Liquidität sichern nach der Trockenheit
Die Trockenheit im Jahr 2026 hat bei vielen landwirtschaftlichen Betrieben zu Ernteausfällen und Einkommensverlusten geführt. Im Rahmen des Dürrehilfspaketes für die heimische Landwirtschaft, das zu wesentlichen Teilen von Bund und Ländern finanziert wird, sind daher sowohl Zinsenzuschüsse zu Betriebsmittelkrediten als auch die Stundung von Agrarinvestitionskrediten vorgesehen.
AIK: Stundung und Laufzeitverlängerung
Für bestehende Agrarinvestitions- und Konsolidierungskredite besteht die Möglichkeit zur Stundung von Tilgungsraten sowie zur Verlängerung der Kreditlaufzeit.
Bereits bisher kann, wenn sich ein Betrieb in einer vorübergehenden und unverschuldeten wirtschaftlichen Notlage befindet, ein Antrag gestellt werden. In diesen Fällen ist die Stundung von maximal zwei Tilgungsraten möglich, wobei die Stundung mit oder ohne gleichzeitige Laufzeitverlängerung erfolgen kann. Darüber hinaus darf die Kreditlaufzeit um höchstens ein Jahr über die ursprünglich vereinbarte Laufzeit hinaus verlängert werden.
Gemäß Erlass des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) vom 26. September 2026 wurden die Möglichkeiten für von der Dürre betroffene Betriebe erweitert.
Demnach können zusätzlich zu den bisherigen Regelungen weitere Stundungen von bis zu zwei Tilgungsraten mit oder ohne gleichzeitige Laufzeitverlängerung gewährt werden. Ebenso ist eine zusätzliche Verlängerung der Kreditlaufzeit um maximal ein weiteres Jahr möglich.
Die Bewilligung dieser erweiterten Maßnahmen ist für den Zeitraum vom zweiten Halbjahr 2026 bis zum zweiten Halbjahr 2027 vorgesehen. Voraussetzung für die Inanspruchnahme ist ein entsprechender Schadensnachweis, beispielsweise durch ein Schadensprotokoll der Hagelversicherung oder eine Bestätigung der Bezirksbauernkammer.
Die Anträge können über die zuständige Bezirksbauernkammer gestellt werden.
Betriebsmittelkredite: Saatgut, Futter und Co
Ziel der Unterstützung ist die Sicherung der Liquidität der von Trockenheit betroffenen landwirtschaftlichen Betriebe. Gefördert werden ausschließlich Betriebsmittelkredite, im Besonderen für den Zukauf von Futtermittel, Saatgut, Dünger, Pflanzenschutzmitteln etc. Eine Verwendung der Kreditmittel für andere Zwecke ist ausgeschlossen.
Förderfähig sind Kredite mit einer Höhe von 5.000 bis 75.000 Euro und einer Laufzeit von ein, zwei oder drei Jahren. Der Kreditvertrag darf frühestens am 1. Juli 2026 abgeschlossen worden sein. Kredite mit einem Zinssatz von über 3,9 % sind von der Förderung ausgeschlossen.
Die maximal förderbare Kredithöhe richtet sich nach der Betriebsgröße. Sie beträgt bis zu 750 Euro je Hektar Acker- und Grünland beziehungsweise 4.500 Euro je Hektar Sonderkulturfläche (Obst-, Wein-, Gartenbau und Feldgemüse). Grundlage sind die Flächen im Mehrfachantrag 2025. Alternativ kann die Berechnung auf Basis (750 Euro pro GVE) des durchschnittlichen Tierbestandes 2025 erfolgen.
Der maximale Zinsenzuschuss, welcher aus Mitteln des Bundes und der Länder finanziert wird, beträgt für gegen Dürre versicherte Betriebe 2,75 %. Für Betriebe, die 2026 oder 2027 nicht gegen Dürre versichert sind, reduziert sich der maximale Zuschuss auf 2,5 %. Nicht versicherte Betriebe können den höheren Zuschusssatz erhalten, wenn sie mit dem Förderantrag den Abschluss einer Dürreversicherung für 2027 nachweisen. Die verbleibende Differenz zum tatsächlichen Kreditzinssatz wird dem Kreditnehmer vom Kreditinstitut verrechnet.
Ein Förderantrag kann bis spätestens Mi, 31. März 2027 beim Land Salzburg eingereicht werden.
Das Antragsformular für die Betriebsmittelkredite und weiterführende Infos findet man unter der Homepage des Landes Salzburg: salzburg.gv.at/themen/aw/foerderungen-lf/duerre-2026
Kurz zusammengefasst
- Stundung von Tilgungsraten bei Agrarinvestitions- und Konsolidierungskrediten möglich; Verlängerung der Kreditlaufzeit möglich
- Voraussetzung Schadensnachweis (z. B. Hagelversicherung, BBK ...)
- Antragstellung über die zuständige Bezirksbauernkammer
- Förderung für Betriebsmittelkredite für Futtermittel, Saatgut ...
- Förderfähige Kredite: 5.000 bis 75.000 Euro; Laufzeit ein bis drei Jahre, ab 1. Juli 2026 mit Kreditsätzen unter 3,9 %
- Maximale Kredithöhe: 750 Euro je Hektar Acker- und Grünland bzw. 4.500 Euro je Hektar Sonderkulturfläche; alternativ 750 Euro je GVE
- Zinsenzuschuss: bis zu 2,75 % für gegen Dürre versicherte Betriebe; sonst 2,5 %
- halbjährliche dekursive Tilgung
- Antragstellung bis Mi, 31. März 2027 beim Land Salzburg