Vermietung: Investzuschuss jetzt nützen
Im Land Salzburg gibt es rund 1.800 Betriebe mit dem Angebot „Urlaub am Bauernhof“. Das heißt, jeder fünfte Betrieb in Salzburg vermietet Urlaub am Bauernhof. Die bäuerliche Vermietung ist damit das zweitwichtigste Standbein für unsere landwirtschaftlichen Betriebe. Urlaub am Bauernhof hat sich dabei auch in den touristisch schwierigen Corona-Jahren ausgezeichnet behaupten können. Das war und ist für viele bäuerliche Beherbergungsbetriebe eine Bestätigung für den eingeschlagenen Weg.
Förderung von 25 % nutzen
Um diesen Weg erfolgreich fortzusetzen bzw. den Neueinstieg zu erleichtern, gibt es seit Kurzem wieder die Möglichkeit einer Förderung. Unter bestimmten Voraussetzungen (siehe Kasten unten) kann ein Zuschuss von 25 % für Neubau, Umbau, Ausbau und Modernisierung von Ferienzimmern und Ferienwohnungen in Anspruch genommen werden. Die maximale Fördersumme beträgt 100.000 €.
"Urlaub am Bauernhof als zweites Standbein ist wesentlich dafür mitverantwortlich, dass in Salzburg weit weniger Landwirtschaftsbetriebe die Produktion einstellen", so Landesrat Josef Schwaiger
Wertvolles Standbein für Betriebe
„Ich ermutige alle Betriebe, die überlegen, in Urlaub am Bauernhof zu investieren, sich bezüglich der Fördermöglichkeiten beraten zu lassen. Für viele Betriebe stellt die bäuerliche Vermietung eine ideale Einkommensergänzung zur landwirtschaftlichen Produktion dar. Urlaub am Bauernhof als zweites Standbein ist wesentlich dafür mitverantwortlich, dass in Salzburg weit weniger Landwirtschaftsbetriebe die Produktion einstellen als in anderen Bundesländern. Ein Beleg für den wirtschaftlichen Erfolg dieses Betriebszweiges“, unterstreicht Landesrat Sepp Schwaiger die Bedeutung von Urlaub am Bauernhof.
Seit 2014 haben von dieser Förderung im Land Salzburg bereits 138 Betriebe mit einem Fördervolumen von rund fünf Millionen Euro profitiert. Im Fokus standen dabei Investitionen in den Neueinstieg und die Qualitätsverbesserung.
Wissensvermittlung an die Bevölkerung
„Neben dem wirtschaftlichen Erfolg von Urlaub am Bauernhof ist auch der Wert der Wissensvermittlung hin zur nicht landwirtschaftlichen Bevölkerung nicht hoch genug einzuschätzen. Durch keine andere Maßnahme könnte authentischer und einprägsamer das Leben und Arbeiten auf Bauernhöfen vermittelt werden. Landwirtschaftliche Beherbergungsbetriebe sind dadurch eine tragende Säule, wenn es darum geht, die Bevölkerung für die Landwirtschaft zu sensibilisieren. Es freut mich, dass wir diesen Weg auch finanziell unterstützen können“, so Schwaiger abschließend.
Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Invest-Förderung
Wer wird gefördert?
Betriebsführer oder Haushaltsmitglieder von landwirtschaftlichen Betrieben mit mindestens 3 Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche
Was wird gefördert?
Ansprechpartner für die Förderberatung und Förderantragstellung:
Für Pinzgau und westlichen Pongau:
Dipl.-Ing. Bernhard Draxl
BBK Zell am See,
Mayerhoferstraße 8, 5751 Maishofen;
Tel. 06542/72393-570 oder 0664/8453270;
E-Mail: bernhard.draxl@lk-salzburg.at
Für Flachgau, Tennengau, Lungau und östlichen Pongau:
Monika Haberl
Amt der Salzburger Landesregierung,
Fanny-von-Lehnert-Straße 1, 5020 Salzburg;
Tel. 0662/8042-2582; E-Mail: monika.haberl@salzburg.gv.at
Betriebsführer oder Haushaltsmitglieder von landwirtschaftlichen Betrieben mit mindestens 3 Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche
Was wird gefördert?
- Investitionen in den Betriebszweig Urlaub am Bauernhof (bis max. 22 Beherbergungsbetten)
- Bereits gewerbliche Betriebe werden nicht gefördert
- Gefördert wird der Neubau, Umbau, Ausbau oder die Modernisierung von Unterkünften. Förderbar sind auch Einrichtungsgegenstände, Spielplätze, Gemeinschaftsräume, Wellnesseinrichtungen u. dgl.
- Förderung von 25 % der Nettoinvestitionskosten (max. 400.000 € Kosten bzw. 100.000 € Förderung je Betrieb und Förderperiode)
- Mindestinvestitionsvolumen von 15.000 € netto
Ansprechpartner für die Förderberatung und Förderantragstellung:
Für Pinzgau und westlichen Pongau:
Dipl.-Ing. Bernhard Draxl
BBK Zell am See,
Mayerhoferstraße 8, 5751 Maishofen;
Tel. 06542/72393-570 oder 0664/8453270;
E-Mail: bernhard.draxl@lk-salzburg.at
Für Flachgau, Tennengau, Lungau und östlichen Pongau:
Monika Haberl
Amt der Salzburger Landesregierung,
Fanny-von-Lehnert-Straße 1, 5020 Salzburg;
Tel. 0662/8042-2582; E-Mail: monika.haberl@salzburg.gv.at