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Wie kann ich das Erbe gerecht aufteilen?

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12.12.2024

Ich stehe vor der Herausforderung, die Nachfolge des Hofes möglichst gerecht zu regeln.

AdobeStock_509779331.jpg © AdobeStock/Wasan
© AdobeStock/Wasan
Vor ca. einem Jahr ist meine Frau doch recht überraschend schnell verstorben. Seitdem versuche ich mit den Kindern, der Schwiegertochter und meiner Mutter die Landwirtschaft und den Haushalt so gut es geht zu bewältigen. Zum Glück sind die Kinder schon volljährig und selbstständig. Nach der anfänglichen Trauer stehe ich jetzt vor der Aufgabe, die Nachfolge des Hofes zu regeln und eine möglichst gerechte Aufteilung zu erwirken. Meine Frau hat kein Testament gemacht, wir haben die Situation falsch eingeschätzt und dachten, es wird schon wieder. Sie war zur Hälfte im Besitz, rechtlich haben wir bereits alles abgeklärt, es ist der Pflichtteil ermittelt worden. Für alle war immer klar, dass der zweitälteste Sohn nach meinem Pensionsantritt den Hof übernehmen wird. Der Älteste hat studiert und lebt nicht mehr zu Hause. Die Jüngste lebt noch zu Hause, wird aber demnächst in die umgebaute Wohnung in das Elternhaus meiner Frau ziehen. Und jetzt beginnt es schwierig zu werden. Beide erheben Anspruch auf dieses Haus. Streit war das Letzte, das meine Frau wollte, aber so, wie es jetzt ausschaut, sind wir schon mitten drin. Wie kann ich es so regeln, dass es für alle gerecht ist?

Gemeinsam eine Lösung finden

Das Thema Erben stellt viele Familien vor große Herausforderungen. Hier können sich alte Konflikte und ungelöste Familienthemen zuspitzen und die Beziehungen auf Dauer belasten. Die jeweiligen Vorstellungen von dem, was gerecht ist und warum jemand meint, einen Anspruch auf etwas zu haben, sind die spannenden Fragen, die es im Hintergrund zu klären gibt. Wichtig erscheint mir, dass bei all diesen Verhandlungen nicht vergessen werden darf, was das Verbindende ist. Was macht Sie als Familie aus? Was hält Sie zusammen, was haben Sie als Familie schon an Herausforderungen geschafft und vor allem, wie haben Sie das geschafft? Das könnten genau jene Eigenschaften sein, die Ihnen auch jetzt weiterhelfen. Vielleicht könnte jedes Ihrer Kinder einen Vorschlag ausarbeiten, wie die Aufteilung vor sich zu gehen hat, damit es für alle gerecht ist. Diese Vorschläge könnten als Basis von Gesprächen dienen, wobei immer wieder nachjustiert werden kann, bis es für alle passt. Falls Sie das Gefühl haben, die Gespräche drehen sich im Kreis, holen Sie sich eine neutrale Person dazu. Das kann jemand aus Ihrem privaten Umfeld sein oder aber ein professioneller Mediator (auf der Homepage des Bundesverbandes für Mediatoren gibt es ein Verzeichnis aller eingetragenen Mediatoren Österreichs). Gutes Gelingen!

Gute Vorbereitung schützt vor Chaos

Da das Leben von Unvorhersehbarkeiten geprägt ist, ist es von größter Bedeutung, sich auf einige Eventualitäten vorzubereiten, die gravierenden Einfluss auf unser eigenes Leben oder jenes unserer Angehörigen hätten. Ob es sich um einen plötzlichen Unfall, eine unerwartete Krankheit oder den fortschreitenden Verlust geistiger Fähigkeiten handelt – die richtigen Vorkehrungen zu treffen, kann den Unterschied zwischen Chaos und Klarheit ausmachen. Ein Testament und eine Vorsorgevollmacht sind wesentliche Instrumente, um sicherzustellen, dass im Falle von Unfall, Koma, Tod oder Demenz die eigenen Wünsche respektiert und umgesetzt werden. Diese rechtlichen Dokumente bieten nicht nur Sicherheit und Frieden für den Einzelnen, sondern auch klare Anweisungen für Angehörige, um in schwierigen Zeiten bestmöglich handeln zu können. Vorsorge ist nicht nur ein Akt der Selbstfürsorge, sondern auch ein Ausdruck der Verantwortung gegenüber den Menschen, die einem am Herzen liegen.

