Für Browser < IE 11 nicht optimiert. Verwenden Sie bitte einen aktuelleren Browser.
Skip to main content
  • Landwirtschaftskammern:
  • Österreich
  • Bgld
  • Ktn
  • Nö
  • Oö
  • sbg
  • Stmk
  • Tirol
  • Vbg
  • Wien
  • Quick Links +
  • Wir über uns
  • Karriere
  • Salzburger Bauer
  • Presse
  • Bundesländer +
Logo Landwirtschaftskammer Print Logo Landwirtschaftskammer
LK Salzburg logo
LK Salzburg logo
  • Bildung
    • Bildung
    • Bildung aktuell
    • Kurse, Workshops, Veranstaltungen
  • Beratung
    • Beratung
    • Information zur LK-Beratung
    • Betrieb & Unternehmen
    • Recht | Steuer | Soziales
    • Tierproduktion
    • Biolandbau
    • Pflanzenproduktion
    • Heutrocknung und Energie
    • Forst- & Holzwirtschaft
    • Erwerbskombination
    • Bauberatung
  • Landwirtschaftskammern
  • Österreich
  • Burgenland
  • Kärnten
  • Niederösterreich
  • Oberösterreich
  • Salzburg
  • Steiermark
  • Tirol
  • Vorarlberg
  • Wien
Logo Landwirtschaftskammern Österreich
  • Salzburg
    • Salzburg
    • Aktuelles
    • Wir über uns
      • Wir über uns
      • Organisation
      • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
      • Partnerschaftliche Interessenvertretung
    • Karriere
      • Karriere
      • Karriere in der LK Salzburg
      • Offene Stellen und Initiativbewerbung
    • Bezirksbauernkammer
      • Bezirksbauernkammer
      • Hallein
      • Salzburg
      • St.Johann
      • Tamsweg
      • Zell am See
    • Verbände
    • Salzburger Bauer
      • Salzburger Bauer
      • Fachzeitung der LK Salzburg
      • Betriebsreportagen
      • Menschen am Land
      • Sonderbeilagen
      • Über die Alm
      • Land und Leben
      • Markttreff
      • Rezepte
      • Marias Welt
    • Videos
      • Videos
      • Beratung
      • Betriebsreportagen
      • Bäuerinnen: Mei b´sonderer Moment
      • Firmeninfos
      • Veranstaltungen
    • lk Planbau
      • lk Planbau
      • Bauberatung
      • Team Planungsbüro
    • anzeigen.lko.at
    • Presse
    • Bildergalerien
    • Wildökologisches Forum
    • Wetter
    • Kontakt
  • Markt & Preise
    • Markt & Preise
    • Lebendrinder
    • Schlachtrinder
    • Schweine & Ferkel
    • Milch
    • Schafe, Lämmer, Ziegen
    • Holz
    • Download Marktberichte
  • Pflanzen
    • Pflanzen
    • Ackerkulturen
    • Grünland & Futterbau
    • Boden-, Wasserschutz & Düngung
    • NAPV und Ammoniakreduktion
    • Pflanzenschutz
    • Biodiversität
    • Obstbau
    • Weinbau
      • Weinbau
      • Weinbau aktuell
      • Rechtliches und Förderungen
      • Pflanzenschutz
      • Pflegemaßnahmen
      • Hinweise zur Bekämpfung wichtiger Krankheiten
      • Hinweise zur Bekämpfung wichtiger Schädlinge
      • Sonstige Schädigungen
      • Entwicklungsstadien der Rebe
      • Informationen
    • Gemüse- und Zierpflanzenbau
    • Anbau- und Kulturanleitungen
    • Videos Pflanzenbau
      • Videos Pflanzenbau
      • Videos Getreide und Mais
      • Videos Öl- und Eiweißpflanzen
      • Videos Grünland
      • Videos Obstbau
      • Videos Biodiversität und Zwischenfrüchte
      • Videos Zuckerrübe und Sonstige
  • Tiere
    • Tiere
    • Tierhaltung Allgemein
    • Rinder
      • Rinder
      • Fütterung & Futtermittel
