Gut vorbereitet in die neue Antragssaison
Mit Anfang November startet die elektronische Beantragung des Mehrfachantrags (MFA) 2027 bei der Agrarmarkt Austria (AMA). Damit beginnt für viele landwirtschaftliche Betriebe eine wichtige Phase der Förderabwicklung. Wie gewohnt, bieten die Bezirksbauernkammern auch heuer wieder umfassende Unterstützung bei der Antragstellung an.
Persönliche Termine für die MFA-Abgabe
Um eine möglichst reibungslose Abwicklung zu gewährleisten, werden die Betriebe wieder zu persönlichen MFA-Terminen eingeladen. Die Terminvergabe erfolgt durch die jeweilige BBK. Betriebe mit hinterlegter E-Mail-Adresse erhalten ihre Termin-Einladung elektronisch per E-Mail. Wer keine E-Mail-Adresse bekannt gegeben hat, bekommt die Einladung per Post zugestellt.
Kann ein Termin nicht wahrgenommen werden, wird um eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit der BBK gebeten. Das gilt auch für Betriebe, die den MFA 2027 selbstständig online einreichen möchten. Kurz vor dem Termin erfolgt eine SMS-Erinnerung.
Einjährige ÖPUL-Maßnahmen
Im MFA 2027 besteht letztmalig die Möglichkeit, in neue einjährige Maßnahmen einzusteigen; diese sind bis 31. Dezember 2026 zu beantragen – ohne Nachfrist.
Bereits im MFA 2026 beantragte Maßnahmen laufen automatisch weiter. Ändern sich jedoch betriebliche Voraussetzungen oder Rahmenbedingungen, sollte rechtzeitig Kontakt mit der zuständigen BBK aufgenommen werden. So kann die notwendige Beratung und Antragserfassung noch vor Jahresende erfolgen.
Neu: Betriebe, die spätestens ab 1. Jänner 2027 biozertifiziert sind und derzeit an der ÖPUL-Maßnahme UBB, jedoch nicht an Bio teilnehmen, können den UBB-Biozuschlag von 80 Euro noch bis 31. Dezember 2026 beantragen.
Stammdaten aktualisieren
Vor der MFA-Abgabe sollten die Stammdaten des Betriebes sorgfältig überprüft werden. Besonders bei einem Wechsel des Bewirtschafters ist rechtzeitiges Handeln erforderlich.
Ein Bewirtschafterwechsel muss spätestens vier Wochen vor der MFA-Abgabe durchgeführt werden und erfordert einen gesonderten Termin in der BBK. Bestehende Vollmachten sind in diesem Zusammenhang gegebenenfalls neu zu erteilen. Erst nachdem die Änderungen von der AMA eingearbeitet wurden, kann der MFA 2027 für den neuen Bewirtschafter eingebracht werden. Generell wird empfohlen, dass bei jedem Betrieb eine aktuelle Vollmacht hinterlegt ist, damit bei unvorhersehbaren Ereignissen kurz vor der MFA-Abgabe (z. B. schwerer Unfall) eine Antragstellung dennoch gewährleistet ist.
ID Austria bleibt Voraussetzung
Auch im MFA 2027 erfolgt die Antragstellung ausschließlich elektronisch. Dafür wird eine aktive ID Austria (Handy-Signatur) benötigt. Dies gilt ebenso für jene Betriebe, die die Antragstellung gemeinsam mit den Mitarbeitern der BBK durchführen. Eine händische Unterschrift ist bei der Abgabe des MFA´s in Ausnahmefällen über die BBK weiterhin möglich.
Flächenstichtag beachten
Für alle im MFA 2027 beantragten Flächen gilt: Sie müssen spätestens am 1. April 2027 in der Verfügungsgewalt des Betriebes stehen. Gerade bei kurzfristigen Pachtvereinbarungen oder Flächenübernahmen sollte dieser Stichtag besonders beachtet werden.
Die vollständige Beantragung aller förderfähigen Flächen muss bis spätestens 15. April 2027 erfolgen. Flächen, die erst nach diesem Termin gemeldet werden, sind grundsätzlich nicht prämienfähig. Werden Flächen erst nach dem 1. April 2027 übernommen, unabhängig davon, ob durch Kauf oder Pacht, dürfen diese im MFA 2027 nicht mehr erfasst werden.
TTUG: Verlängerung/ Neubeantragung 2027
Viele Tierhalter müssen 2027 ihre Tiertransportunternehmergenehmigung verlängern. Die Genehmigung ist jeweils für fünf Jahre gültig.
Um den Verwaltungsaufwand möglichst gering zu halten, kann die Verlängerung beziehungsweise Neuausstellung im Zuge der MFA-Abgabe über die BBK mitabgewickelt werden. Ein zusätzlicher Behördengang zur Bezirkshauptmannschaft oder zum Magistrat ist dadurch nicht erforderlich.
Die Anträge werden im Zuge der MFA-Abgabe entgegengenommen und an die zuständige Behörde weitergeleitet. Nach erfolgter Prüfung wird die Genehmigung direkt von der Behörde an die Antragsteller übermittelt. Kosten pro Antrag: 35 Euro.
Die Fristen auf einen Blick
- Do, 31. Dezember 2026: Beantragung neuer einjähriger ÖPUL- Maßnahmen (keine Nachfrist)
- Do, 15. April 2027: MFA 2027 inkl. Direktzahlungen, Ausgleichszulage, Tierliste und aller Beilagen (keine Nachfrist)
- Do, 15. Juli 2027: Abgabe der Almauftriebsliste
- Di, 31. August 2027: Begrünung Zwischenfrucht, Varianten 1 bis 3
- Do, 30. September 2027: Begrünung Zwischenfrucht, Varianten 4 bis 7
- Di, 30. November 2027: Meldung der Güllemenge bodennah/separiert