Testament

Ein Testament ermöglicht es, den Nachlass individuell zu gestalten. Es gibt zwei Hauptformen des Testaments: das eigenhändige und das fremdhändige Testament.
  • Eigenhändiges Testament: muss vollständig handschriftlich vom Verfasser geschrieben und unterschrieben werden. Auch das Datum der Errichtung sollte angeführt werden.
  • Fremdhändiges Testament: kann maschinell oder von einer anderen Person geschrieben sein. Es muss vom Verfasser eigenhändig unterschrieben und von drei Zeugen bestätigt werden. Es muss auch einen handgeschriebenen Zusatz der testierenden Person enthalten, der klarstellt, dass das Dokument seinen letzten Willen enthält (z. B. „Dies ist mein letzter Wille“). 
Ein Testament kann zwar auch zu Hause aufbewahrt werden, es empfiehlt sich jedoch, es im Zentralen Testamentsregister eintragen zu lassen, um sicherzustellen, dass es im Verlassenschaftsverfahren auch gefunden wird. Wichtig ist, dass ein Testament klar und eindeutig formuliert ist, um Missverständnisse zu vermeiden. Es empfiehlt sich, einen Notar oder Rechtsanwalt hinzuzuziehen, um sicherzustellen, dass das Testament den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Im land- und forstwirtschaftlichen Bereich sollte auch vermieden werden, dass „versehentlich“ mit einer Formulierung im Testament das Anerbengesetz ausgehebelt wird. Dies könnte etwa zur Folge haben, dass die Pflichtteile der Erben, die den Hof nicht erhalten, nach dem Verkehrswert der Liegenschaft berechnet werden müssen anstatt nach dem meist weitaus niedrigeren Ertragswert nach dem Anerbengesetz. Dieser Punkt sollte daher mit dem professionellen Vertragsverfasser thematisiert werden.

Vorsorgevollmacht

Eine Vorsorgevollmacht ist ein Dokument, das eine oder mehrere Vertrauenspersonen bevollmächtigt, im Falle der Entscheidungsunfähigkeit (z. B. Demenz, Koma) des Vollmachtgebers dessen Angelegenheiten zu regeln. Sie wird also in Zeiten voller Entscheidungsfähigkeit vorsorglich für den Fall des Verlusts der Entscheidungsfähigkeit errichtet.
  • Errichtung: Die Vorsorgevollmacht muss vor einem Notar, einem Rechtsanwalt oder in einfachen Fällen auch vor einem Erwachsenenschutzverein schriftlich errichtet werden.
  • Inhalt: Sie kann sich auf verschiedene Bereiche wie finanzielle Angelegenheiten, medizinische Entscheidungen oder die Verwaltung von Immobilien beziehen. 
Es ist ratsam, die Vorsorgevollmacht regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um sicherzustellen, dass sie den aktuellen Wünschen des Vollmachtgebers entspricht.  Sowohl das Testament als auch die Vorsorgevollmacht sind wichtige Instrumente, um die eigenen Wünsche und Anliegen rechtsverbindlich zu regeln. Durch eine sorgfältige Planung und rechtliche Beratung kann man sicherstellen, dass im Ernstfall alles im eigenen Sinne geregelt wird. Da die notwendigen und sinnvollen Regelungen sehr stark vom Einzelfall und den jeweiligen Lebensbedingungen abhängig sind, kann sehr gerne eine individuelle Beratung in der Rechtsabteilung der Landwirtschaftskammer Salzburg oder in der zuständigen Bezirksbauernkammer in Anspruch genommen werden.
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