      • Haltung, Management & Tierkomfort
      • Melken & Eutergesundheit
      • Kälber & Jungvieh
      • Milchprodukte und Qualität
      • Rinderzucht & Allgemeines
    • Schweine
      • Schweine
      • Aktionsplan Schwanzkupieren
      • Afrikanische Schweinepest
    • Schafe & Ziegen
    • Geflügel
    • Fische
      • Fische
      • Branchenaktivitäten
      • Aquakultur - Einstieg und betriebliche Weiterentwicklung
      • Praxis und Wissenschaft
      • Förderung und Rechtliches
      • Videos Aquakultur
    • Bienen
    • Pferde
    • Videos Rinderhaltung
    • Futtermittel-Plattform
  • Forst
    • Forst
    • Waldbau & Forstschutz
    • Holzvermarktung & Betriebswirtschaft
    • Waldfonds und Forstförderung
    • Arbeits- & Forsttechnik
    • Wald & Gesellschaft
    • Grundeigentum & Jagd
    • Forstprogramme
    • Beratungsvideos Forst
  • Bio
    • Bio
    • Aktuelle Bioinformationen
    • Rechtsgrundlagen für Biobetriebe
    • Biologischer Pflanzenbau
    • Beikrautregulierung
    • Artgerechte Tierhaltung
    • Bio Grünland
    • Bio Anbau- und Kulturanleitungen
    • Bio Beratungsblätter
  • Förderungen(current)1
    • Förderungen
    • Allgemein
    • Abwicklung
    • Konditionalität
    • Direktzahlungen
    • ÖPUL (current)2
    • Ausgleichszulage
    • Niederlassungsprämie
    • Investitionsförderung
    • Investitionsförderung und Existenzgründungsbeihilfe GAP 14-22
    • Weitere Förderungen
  • Recht & Steuer
    • Recht & Steuer
    • Allgemeine Rechtsfragen
    • Grundeigentum
    • Rechtsfragen zur Betriebsführung
    • Hofübergabe
    • Soziales und Arbeit
    • Pachten und Verpachten
    • Steuer
    • Landwirtschaft und Gewerbe
    • Einheitswert & Hauptfeststellung
      • Einheitswert & Hauptfeststellung
      • Aktuelles
      • Rechtliche Grundlagen
      • Bescheide
  • Betriebsführung
    • Betriebsführung
    • Betriebsentwicklung und Investition
    • Innovation und neue Wege
    • Aufzeichnungen und Kennzahlen
    • Kalkulation und Kostenoptimierung
    • Finanzierung, Kredite, Schulden
    • Lebensqualität und Zeitmanagement
    • Reportagen und Allgemeines
    • Agrarstrukturerhebung 2023
    • Videos Betriebsführung
  • Bauen, Energie & Technik
    • Bauen, Energie & Technik
    • Bauen
    • Energie
    • Technik & Digitalisierung
    • Strom, Wärme und Mobilität
    • Energieeffiziente Landwirtschaft
    • Bioökonomie & Nawaros
    • Videos Technik
    • Videos Energie
    • Videos Bauen
  • Diversifizierung
    • Diversifizierung
    • Direktvermarktung - Rechtliches
    • Direktvermarktung - Vermarktung & Kalkulation
    • Direktvermarktung - Prämierungen
    • Urlaub am Bauernhof
    • Green Care - Wo Menschen aufblühen
    • Bildung und Beratung für Diversifizierung
  • Bildung
    • Bildung
    • Bildung aktuell
    • Kurse, Workshops, Veranstaltungen
  • Beratung
    • Beratung
    • Information zur LK-Beratung
    • Betrieb & Unternehmen
    • Recht | Steuer | Soziales
    • Tierproduktion
    • Biolandbau
    • Pflanzenproduktion
    • Heutrocknung und Energie
    • Forst- & Holzwirtschaft
    • Erwerbskombination
    • Bauberatung
  • Wetter
  • Bezirksbauernkammern
  • Salzburger Bauer
  1. LK Salzburg
  2. Förderungen
  3. ÖPUL

