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Frist für ÖPUL-Weiterbildung nicht versäumen

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25.09.2025 | von Alexandra Meinhart, BEd. - Gültigkeit: Salzburg

Einige der ÖPUL-Maßnahmen beinhalten die Verpflichtung, einschlägige fachspezifische Weiterbildungen bis 31. Dezember 2025 zu absolvieren. Die entsprechenden Kurse werden vom Ländlichen Fortbildungsinstitut (LFI) sowohl in Präsenz als auch online angeboten.

Frist für ÖPUL-Weiterbildung nicht versäumen.jpg © Etter
Am besten noch heute über die noch in diesem Jahr angebotenen Kurse informieren und rechtzeitig anmelden.Foto: Etter © Etter

Im Rahmen des ÖPUL-Programms 2023–2027 sind für bestimmte Fördermaßnahmen verpflichtende Weiterbildungsstunden vorgesehen. Bereits im Vorgängerprogramm waren diese Bildungsanforderungen Bestandteil und auch im neuen Förderzeitraum müssen Landwirte ihr Wissen in spezifischen Bereichen vertiefen, um weiterhin die Prämiensätze zu erhalten. Die Frist zur Erfüllung dieser Weiterbildungsanforderungen läuft am 31. Dezember 2025 ab. Danach drohen hohe Sanktionen auf die jeweilige Maßnahme!
Trotz der zahlreichen Berichte im „Salzburger Bauer“ und Erinnerungen durch Mails und SMS haben noch immer viele Landwirte die notwendigen Weiterbildungseinheiten nicht absolviert. Wer die Weiterbildungen nicht bis zum 31. Dezember 2025 abschließt, riskiert die Kürzungen. Um diese Sanktionen zu vermeiden, ist es zwingend erforderlich, die notwendigen Stunden jetzt zu absolvieren.

Präsenzkurse, Webinare und Online-Formate

Die verpflichtenden Weiterbildungen für die ÖPUL-Maßnahmen werden über verschiedene Formate angeboten: Präsenzkurse, Webinare und Online-Kurse. Besonders die Online-Kurse bieten eine flexible Möglichkeit, die Schulungen bequem im eigenen Tempo und zu jeder Zeit zu absolvieren. So können Landwirte die Weiterbildung ohne zusätzlichen Aufwand in ihren hektischen Arbeitsalltag integrieren. Die Kurse können zudem ortsunabhängig absolviert werden – ideal für alle, die nicht an Präsenzveranstaltungen teilnehmen können. Wer also noch nicht mit der Weiterbildung begonnen hat, sollte sich rasch einen Überblick über das Kursangebot verschaffen und unbedingt noch in diesem Jahr mit den Kursen starten, da auch die Anmeldungen beim LFI während der Weihnachtsurlaubszeit nicht möglich sein werden.
Für Landwirte, die lieber an Präsenzveranstaltungen teilnehmen möchten, bietet das LFI Salzburg noch im Herbst einige Präsenzkurse an. Diese bieten nicht nur eine wertvolle Gelegenheit, Fachwissen direkt von Experten zu erhalten, sondern auch die Möglichkeit, mit anderen Landwirten zu diskutieren und sich auszutauschen. Termine für alle noch heuer möglichen Präsenzkurse werden nächste Woche im „Salzburger Bauer“ veröffentlicht.

Frist für ÖPUL-Weiterbildung nicht versäumen.png © Archiv
© Archiv

Anmeldung für Online-Kurse über LFI

Die Anmeldung zu den Online-Kursen ist einfach und erfolgt über die Webseite des LFI Salzburg. Die Kurse können flexibel und ohne festen Termin nach eigenem Tempo bearbeitet werden. Um sich für die Kurse anzumelden, müssen Landwirte folgende Schritte unternehmen:

- Auf der Website des LFI den jeweiligen Kurs auswählen und auf Anmelden klicken.
- Die Personendaten eingeben und die Anmeldung bestätigen.
- Nach der Anmeldung erhält man eine Bestätigung und in den nächsten drei Werktagen die Zugangsdaten zur Lernplattform eLFI. Online-Anmeldungen bis spätestens vor Weihnachten buchen!

Die Teilnahmebestätigung ist nach Abschluss des Kurses anzufordern und muss für die Dokumentation aufbewahrt werden.

Die geeignete Person für die Weiterbildung

Es wird empfohlen, dass die betriebsführende Person die Weiterbildungen absolviert. In Ausnahmefällen, etwa bei Übernahme durch einen Hofnachfolger oder für Ehepartner, kann auch eine andere Person die Schulung übernehmen – allerdings muss diese Person bei einer Kontrolle als „maßgeblich“ tätig nachgewiesen werden. Beide Ehepartner müssen die Weiterbildungen absolvieren, wenn beide als Betriebsführer gemeldet sind.

ÖPUL 2023-2027

  • Frist für ÖPUL-Weiterbildung nicht versäumen

  • Bodenproben bis Ende des Jahres ziehen und an das Labor schicken

  • Almauftriebsliste: Abgabefrist endet am 15. Juli

  • Auf die Almmeldungen nicht vergessen

  • Exakte Güllemenge im MFA angeben

  • Vorverlegung Schnittzeitpunkt in ganz Österreich um 10 Tage

  • MFA: Düngermenge bis Ende November der AMA melden

  • Die neue GAP: Was erwartet die Betriebe?

