Fördermöglichkeiten bei der Alpung von Tieren
Ein gutes Weidemanagement auf der Alm sichert nicht nur den Erhalt einer hochwertigen Weidefläche, sondern steigert auch die Artenvielfalt. Zudem gibt es zahlreiche Studien, die belegen, dass eine Alpung positive Einflüsse auf die Tiergesundheit hat. Für den Auftrieb von Tieren gibt es in der aktuellen Förderperiode Zahlungen aus beiden Säulen. Diese haben sich im Vergleich zur letzten Periode erhöht und sollen einen zusätzlichen Anreiz schaffen
Zahlungen für Auftreiber
Almzahlungen im Rahmen der Direktzahlungen
Ausgleichszulage (AZ) für Alm- und Gemeinschaftsweideflächen
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Basiszahlung für Almweideflächen: Nach dem Wegfall der Zahlungsansprüche erfolgt die Zuteilung der anteiligen Almweidefläche laut Anzahl der gealpten Tiere (Rinder, Schafe, Ziegen, Pferde und Neuweltkamele). Für die Basiszahlung von Almweideflächen wurde im Jahr 2023 ein Betrag von 38 Euro/ha ausbezahlt.
- Gekoppelte Zahlung für den Almauftrieb: Das Fördervolumen im Rahmen der gekoppelten Prämie wurde für die laufende Förderperiode stark erhöht. Gefördert wird in diesem Bereich ein Auftrieb von Rindern, Schafen und Ziegen. Bei Schafen und Ziegen werden jedoch nur Muttertiere gefördert. Die gekoppelte Zahlung betrug 2023 für alle Milch- und Mutterkühe, Mutterschafe und Mutterziegen 97 Euro pro GVE und für sonstige Rinder (ausgenommen Kühe) 48 Euro pro GVE.
Ausgleichszulage (AZ) für Alm- und Gemeinschaftsweideflächen
- So wie bisher erhält ein auftreibender Betrieb (Tierbesitzer:in) für Alm- und auch für Gemeinschaftsweideflächen eine Ausgleichszulage. Grundlage für diese Gewährung sind die auf Almen oder Gemeinschaftsweiden aufgetriebenen GVE (Rinder, Schafe, Ziegen, Pferde und Neuweltkamele) des Tierbesitzers. Zur Berechnung der Förderung werden die Erschwernispunkte des Heimbetriebes herangezogen. Auch in diesem Bereich ist eine Mindestweidedauer von 60 Tagen erforderlich. Berücksichtigt werden max. 0,75 ha Almweidefläche je aufgetriebener RGVE. Stehen auf der Alm/Weide im Durchschnitt weniger als 0,75 ha Weidefläche zur Verfügung, so erfolgt eine aliquote Kürzung.
Gut zu wissen
Ist ein Landwirt oder eine Landwirtin mit dem Heimbetrieb zum Bezug einer Ausgleichszuglage (Lage außerhalb des benachteiligten Gebietes) nicht anspruchsberechtigt und treibt er/sie Tiere auf eine Alm auf, so kann, sofern mindestens 1,5 ha anrechenbare Almweidefläche (Auftrieb von min. 2 GVE) zur Verfügung stehen, die Ausgleichszulage für Alm- und Gemeinschaftsweideflächen mit dem MFA Flächen beantragt werden!
Zahlungen für Almbewirtschafter:innen
ÖPUL: Almbewirtschaftung und Tierwohl - Behirtung
Im Rahmen des Österreichischen Umweltprogramms (ÖPUL) werden die beiden Maßnahmen Almbewirtschaftung und Tierwohl - Behirtung angeboten. Förderungswerber sind Almbewirtschafter, die durch ihre Bewirtschaftung den Erhalt unserer Almen sichern. Nur durch eine aktive Nutzung der Almen können diese artenreichen Lebensräume und das als CO2-Senke wichtige Grünland auf Almen erhalten werden.
Im Rahmen des Österreichischen Umweltprogramms (ÖPUL) werden die beiden Maßnahmen Almbewirtschaftung und Tierwohl - Behirtung angeboten. Förderungswerber sind Almbewirtschafter, die durch ihre Bewirtschaftung den Erhalt unserer Almen sichern. Nur durch eine aktive Nutzung der Almen können diese artenreichen Lebensräume und das als CO2-Senke wichtige Grünland auf Almen erhalten werden.
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ÖPUL: Almbewirtschaftung
: Zugangsvoraussetzung ist die Bewirtschaftung einer Almweidefläche mit mindestens 3 ha Almweidefläche und eine Bestoßung mit zumindest 3 RGVE im ersten Jahr der Verpflichtung. Eine Teilnahme ist mit Rindern, Schafen, Ziegen, Equiden sowie mit Neuweltkamelen (Lamas, Guanakos, Alpakas) möglich.
Die Almflächen müssen zumindest an 60 Kalendertagen bestoßen werden und es dürfen maximal 2 RGVE/ha Almweidefläche aufgetrieben werden. Zur Berechnung des maximalen GVE-Besatzes werden nur Tiere mit einer Auftriebsdauer von mindestens 60 Tagen berücksichtigt. Die natürliche Futtergrundlage der Alm muss für die Anzahl der aufgetriebenen Tiere ausreichend sein. Eine Ausgleichsfütterung mit Heu, Mineralstoffergänzung sowie Kraftfutter ist möglich. Die Verfütterung der almeigenen Silage ist erlaubt. Die Almfläche muss über einen wesentlichen Teil des Tages beweidet werden. Zudem ist auf den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln (Ausnahme gemäß Verordnung (EU) 2018/848) zu verzichten. Almfremde Gülle und Jauche sowie Klärschlamm und kompostierter Klärschlamm sind ebenfalls nicht zulässig.