Almauftriebsliste: Abgabefrist endet am 15. Juli

Seite teilen
  • Link kopieren
  • Facebook
  • LinkedIn
Link wurde in die Zwischenablage kopiert
02.07.2025 | von Alexandra Meinhart, BEd - Gültigkeit: Salzburg

Damit Almbewirtschafter und Auftreiber von Rindern, Schafen, Ziegen und Pferden für die Förderung berücksichtigt werden können, ist die fristgerechte Einreichung der Alm-/Weidemeldung inklusive der Alm-/Gemeinschaftsweide-Auftriebsliste (AAL) Voraussetzung. Nach Ablauf der Frist ist leider keine Förderung mehr möglich!

Almauftriebsliste: Abgabefrist endet am 15. Juli.jpg © Meinhart
Pferde müssen nur stückbezogen in der Alm-auftriebsliste erfasst werden. Im Gegensatz zu Rindern, Schafen und Ziegen besteht bei Pferden keine Verpflichtung zur Meldung des tatsächlichen Abtriebs, wenn das ursprünglich erfasste Abtriebsdatum mit dem tatsächlichen übereinstimmt. © Meinhart

Für den Auftrieb von Rindern, Schafen, Ziegen und Pferden werden Almbewirtschaftern und Auftreibern Zahlungen wie die Direktzahlungen inkl. Almauftriebsprämie, Ausgleichszulage sowie die Almbewirtschaftungs- und Behirtungsprämie gewährt. Voraussetzung für deren Erhalt ist eine fristgerechte Einreichung einer Alm-/Weidemeldung inkl. Alm-/Gemeinschaftsweide-Auftriebsliste (AAL). Ebenso müssen die Flächen mit Rindern, Schafen, Ziegen und Pferden beweidet werden und die Tiere müssen eine Alpungsdauer von mindestens 60 Tagen einhalten. Der Tag des Abtriebs zählt nicht zu den 60 Tagen.

Frist bis 15. Juli für Almauftriebsliste

Die Abgabe der AAL muss bis Dienstag, 15. Juli erfolgen. Ab Mittwoch, 16. Juli wird die Erfassung der AAL als zu spät gewertet und somit für die Förderungsberechnungen nicht mehr berücksichtigt. Korrekturen der AAL, die nach dem 16. Juli gesendet werden und zu einer Prämienausweitung führen, werden nicht mehr für die Förderungsberechnung berücksichtigt. Auch wenn die Beantragung der AAL zu spät erfolgt, besteht weiterhin die Pflicht, alle Änderungen zu melden. Die Beantragung ist vom Almbewirtschafter bzw. Almobmann durchzuführen. Alle prämienfähigen Tiere müssen spätestens am 15. Juli erstmalig auf eine Alm oder Gemeinschaftsweide aufgetrieben sein.

Rindermeldung auf die Alm (einzeltierbezogen)

- Die Alm-/Weidemeldung Rinder kann nur im Zeitraum von 1. April bis 15. November erfasst werden.
- Die Meldung der spätestens am 15. Juli erstmalig aufgetriebenen Tiere muss spätestens am 29. Juli durchgeführt werden.
- 14-tägige Meldefrist bei Tierbewegungen bzw. nach Almauftrieb und Abtrieb.

Schaf- und Ziegenmeldungen auf die Alm (einzeltierbezogen) – Korrektur des Mehrfachantrages mittels Handysignatur

- Schafe und Ziegen, die auf eine Alm oder Gemeinschaftsweide aufgetrieben werden, müssen einzeltierbezogen mit Ohrmarke, Tierart, Geschlecht und Geburtsdatum in der AAL erfasst werden. 
- Der Erstauftrieb und die dazugehörige Meldung müssen spätestens am 15. Juli durch-geführt werden.
- 7-tägige Meldefrist bei Tierbewegungen bzw. nach Alm-auftrieb und Abtrieb.

Erleichterte Meldung für den Almbewirtschafter

- Vorschlagliste im eAMA unter dem Reiter „Flächen“ erstellen und an die Almnummer senden oder eine entsprechende csv-Datei an den Almbewirtschafter per Mail schicken
- Neu: Aus dem SZ-Online kann unter dem Register „Mein Betrieb – Almliste“ eine Vorschlagsliste für die AAL vom Auftreiber erstellt werden. Diese Liste entspricht dem erforderlichen Format im eAMA und kann als Hilfestellung per Mail an den Alm-obmann übermittelt werden.

Pferde- und Equidenmeldungen auf die Alm (stückbezogen) – Korrektur des Mehrfachantrages mittels Handysignatur

- Pferde, die auf eine Alm oder Gemeinschaftsweide aufgetrieben werden, müssen stückbezogen in der AAL und unter Einhaltung der 7-tägigen Meldefrist erfasst werden.
- Der Erstauftrieb und die dazugehörige Meldung müssen spätestens am 15. Juli durchgeführt werden.
- Im Gegensatz zu Rindern, Schafen und Ziegen besteht bei Pferden keine Verpflichtung zur Meldung des tatsächlichen Abtriebs! Stimmt das ursprünglich in der AAL erfasste Abtriebsdatum mit dem tatsächlichen Abtriebsdatum überein, ist keine weitere Meldung notwendig. Nur im Falle einer Änderung des ursprünglich bekannt gegebenen Abtriebsdatums ist eine Korrektur mittels Handysignatur bzw. bei einzelnen Tieren mit dem entspre-chenden Änderungsformular durchzuführen.