  • Prämie für Flächenzugang im ÖPUL begrenzt

  • Filmtipp: "ÖPUL" - eine Erfolgsgeschichte seit 30 Jahren

  • Frist für ÖPUL-Weiterbildung läuft mit 31. Dezember 2025 ab

  • Almabtrieb 2025

  • ÖPUL: Aufzeichnungsverpflichtungen bei "Vorbeugender Grundwasserschutz - Acker"

  • Meldeverpflichtungen zu tierbezogenen ÖPUL-Maßnahmen

  • Terminüberblick zur ÖPUL-Maßnahme “Zwischenfruchtanbau“

  • ÖPUL-Infos zu “Almbewirtschaftung“ und “Tierwohl - Behirtung“

  • Übersicht über die Mähzeitpunkte bei Grünland-Biodiversitätsflächen im ÖPUL

  • Mahdvorverlegung von bis zu acht Tagen möglich

  • Ausnahmeregelungen beim optionalen Zuschlag für "Pheromonfallen bei Zuckerrüben" aufgrund des Rübenderbrüsslers

  • Verpflichtende Bodenuntersuchungen bei ÖPUL-Maßnahmen

  • Festlegungen und Erleichterungen bei Teilnahme an ÖPUL-Maßnahmen in MKS-Sperrzonen

  • Informationen zur ÖPUL-Maßnahme “Tierwohl - Weide“

  • Kreislaufwirtschaft und bestimmte Ackerkulturen werden im ÖPUL gefördert

  • ÖPUL 2023: Optionaler Zuschlag für Pheromonfallen bei Zuckerrüben

  • Angabe des PSM-Einsatzes bei bestimmten ÖPUL-Maßnahmen

  • Aufzeichnungsverpflichtungen im ÖPUL 2023

  • Nichtproduktive Ackerflächen und Agroforststreifen werden im ÖPUL gefördert

  • Winterzeit ist Weiterbildungszeit - ÖPUL-Weiterbildung nicht vergessen

  • ÖPUL-Naturschutzmonitoring - jetzt zum UBB/BIO-Zuschlag

  • Neuer optionaler Zuschlag “Almweideplan“ innerhalb der Maßnahme Almbewirtschaftung

  • Höhere Prämien und Neuerungen bei ÖPUL-Maßnahmen

  • Weiterbildung im ÖPUL 2023

  • ÖPUL 2023: Auflagen beim "System Immergrün"

  • Informationen zur Maßnahme "Heuwirtschaft"

  • ÖPUL 2023 – ein Überblick

  • 1 Allgemeine Bestimmungen ÖPUL 2023

  • 1 A Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung (UBB) ÖPUL 2023

  • 1 B Biologische Wirtschaftsweise (Bio) ÖPUL 2023

  • 1 C Nicht produktive Ackerflächen und Agroforststreifen ÖPUL 2023

  • 1 Definitionen im Rahmen der Maßnahmen UBB und Bio ÖPUL 2023

  • 2 Einschränkung ertragssteigernder Betriebsmittel ÖPUL 2023

  • 3 Heuwirtschaft ÖPUL 2023

  • 4 Bewirtschaftung von Bergmähdern ÖPUL 2023

  • 5 Erhaltung gefährdeter Nutztierrassen ÖPUL 2023

  • 6 Begrünung von Ackerflächen - Zwischenfruchtanbau ÖPUL 2023

  • 7 Begrünung von Ackerflächen - System Immergrün ÖPUL 2023

  • 8 Erosionsschutz Acker ÖPUL 2023

  • 9 Bodennahe Ausbringung flüssiger Wirtschaftsdünger und Gülleseparation ÖPUL 2023

  • 10 Erosionsschutz Wein, Obst und Hopfen ÖPUL 2023

  • 11 Herbizidverzicht Wein, Obst und Hopfen ÖPUL 2023

  • 12 Insektizidverzicht Wein, Obst und Hopfen ÖPUL 2023

  • 13 Einsatz von Nützlingen im geschützten Anbau ÖPUL 2023

  • 14 Almbewirtschaftung ÖPUL 2023

  • 15 Tierwohl - Behirtung ÖPUL 2023

  • 16 Vorbeugender Grundwasserschutz - Acker ÖPUL 2023

  • 17 Humuserhalt und Bodenschutz auf umbruchsfähigem Grünland ÖPUL 2023

  • 18 Naturschutz (NAT) ÖPUL 2023

  • 19 Ergebnisorientierte Bewirtschaftung (EBW) ÖPUL 2023

  • 20 Tierwohl - Weide ÖPUL 2023

  • 21 Tierwohl - Stallhaltung Rinder ÖPUL 2023

  • 22 Tierwohl - Schweinehaltung ÖPUL 2023

  • 23 Natura 2000 - Landwirtschaft ÖPUL 2023

  • 24 Wasserrahmenrichtlinie - Landwirtschaft ÖPUL 2023

  • Anhänge ÖPUL 2023

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