Einführung von Flächenmonitoring als Frühwarnsystem
Ab dem Jahr 2023 sind alle Mitgliedstaaten verpflichtet, im Bereich der Invekos-Förderabwicklung Fernerkundungsmethoden, ein sogenanntes Flächenmonitoring, einzusetzen. Dabei handelt es sich um ein Verfahren der regelmäßigen und systematischen Überprüfung von beantragten landwirtschaftlichen Flächen bzw. Schlägen auf Basis öffentlich verfügbarer Satelliten-Daten.
Als Datenbasis werden Informationen aus in wiederkehrenden Abständen aufgenommenen Bildern der Sentinel-Satelliten verwendet. Die Sentinel-2-Satelliten nehmen alle drei bis fünf Tage Bilder mit einer Auflösung von 10 x 10 m auf und sind nicht mit dem Luftbild im eAMA zu verwechseln, welches eine Auflösung von 0,20 x 0,20 m aufweist. Die Überprüfungen erfolgen ausschließlich zum fachlich relevanten Zeitraum, beginnend ab Juni 2023, damit wirklich nur relevante Sachverhalte nachgefragt werden.
Das Flächenmonitoring ist auf alle Mehrfachanträge für flächenbezogene Beihilfen (Direktzahlungen, Ausgleichszulage und ÖPUL) anzuwenden. Grundsätzlich wird dabei überprüft, ob eine beantragte Fläche landwirtschaftlich genutzt wird, die beantragte Kultur korrekt ist und ob monitoringfähige inhaltliche Förderauflagen wie z.B. Mahdzeitpunkt, Ernte oder die Mindestbewirtschaftungskriterien erfüllt sind. Es erfolgt jedoch keine Flächenvermessung.
Sofern sich bei der regelmäßigen Überprüfung eindeutige Hinweise auf Abweichungen der vom Monitoring festgestellten Situation im Vergleich zur Beantragung oder betreffend Einhaltung der Förderauflagen - also sogenannte zu klärende Sachverhalte - ergeben, werden diese als Aufträge sowie Plausibilitätsfehler den betroffenen Landwirtinnen und Landwirten zeitgerecht von der AMA bekannt gegeben. Wenn auf diese Aufträge/ Plausibilitätsfehler innerhalb von 14 Kalendertagen reagiert wird, sind im Bedarfsfall Korrekturen des Mehrfachantrags (MFA) zulässig, um allfällige Beihilfekürzungen zu vermeiden und die Qualität der Antragstellung zu erhöhen.
Als Datenbasis werden Informationen aus in wiederkehrenden Abständen aufgenommenen Bildern der Sentinel-Satelliten verwendet. Die Sentinel-2-Satelliten nehmen alle drei bis fünf Tage Bilder mit einer Auflösung von 10 x 10 m auf und sind nicht mit dem Luftbild im eAMA zu verwechseln, welches eine Auflösung von 0,20 x 0,20 m aufweist. Die Überprüfungen erfolgen ausschließlich zum fachlich relevanten Zeitraum, beginnend ab Juni 2023, damit wirklich nur relevante Sachverhalte nachgefragt werden.
Das Flächenmonitoring ist auf alle Mehrfachanträge für flächenbezogene Beihilfen (Direktzahlungen, Ausgleichszulage und ÖPUL) anzuwenden. Grundsätzlich wird dabei überprüft, ob eine beantragte Fläche landwirtschaftlich genutzt wird, die beantragte Kultur korrekt ist und ob monitoringfähige inhaltliche Förderauflagen wie z.B. Mahdzeitpunkt, Ernte oder die Mindestbewirtschaftungskriterien erfüllt sind. Es erfolgt jedoch keine Flächenvermessung.
Sofern sich bei der regelmäßigen Überprüfung eindeutige Hinweise auf Abweichungen der vom Monitoring festgestellten Situation im Vergleich zur Beantragung oder betreffend Einhaltung der Förderauflagen - also sogenannte zu klärende Sachverhalte - ergeben, werden diese als Aufträge sowie Plausibilitätsfehler den betroffenen Landwirtinnen und Landwirten zeitgerecht von der AMA bekannt gegeben. Wenn auf diese Aufträge/ Plausibilitätsfehler innerhalb von 14 Kalendertagen reagiert wird, sind im Bedarfsfall Korrekturen des Mehrfachantrags (MFA) zulässig, um allfällige Beihilfekürzungen zu vermeiden und die Qualität der Antragstellung zu erhöhen.
Rasch und einfach AMA-MFA-Fotos-App nutzen
Um im Falle von Aufträgen zeitgerecht reagieren zu können, gibt es ab dem Mehrfachantrag 2023 die AMA-MFA-Fotos-App. Sie ermöglicht schnell und einfach, zu einem beantragten Schlag bis zu drei Fotonachweise bzw. sofern erforderlich auch eine Korrektur der Beantragung an die AMA zu übermitteln.