Zusätzlich muss jeder Tierhalter eine einzeltierbezogene Abgangsmeldung vom Heimbetrieb im VIS durchführen, sofern die Alpung länger als 30 Tage dauert, und der Almbewirtschafter muss den Almauftrieb einzeltierbezogen im VIS als Zugang auf der Alm melden.

Werden der Erstauftrieb bis spätestens 15. Juli oder die dazugehörenden Tiermeldungen bis spätestens
15. Juli (Schafe, Ziegen und Pferde) bzw. 29. Juli (Rinder) versäumt, können die Tiere nicht mehr prämienrelevant berücksichtigt werden.

Almauftriebsliste: Abgabefrist endet am 15. Juli.jpg © Etter
Auch Schafe und Ziegen müssen einzeltierbezogen auf die Alm gemeldet werden. Der Erstauftrieb muss ebenfalls bis 15. Juli erfolgen. © Etter

Meldung höhere Gewalt

Die Meldung der höheren Gewalt für Tiere auf Almen und Gemeinschaftsweiden ist innerhalb von drei Wochen ab dem Zeitpunkt, ab dem die bewirtschaftende Person dazu in der Lage ist, vorzunehmen. Als Gründe höherer Gewalt gelten: Blitzschlag, Steinschlag, anzeigepflichtige Seuche, Naturkatastrophe, Nutztierriss, Präventivabtrieb Wolf/Bär (Nachweise notwendig!). Fälle höherer Gewalt von Rindern, Schafen und Ziegen sind ohrmarkenbezogen (Korrektur AAL) zu melden. Bei Rindern muss der Tierhalter eine zusätzliche Verendungsmeldung im RinderNET innerhalb von sieben Tagen durchführen. Für Fälle höherer Gewalt bei Pferden steht ein Formular auf der AMA-Webseite bereit. Werden Tiere als höhere Gewalt von der AMA anerkannt, bleiben die Tiere prämienfähig und werden bei der Auszahlung mitberücksichtigt.

ÖPUL 2023-2027

  • Almauftriebsliste: Abgabefrist endet am 15. Juli

  • Auf die Almmeldungen nicht vergessen

  • Exakte Güllemenge im MFA angeben

  • ÖPUL: HBG-Maßnahme erfordert Bodenproben bis Ende 2025

  • Vorverlegung Schnittzeitpunkt in ganz Österreich um 10 Tage

  • MFA: Düngermenge bis Ende November der AMA melden

  • Die neue GAP: Was erwartet die Betriebe?

  • Übersicht über die Mähzeitpunkte bei Grünland-Biodiversitätsflächen im ÖPUL

  • Mahdvorverlegung von bis zu acht Tagen möglich

  • Ausnahmeregelungen beim optionalen Zuschlag für "Pheromonfallen bei Zuckerrüben" aufgrund des Rübenderbrüsslers

  • Verpflichtende Bodenuntersuchungen bei ÖPUL-Maßnahmen

  • Festlegungen und Erleichterungen bei Teilnahme an ÖPUL-Maßnahmen in MKS-Sperrzonen

  • Informationen zur ÖPUL-Maßnahme “Tierwohl - Weide“

  • Kreislaufwirtschaft und bestimmte Ackerkulturen werden im ÖPUL gefördert

  • Anlage von Erosionsschutzmaßnahmen und Zwischenfrüchten fachgerecht ausführen

  • ÖPUL 2023: Optionaler Zuschlag für Pheromonfallen bei Zuckerrüben

  • Informationen zur ÖPUL-Maßnahme “Erosionsschutz Acker“

  • Angabe des PSM-Einsatzes bei bestimmten ÖPUL-Maßnahmen

  • Aufzeichnungsverpflichtungen im ÖPUL 2023

  • Früheste Umbruchtermine von Zwischenfrüchten

  • Nichtproduktive Ackerflächen und Agroforststreifen werden im ÖPUL gefördert

  • Winterzeit ist Weiterbildungszeit - ÖPUL-Weiterbildung nicht vergessen

  • ÖPUL-Naturschutzmonitoring - jetzt zum UBB/BIO-Zuschlag

  • Neuer optionaler Zuschlag “Almweideplan“ innerhalb der Maßnahme Almbewirtschaftung

  • Höhere Prämien und Neuerungen bei ÖPUL-Maßnahmen

  • Weiterbildung im ÖPUL 2023

  • ÖPUL 2023: Auflagen beim "System Immergrün"

