Agrardieselrückvergütung 2026
Mit der Agrardieselrückvergütung 2026 erhalten land- und forstwirtschaftliche Betriebe erneut einen Zuschuss zu den gestiegenen Treibstoffkosten. Die Grundlage für die Berechnung und Auszahlung bildet der Mehrfachantrag (MFA) 2026. Ein gesonderter Förderantrag ist nicht erforderlich.
Die Auszahlung der Agrardieselrückvergütung ist nach derzeitiger Planung gemeinsam mit der AMA-Hauptauszahlung im Dezember 2026 vorgesehen. Pro Liter Agrardiesel wird ein Zuschuss von rund 15,5 Cent erwartet. Um die Rückvergütung zu erhalten, muss ein Mehrfachantrag 2026 vorliegen. Die Berechnung erfolgt automatisch anhand der im MFA gemeldeten Flächen und Nutzungsarten.
Sonderregelung für reine Forstbetriebe
Für reine Forstbetriebe besteht heuer eine besondere Nachreichfrist. Diese können den MFA 2026 noch bis
Mo, 31. August einreichen und damit die Voraussetzung für die Agrardieselrückvergütung schaffen. Die Antragstellung erfolgt unkompliziert über das eAMA-Portal. Erforderlich sind lediglich die korrekten Stammdaten und eine aktuelle Bankverbindung. Die bei der AMA bereits vorhandenen Forstflächendaten aus dem MFA 2025 werden automatisch für die Berechnung herangezogen.
Die Höhe der Rückvergütung richtet sich nach der bewirtschafteten Fläche. Je nach Nut-zungsart wird ein pauschaler Dieselverbrauch pro Hektar angesetzt, auf dessen Basis die Förderung berechnet wird.
Wie erfolgt die Berechnung?
Je nach bewirtschafteter Fläche und Nutzung wird ein bestimmter Verbrauch in Liter pro Hektar berücksichtigt. Auf dieser Grundlage wird die Rückvergütung berechnet.
- Ackerland: 110 Liter/ha (rund 17,10 Euro/ha)
- Mähwiesen mit zwei oder mehr Nutzungen: 145 Liter/ha (rund 22,50 Euro/ha)
- Einmähdige Wiesen und Kulturweiden: 61 Liter/ha (rund 9,50 Euro/ha)
- Almen, Bergmähder, Hutweiden, Streuwiesen und Grünlandbrachen: 19 Liter/ha (rund 2,90 Euro/ha)
- Forstwirtschaftlich genutzte Flächen: 12 Liter/ha (rund 1,90 Euro/ha)