Somit können Aufträge durch Landwirte rasch mit der App gelöst werden. Dies erspart ansonsten erforderliche Vor-Ort-Kontrollen und gewährleistet, dass die Auszahlung fristgerecht zum nächstmöglichen Termin in voller Höhe entsprechend der aktualisierten Beantragung erfolgen kann.
Welche Sachverhalte werden geprüft?
Zu vordefinierten Überprüfungszeitpunkten werden unter Berücksichtigung der Vegetationsperiode und der für die Förderauflagen einzuhaltenden Zeiträume (z.B. Mahdzeitpunkte) alle bis dahin vorliegenden Satellitenbilder ausgewertet. Die Auswertungen liefern Ergebnisse für folgende Sachverhalte bzw. landwirtschaftliche Tätigkeiten:
- Flächenversiegelung, insbesondere durch Verbauung
- Mahdereignisse im Dauergrünland und Ackerfutter
- Teilweise Landnutzung mit nicht beihilfefähigen Kulturen
- Wechsel zwischen Dauerkulturen, Ackerland und Dauergrünland
- Kulturgruppen aufbauend auf den beantragten Schlagnutzungsarten
- Ernteereignisse bei Ackerkulturen
-
Unterscheidung der Bodenbedeckung zwischen Vegetation und Schwarzbrache
Nicht-landwirtschaftliche Nutzung
Für eine kurzfristige nicht-landwirtschaftliche Nutzung (max. 14 Tage) während der Vegetationsperiode zwischen 1. April und 30. September, z.B. für Festzelte, Parkflächen, Lagerflächen usw., ist im Vorhinein über eAMA eine Meldung durchzuführen, damit die Flächen beihilfefähig bleiben.
Grundsätzlich gilt: Um Unstimmigkeiten beim Flächenmonitoring zu vermeiden, ist besonders darauf zu achten, dass verbaute Flächen oder Flächen, die vorübergehend oder langfristig nicht genutzt werden, rechtzeitig korrigiert werden - auch zwischen den Mehrfachanträgen.
Flächenkontrollen vor Ort verringern sich
Unter Flächenmonitoring ist eine automatisierte Prüfung der Beantragung im Mehrfachantrag und der Einhaltung der eingegangenen Bewirtschaftungsverpflichtungen zur Erreichung einer besseren Antragsqualität zu verstehen. Stellt das Flächenmonitoring eine Abweichung der Beantragung im Mehrfachantrag zur Situation in der Natur fest, wird der/die betroffene Landwirt/Landwirtin darüber in Kenntnis gesetzt und hat danach die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen Nachweise über die Korrektheit der Beantragung zu liefern oder die Beantragung richtigzustellen.
Es werden im Falle von festgestellten Abweichungen grundsätzlich keine Sanktionen verhängt, sofern eine Korrektur des Antrags erfolgt oder die richtige Beantragung nachgewiesen wird. Die Auszahlung kann in voller Höhe entsprechend der aktualisierten Beantragung erfolgen.
Lässt man die 14 Tage jedoch ohne Bearbeitung/Richtigstellung des Auftrags/Plausibilitätsfehlers verstreichen, erfolgt eine Vor-Ort-Prüfung des Sachverhalts durch ein AMA-Kontrollorgan und bei Feststellung einer fehlerhaften Beantragung eine sanktionsrelevante Beurteilung und Richtigstellung. Durch die Einführung des Flächenmonitorings werden monitoringfähige Sachverhalte nicht mehr Gegenstand von Vor-Ort-Kontrollen sein. Dies führt dazu, dass sich die Zahl der vor Ort durchgeführten Flächenkontrollen und insbesondere die Dauer der Vor-Ort-Kontrollen deutlich verringern wird.
Es werden im Falle von festgestellten Abweichungen grundsätzlich keine Sanktionen verhängt, sofern eine Korrektur des Antrags erfolgt oder die richtige Beantragung nachgewiesen wird. Die Auszahlung kann in voller Höhe entsprechend der aktualisierten Beantragung erfolgen.
Lässt man die 14 Tage jedoch ohne Bearbeitung/Richtigstellung des Auftrags/Plausibilitätsfehlers verstreichen, erfolgt eine Vor-Ort-Prüfung des Sachverhalts durch ein AMA-Kontrollorgan und bei Feststellung einer fehlerhaften Beantragung eine sanktionsrelevante Beurteilung und Richtigstellung. Durch die Einführung des Flächenmonitorings werden monitoringfähige Sachverhalte nicht mehr Gegenstand von Vor-Ort-Kontrollen sein. Dies führt dazu, dass sich die Zahl der vor Ort durchgeführten Flächenkontrollen und insbesondere die Dauer der Vor-Ort-Kontrollen deutlich verringern wird.