GAP 2023 bringt auch für Schaf- und Ziegenhalter Neues
Es gibt in einigen ÖPUL-Maßnahmen im Vergleich zu früher höhere Fördersätze, durch das geänderte Antragsprozedere ergeben sich aber auch neue Meldeerfordernisse und Dokumentationspflichten.
Interessante ÖPUL- Maßnahmen
- Gefährdete Nutztierrassen: Die Maßnahme "Erhaltung gefährdeter Nutztierrassen“ wird ohne große Änderungen weitergeführt. Durch teilweise höhere Prämiensätze ist diese Maßnahme eine sehr interessante Möglichkeit, vor allem auch für schaf- und ziegenhaltende Zuchtbetriebe. Die geförderten Rassen sind in der Tabelle aufgelistet.
- Heuwirtschaft: In der Maßnahme Heuwirtschaft gibt es keine Unterscheidung mehr zwischen Milchviehhaltern und sonstigen Tierhaltern. Dadurch und durch den jährlich frei wählbaren Zuschlag "Mähaufbereiterverzicht“ ergibt sich eine interessante Prämienhöhe von 155 Euro/ha gemähter Grünlandfläche
Tierwohl
- Weide: In der bereits bekannten Maßnahme gibt es nun einen Zuschlag für Tiere, die mehr als 150 Tage im Jahr weiden, von 20 Euro/GVE.
- Alpung: Bei allen Förderungen, die auf der Alm ausbezahlt werden, wurde ein stärkerer Tierbezug hergestellt. Es liegt somit mehr Geld am Tier im Vergleich zur Fläche, so wurden zum Beispiel die Almauftriebsprämien erhöht und der Flächenfördersatz entsprechend verringert.
Eine Neuerung, die sicher eine Herausforderung darstellen und bei schlechter Datenaufbereitung auch bei der Abwicklung in den Bezirksbauernkammern zu Terminproblemen führen wird, ist die geänderte Abwicklung für Schafe und Ziegen im Bereich der Almförderungen und Weidehaltung.
Neu: Tierbezogene Antragstellung
Aufgrund von EU-Vorgaben muss Österreich hier auch, wie bei den Rindern schon lange üblich, eine tierbezogene (ohrmarkengenaue) Antragstellung umsetzen. Dazu ist es ab 2023 erforderlich, sowohl in der Alm
auftriebsliste als auch in der Antragsbeilage "Tierwohl Weide“ genauere Angaben durchzuführen. In der Almauftriebsliste ist künftig jedes aufgetriebene Tier mit OM-Nummer zu erfassen.
Bei der Maßnahme "Tierwohl Weide“ ist ein anderes Prozedere vorgesehen. Hier ist es erforderlich, die Herde im Zeitraum von 1. April bis 31. Oktober mindestens 120 Tage zu weiden. Auch ein Zuschlag von 20 Euro/GVE wird gewährt, wenn die Tiere mindestens 150 Tage auf der Weide verbringen. Förderfähig sind nur Schafe und Ziegen, die zum Stichtag 1. Juli mindestens ein Jahr alt sind. Bei den Rindern werden die relevanten Daten aus der Rinderdatenbank automatisch über den Durchschnitt der gehaltenen Tiere berechnet, da es diese Datenbank bei Schafen und Ziegen nicht in der Form gibt, ist eine eigene Meldung für alle teilnehmenden Betriebe im eAMA erforderlich.
Bis 15. April muss jeder Betrieb, der an dieser Maßnahme teilnimmt, in der neuen MFA-Beilage im eAMA "Tierwohl Weide“ seinen Stichtagsbestand vom 1. April an Schafen und Ziegen mit Ohrmarkennummer, Tierart, Geburtsdatum und Geschlecht bekanntgeben! Zusätzlich sind Tierbewegungen innerhalb von sieben Tagen zu melden.
Der Antragsteller muss nur jene Tiere melden, für die er eine Förderung erhalten möchte, trotzdem muss immer mit der gesamten Tierkategorie an der Maßnahme teilgenommen werden. Das heißt: Es müssen zwar alle Tiere der jeweiligen Kategorie auf die Weide getrieben werden, es kann jedoch durchaus sinnvoll sein, Tiere, bei denen ein baldiger Abgang vom Betrieb absehbar ist, nicht in die Liste aufzunehmen.
Aufgrund der aufwendigen Meldungen sind die BBKs hier auf korrekte, gut aufbereitete Daten der Betriebe angewiesen. Es werden drei Möglichkeiten angeboten:
Bei der Maßnahme "Tierwohl Weide“ ist ein anderes Prozedere vorgesehen. Hier ist es erforderlich, die Herde im Zeitraum von 1. April bis 31. Oktober mindestens 120 Tage zu weiden. Auch ein Zuschlag von 20 Euro/GVE wird gewährt, wenn die Tiere mindestens 150 Tage auf der Weide verbringen. Förderfähig sind nur Schafe und Ziegen, die zum Stichtag 1. Juli mindestens ein Jahr alt sind. Bei den Rindern werden die relevanten Daten aus der Rinderdatenbank automatisch über den Durchschnitt der gehaltenen Tiere berechnet, da es diese Datenbank bei Schafen und Ziegen nicht in der Form gibt, ist eine eigene Meldung für alle teilnehmenden Betriebe im eAMA erforderlich.
Bis 15. April muss jeder Betrieb, der an dieser Maßnahme teilnimmt, in der neuen MFA-Beilage im eAMA "Tierwohl Weide“ seinen Stichtagsbestand vom 1. April an Schafen und Ziegen mit Ohrmarkennummer, Tierart, Geburtsdatum und Geschlecht bekanntgeben! Zusätzlich sind Tierbewegungen innerhalb von sieben Tagen zu melden.
Der Antragsteller muss nur jene Tiere melden, für die er eine Förderung erhalten möchte, trotzdem muss immer mit der gesamten Tierkategorie an der Maßnahme teilgenommen werden. Das heißt: Es müssen zwar alle Tiere der jeweiligen Kategorie auf die Weide getrieben werden, es kann jedoch durchaus sinnvoll sein, Tiere, bei denen ein baldiger Abgang vom Betrieb absehbar ist, nicht in die Liste aufzunehmen.
Aufgrund der aufwendigen Meldungen sind die BBKs hier auf korrekte, gut aufbereitete Daten der Betriebe angewiesen. Es werden drei Möglichkeiten angeboten:
- Übernahme der Daten aus dem SZ online (Herdenmanagementprogramm der Verbände)
- Hochladen von elektronischen Tabellen
- Direkterfassung im eAMA durch den Landwirt
Infoabende
Im Rahmen dieser Veranstaltungen werden Informationen zur GAP speziell für Schaf- und Ziegenbetriebe weitergegeben, die Möglichkeiten der künftig notwendigen Tiererfassung erläutert und Infos zum Angebot des Landesverbandes für Schafe und Ziegen vorgestellt. Die Veranstaltung wird in Zusammenarbeit der Bezirksbauernkammern und des Landesverbandes für Schafe und Ziegen organisiert.
Termine:
Termine:
- Tennengau: Mo, 16. Jänner, 19.30 Uhr, Pointwirt, Scheffau
- Lungau: Mi, 18. Jänner, 19.30 Uhr, Gambswirt, Tamsweg
- Pongau: Do, 19. Jänner, 19.30 Uhr, Gemeinde-Festsaal, Pfarrwerfen
- Pinzgau: Mi, 25. Jänner, 19.30 Uhr LFS Bruck
- Flachgau: Mi, 1. Februar, 19.30 Uhr, Alte Tanne, Hof