  • Informationen zur Maßnahme "Heuwirtschaft"

  • ÖPUL 2023 – ein Überblick

  • 1 Allgemeine Bestimmungen ÖPUL 2023

  • 1 A Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung (UBB) ÖPUL 2023

  • 1 B Biologische Wirtschaftsweise (Bio) ÖPUL 2023

  • 1 C Nicht produktive Ackerflächen und Agroforststreifen ÖPUL 2023

  • 1 Definitionen im Rahmen der Maßnahmen UBB und Bio ÖPUL 2023

  • 2 Einschränkung ertragssteigernder Betriebsmittel ÖPUL 2023

  • 3 Heuwirtschaft ÖPUL 2023

  • 4 Bewirtschaftung von Bergmähdern ÖPUL 2023

  • 5 Erhaltung gefährdeter Nutztierrassen ÖPUL 2023

  • 6 Begrünung von Ackerflächen - Zwischenfruchtanbau ÖPUL 2023

  • 7 Begrünung von Ackerflächen - System Immergrün ÖPUL 2023

  • 8 Erosionsschutz Acker ÖPUL 2023

  • 9 Bodennahe Ausbringung flüssiger Wirtschaftsdünger und Gülleseparation ÖPUL 2023

  • 10 Erosionsschutz Wein, Obst und Hopfen ÖPUL 2023

  • 11 Herbizidverzicht Wein, Obst und Hopfen ÖPUL 2023

  • 12 Insektizidverzicht Wein, Obst und Hopfen ÖPUL 2023

  • 13 Einsatz von Nützlingen im geschützten Anbau ÖPUL 2023

  • 14 Almbewirtschaftung ÖPUL 2023

  • 15 Tierwohl - Behirtung ÖPUL 2023

  • 16 Vorbeugender Grundwasserschutz - Acker ÖPUL 2023

  • 17 Humuserhalt und Bodenschutz auf umbruchsfähigem Grünland ÖPUL 2023

  • 18 Naturschutz (NAT) ÖPUL 2023

  • 19 Ergebnisorientierte Bewirtschaftung (EBW) ÖPUL 2023

  • 20 Tierwohl - Weide ÖPUL 2023

  • 21 Tierwohl - Stallhaltung Rinder ÖPUL 2023

  • 22 Tierwohl - Schweinehaltung ÖPUL 2023

  • 23 Natura 2000 - Landwirtschaft ÖPUL 2023

  • 24 Wasserrahmenrichtlinie - Landwirtschaft ÖPUL 2023

  • Anhänge ÖPUL 2023

Landwirtschaftskammern:

  • Österreich
  • Burgenland
  • Kärnten
  • Niederösterreich
  • Oberösterreich
  • Salzburg
  • Steiermark
  • Tirol
  • Vorarlberg
  • Wien

Weiteres

  • Futtermittel-Plattform
  • Kleinanzeigen
  • Verbände
  • Downloads

Partner-Services

  • AIZ
  • ARGE Bäuerinnen
  • Baulehrschau
  • Green Care
  • Gutes vom Bauernhof
  • Landjugend Salzburg
  • Lehrlings- &. Fachausbildungsstelle
  • Lebensqualität Bauernhof
  • Ländliches Fortbildungsinstitut (LFI)
  • Schule am Bauernhof
  • Tiergesundheitsdienst
  • warndienst.lko.at

Über uns

Lk Online © 2025 sbg.lko.at

Landwirtschaftskammer Salzburg
Schwarzstraße 19, 5020 Salzburg

Telefon: +43 (0) 50 2595-0
E-Mail: office@lk-salzburg.at

Impressum | Kontakt | Datenschutzerklärung | Barrierefreiheit

  • Newsletter
  • Facebook
  • Youtube
Almauftriebsliste: Abgabefrist endet am 15. Juli.jpg © Meinhart

Pferde müssen nur stückbezogen in der Alm-auftriebsliste erfasst werden. Im Gegensatz zu Rindern, Schafen und Ziegen besteht bei Pferden keine Verpflichtung zur Meldung des tatsächlichen Abtriebs, wenn das ursprünglich erfasste Abtriebsdatum mit dem tatsächlichen übereinstimmt. © Meinhart

Almauftriebsliste: Abgabefrist endet am 15. Juli.jpg © Etter

Auch Schafe und Ziegen müssen einzeltierbezogen auf die Alm gemeldet werden. Der Erstauftrieb muss ebenfalls bis 15. Juli erfolgen. © Etter