien für gemähte Steilflächen und Bergmähder wurden erhöht.
Aus österreichischer Sicht gilt es nun die Genehmigung dieses Programmes durch die Europäische Kommission abzuwarten. Eine detaillierte Beschreibung der einzelnen Maßnahmen wird im Laufe des Jahres über den „Salzburger Bauer“ und das „BauernJournal“ erfolgen
Aus österreichischer Sicht gilt es nun die Genehmigung dieses Programmes durch die Europäische Kommission abzuwarten. Eine detaillierte Beschreibung der einzelnen Maßnahmen wird im Laufe des Jahres über den „Salzburger Bauer“ und das „BauernJournal“ erfolgen