ÖPUL: HBG-Maßnahme erfordert Bodenproben bis Ende 2025
Beispiele
- Ein Betrieb bewirtschaftet gemäß Mehrfachantrag 2025 insgesamt 5,10 ha Grünlandfläche unter 18% Hangneigung, davon sind jedoch 0,20 ha umweltsensibles Dauergrünland. Es ist eine Bodenprobe erforderlich!
- Ein Betrieb bewirtschaftet gemäß Mehrfachantrag 2025 insgesamt 10,40 ha Grünlandfläche unter 18% Hangneigung. Es sind drei Bodenproben erforderlich!
Verpflichtende Erfassung im eAMA
Anrechenbar sind Bodenproben, die ab dem 1. Jänner 2022 gezogen und von einem akkreditierten Labor untersucht wurden. Alle Bodenproben, die über die Bodenuntersuchungsaktion der LK Salzburg abgewickelt werden, werden an das Labor vom Amt der Steiermärkischen Landesregierung übermittelt. Folgende Analysen sind für Grünlandbetriebe notwendig:
- pH-Wert
- Humus
- Phosphor
- Kalium
Die Analyseergebnisse sind unter www.eama.at im Invekos-GIS in der dafür vorgesehenen Erfassungsmaske einzutragen. Eine genaue Anleitung wird dazu unter sbg.lko.at unter der Rubrik "Förderungen - ÖPUL" zur Verfügung gestellt. Durch Scannen des folgenden QR-Codes gelangt man ebenso zu den Anleitungen:
Keine Weitergabe der Bodenproben möglich
Eine Bodenprobe kann nur einmal und nur jenem Betrieb zugerechnet werden, der die untersuchte Fläche im betroffenen Jahr beantragt hat. Die Weitergabe einer Bodenuntersuchung gemeinsam mit der Grünlandfläche an einen anderen Betrieb ist nicht möglich, da die im jeweiligen Jahr gezogene Bodenprobe auch dem jeweiligen Mehrfachantrag zugeordnet werden muss. Für den abgebenden Betrieb kann die Probe jedoch angerechnet werden. Der übernehmende Betrieb muss gegebenenfalls eine neuerliche Untersuchung vornehmen lassen. Da die Bodenproben bis spätestens 31. Dezember 2025 gezogen sein müssen, haben Flächenhinzunahmen nach dem Mehrfachantrag 2025 keinen Einfluss mehr auf die Bodenuntersuchungsverpflichtung.
Verpflichtende Weiterbildungen
Wie bereits im vorherigen ÖPUL-Förderprogramm, sind für ausgewählte Fördermaßnahmen im ÖPUL-Programm 2023 bis 2027 Weiterbildungserfordernisse verpflichtend. Die Weiterbildungsstunden sollen maßnahmenbezogen brauchbares Fachwissen vermitteln und werden in der Höhe der Prämiensätze berücksichtigt. Die Weiterbildungen werden in Form von Präsenzkursen, Webinaren (Vortag live am Computer) und Onlinekursen (eigenständiges, terminunabhängiges Durcharbeiten der Schulungsinhalte vor dem Bildschirm) angeboten. Die verpflichtenden Weiterbildungen sind bis spätestens 31. Dezember 2025 zu absolvieren. Einige Online-Kurse können bereits zeit- und ortsunabhängig von zu Hause aus absolviert werden.
Die angeführte Tabelle zeigt das notwendige Stundenausmaß je ÖPUL-Maßnahme (5 h für die HBG-Maßnahme) und welche Kurse online über das LFI Salzburg genützt werden können. Eine Anmeldung ist unter der LFI-Tel. 050/2595-3360 möglich bzw. weitere Infos zu den Weiterbildungsveranstaltungen sind unter folgenden Link ersichtlich: --> Hier klicken <--
Bodenproben- und Weiterbildungsaktionen
Im Flachgau und Tennengau wurden die Bodenuntersuchungen in allen Gemein-den, ausgenommen Wals-Siezenheim und Golling (folgen im Herbst 2024), bereits durchgeführt. Im Lungau wird die Aktion derzeit für alle teilnehmenden Betriebe über die BBK abgewickelt.
Ab September werden die Bodenbohrer, Säckchen und Formulare für den Pinzgau und den Pongau zur Herbstbodenuntersuchung unter anderem in der BBK bereitgestellt und folgend 2025 auch Präsenzkurse angeboten.
Nach der Absolvierung des zweistündigen Onlinekurses HBG, Teil 1 werden nach dem Eintreffen der Bodenuntersuchungsergebnisse dreistündige HBG-Kurse, Teil 2 als Präsenzkurse in den Gemeinden mit den Ortsbauernobleuten organisiert. Alternativ kann das Online-Kursangebot des LFI genützt werden. Die an der HBG-Maßnahme teilnehmenden Betriebe werden via Ortsbauernschaften oder SMS bzw. E-Mail über die Bodenproben- und Weiterbildungsaktion in ihrer Nähe informiert und erinnert.
Sollte die Gemeindeaktion verpasst worden sein oder eine weitere Bodenprobe erforderlich werden, können nach Rücksprache mit der zuständigen BBK dort ein Bohrer ausgeliehen und Erhebungsbogen, Infoblätter und Säckchen abgeholt und im Anschluss selbstständig versendet werden.