Seit 2023 wird der optionale Zuschlag "Naturschutz auf der Alm" angeboten. Für diesen Zuschlag ist das Vorliegen einer Projektbestätigung der für Naturschutz zuständigen Stelle Voraussetzung. Die Prämienhöhe hängt vom Erschließungszustand der Alm ab.
- ÖPUL: Tierwohl - Behirtung: Diese Maßnahme kann nur in Kombination mit der Maßnahme "Almbewirtschaftung" beantragt werden. Der Zuschlag für Milchvieh wird gewährt, wenn Milchkühe, -schafe, -ziegen mehr als 45 Tage auf einer oder mehreren Almen gemolken werden. Die Behirtung muss nicht für alle Tiere einer Alm, aber für alle Tiere einer Tierart (Milchkühe, sonstige Rinder, Schafe, Ziegen …) erfolgen. Festgehalten wird, dass eine tägliche, ordnungsgemäße Versorgung der Tiere zu gewährleisten ist. Die Behirtung muss über einen wesentlichen Teil des Tages erfolgen und beinhaltet die Bereitstellung von ausreichend Wasser, Tierpflege, Behandlung bei Krankheit oder Verletzungen sowie Sicherungsmaßnahmen auf der Alm. Eine geeignete Übernachtungsmöglichkeit (ggf. für Notfälle) auf der Alm muss vorhanden sein. Die Prämiengewährung erfolgt auf Basis der behirteten Tiere (Tierkategorien). Pro Hirte sind maximal 50 RGVE förderfähig.
Almrelevante Fristen für Zahlungen Säule 1 und Säule 2
Almbewirtschafter
MFA bis 15. April 2024
Beantragung ÖPUL-Maßnahmen (Frist 31. Dezember des Vorjahres)
Feldstücksliste mit den Almweideflächen bis 15. April 2024
Alm-/Gemeinschaftsweide-Auftriebsliste bis 15. Juli 2024
Angaben Erschließung, Hirten und Behirtungskategorien
Meldung Auf- und Abtrieb von Schafen, Ziegen, Equiden und Neuweltkamelen
Fristgerechte Alm-/Weidemeldung Rinder im RinderNET
Auftreiber
MFA bis 15. April 2024
Beantragung DIZA und AZ
Berechnungsbeispiel
Ein Auftreiber aus dem nicht benachteiligten Gebiet (Teile des Flachgaus) treibt auf eine Alm auf, die 0,8 ha Almweidefläche/GVE hat.
Auftrieb:
5 Kalbinnen 1 - 2 Jahre = 3 GVE
5 Kalbinnen über 2 Jahre = 5 GVE
Summe = 8 GVE
Basiszahlung: 8 GVE x 0,8 ha à 38 Euro = 243 Euro
Gekoppelte Prämie: 8 GVE à 48 Euro = 384 Euro
AZ bei 0 Erschwernispunkten: 8 GVE à 0,75 ha = 6 ha AZ à 100 Euro = 600 Euro
Gesamtförderung bei Auftrieb 8 GVE = 1.227 Euro
Auftrieb:
5 Kalbinnen 1 - 2 Jahre = 3 GVE
5 Kalbinnen über 2 Jahre = 5 GVE
Summe = 8 GVE
Basiszahlung: 8 GVE x 0,8 ha à 38 Euro = 243 Euro
Gekoppelte Prämie: 8 GVE à 48 Euro = 384 Euro
AZ bei 0 Erschwernispunkten: 8 GVE à 0,75 ha = 6 ha AZ à 100 Euro = 600 Euro
Gesamtförderung bei Auftrieb 8 GVE = 1.227 Euro
AZ-Prämien Almen und Gemeinschaftsweiden
Weideflächen auf Almen (inkl. Gemeinschaftsweiden) | €/ha (max. 0,75 ha FFL je aufgetriebener RGVE, jedoch max. FFL) |
0 bis 10 ha | 0,65 € x EP + 100 |
> 10 bis 20 ha | 0,51 € x EP + 88 |
> 20 bis 30 ha | 0,45 € x EP + 80 |
> 30 bis 40 ha | 0,38 € x EP + 66 |
> 40 bis 50 ha | 0,30 € x EP + 52 |
> 50 bis 60 ha | 0,24 € x EP + 40 |
> 60 bis 70 ha | 0,18 € x EP + 30 |
> 70 ha | € 0 |
ÖPUL-Prämien Almbewirtschaftung
Förderfähige Flächen | Details | €/ha |
Almweideflächen | Alm mit Allradtraktor und Anhänger über Weg mit Unterbau erreichbar | 40 |
Alm nur mit Seilbahn oder Bergbauernspezialmaschine erreichbar | 60 | |
Alm nur über Fuß- oder Viehtriebsweg erreichbar | 80 | |
Naturschutz auf der Alm | Zuschlag Naturschutz auf der Alm | 5 |
Weitere Zuschläge zu Weidemanagement, Düngemanagement und Biotopmanagement | gem. Anhang A* |
ÖPUL-Prämien Tierwohl – Behirtung
Förderfähige Flächen | Details | €/RGVE |
Für die ersten 20 RGVE | Behirtete Tiere | 75 |
Zuschlag Milchvieh | 140 | |
ab der 21. RGVE | Behirtete Tiere | 25 |
Zuschlag Milchvieh | 100 | |
Zuschlag zertifizierter Herdenschutzhund (max. 5 Hunde) | 700 |