Vom HBLA-Absolventen zum Meister
Bekommen Absolventen einer Höheren Bundeslehranstalt für Landwirtschaft die Existenzgründungsbeihilfe für Junglandwirte?
Lehrlings- und Fachausbildungsstelle (LFA) Salzburg: Ja! Die fachliche Ausbildung ist ein Punkt der aktuellen Fördervoraussetzungen. Der Abschluss einer Höheren Bundeslehranstalt für Landwirtschaft ersetzt den landwirtschaftlichen Facharbeiter. Der Facharbeiterbrief kann jederzeit in der Lehrlings- und Fachausbildungsstelle beantragt werden.
Generell anerkannt werden für die Existenzgründungsbeihilfe die Facharbeiter Landwirtschaft und Ländliches Betriebs- und Haushaltsmanagement. Andere land- und forstwirtschaftliche Facharbeiterabschlüsse, wie z. B. Gartenbau, Feldgemüsebau, Obstbau und Obstverwertung, Geflügelwirtschaft, Pferdewirtschaft, Forstwirtschaft, Fischereiwirtschaft usw. nur dann, wenn ein eindeutiger Zusammenhang mit der Produktionsausrichtung des Betriebes besteht.
Für den Zuschlag „Meisterbonus“ wird der Abschluss an höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalten hinsichtlich der Fachrichtungen Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Land- und Ernährungswirtschaft, Gartenbau, Obst- und Weinbau, Landtechnik, Lebensmittel- und Biotechnologie angerechnet. Als höhere Ausbildungen gelten außerdem die Studienabschlüsse an einschlägigen Universitäten und Fachhochschulen mit den angeführten Fachrichtungen. Die Abwicklung des Förderantrages übernimmt die Bezirksbauernkammer. Ergänzend zu den erforderlichen Unterlagen ist als Ausbildungsnachweis das Reife- und Diplomprüfungszeugnis beizulegen.
Wie läuft die Meisterausbildung für einen Absolventen einer HBLA für Landwirtschaft ab?
Mit abgeschlossener Fachrichtung einer HBLA für Landwirtschaft werden in der Meisterausbildung sämtliche Gegenstände angerechnet. Die Anrechnung bezieht sich sowohl auf die Allgemein-Module im ersten Ausbildungsteil als auch auf Fachmodule im zweiten und dritten Ausbildungsteil.
Für Absolventen einer HBLA ist nur das Modul A2 Ausbilderlehrgang zu absolvieren und die Meisterarbeit zu verfassen. Der Ausbilderlehrgang dauert eine Woche und umfasst 40 Unterrichtseinheiten. Dieses Modul setzt sich aus den Gegenständen Berufs- und Arbeitspädagogik, Arbeitsrecht und Grundlagen der Berufsausbildung zusammen. Angeboten wird dieses Modul bei der Meisterausbildung an allen Kursstandorten im ersten Ausbildungsteil zum Pauschalpreis von 450 €. Eine Kurskostenförderung kann online beim Salzburger Bildungsscheck beantragt werden.
Beim Fachteil werden alle Gegenstände angerechnet bis auf die Meisterarbeit. Inhalt dieser Hausarbeit ist vereinfacht gesagt der eigene Betrieb. In wenigen Unterrichtseinheiten werden Ablauf und Leitfaden vorgestellt, anhand diesem die Arbeit zu erstellen ist. Vor dem Abschluss ist die fertige Arbeit in gedruckter Form abzugeben und im Rahmen einer Teilprüfung vor einer Jury zu präsentieren. Die Dauer der Meisterausbildung liegt in diesem Fall beim Teilnehmer. Ein Einstieg ist jährlich möglich. Die Präsentationstermine für die Meisterarbeit sind meistens im Februar. Die Meisterbriefverleihung findet einmal im Jahr am Hotel Heffterhof statt.
Lehrlings- und Fachausbildungsstelle (LFA) Salzburg: Ja! Die fachliche Ausbildung ist ein Punkt der aktuellen Fördervoraussetzungen. Der Abschluss einer Höheren Bundeslehranstalt für Landwirtschaft ersetzt den landwirtschaftlichen Facharbeiter. Der Facharbeiterbrief kann jederzeit in der Lehrlings- und Fachausbildungsstelle beantragt werden.
Generell anerkannt werden für die Existenzgründungsbeihilfe die Facharbeiter Landwirtschaft und Ländliches Betriebs- und Haushaltsmanagement. Andere land- und forstwirtschaftliche Facharbeiterabschlüsse, wie z. B. Gartenbau, Feldgemüsebau, Obstbau und Obstverwertung, Geflügelwirtschaft, Pferdewirtschaft, Forstwirtschaft, Fischereiwirtschaft usw. nur dann, wenn ein eindeutiger Zusammenhang mit der Produktionsausrichtung des Betriebes besteht.
Für den Zuschlag „Meisterbonus“ wird der Abschluss an höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalten hinsichtlich der Fachrichtungen Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Land- und Ernährungswirtschaft, Gartenbau, Obst- und Weinbau, Landtechnik, Lebensmittel- und Biotechnologie angerechnet. Als höhere Ausbildungen gelten außerdem die Studienabschlüsse an einschlägigen Universitäten und Fachhochschulen mit den angeführten Fachrichtungen. Die Abwicklung des Förderantrages übernimmt die Bezirksbauernkammer. Ergänzend zu den erforderlichen Unterlagen ist als Ausbildungsnachweis das Reife- und Diplomprüfungszeugnis beizulegen.
Wie läuft die Meisterausbildung für einen Absolventen einer HBLA für Landwirtschaft ab?
Mit abgeschlossener Fachrichtung einer HBLA für Landwirtschaft werden in der Meisterausbildung sämtliche Gegenstände angerechnet. Die Anrechnung bezieht sich sowohl auf die Allgemein-Module im ersten Ausbildungsteil als auch auf Fachmodule im zweiten und dritten Ausbildungsteil.
Für Absolventen einer HBLA ist nur das Modul A2 Ausbilderlehrgang zu absolvieren und die Meisterarbeit zu verfassen. Der Ausbilderlehrgang dauert eine Woche und umfasst 40 Unterrichtseinheiten. Dieses Modul setzt sich aus den Gegenständen Berufs- und Arbeitspädagogik, Arbeitsrecht und Grundlagen der Berufsausbildung zusammen. Angeboten wird dieses Modul bei der Meisterausbildung an allen Kursstandorten im ersten Ausbildungsteil zum Pauschalpreis von 450 €. Eine Kurskostenförderung kann online beim Salzburger Bildungsscheck beantragt werden.
Beim Fachteil werden alle Gegenstände angerechnet bis auf die Meisterarbeit. Inhalt dieser Hausarbeit ist vereinfacht gesagt der eigene Betrieb. In wenigen Unterrichtseinheiten werden Ablauf und Leitfaden vorgestellt, anhand diesem die Arbeit zu erstellen ist. Vor dem Abschluss ist die fertige Arbeit in gedruckter Form abzugeben und im Rahmen einer Teilprüfung vor einer Jury zu präsentieren. Die Dauer der Meisterausbildung liegt in diesem Fall beim Teilnehmer. Ein Einstieg ist jährlich möglich. Die Präsentationstermine für die Meisterarbeit sind meistens im Februar. Die Meisterbriefverleihung findet einmal im Jahr am Hotel Heffterhof statt.
Warum lohnt sich der Meister?
Ausbildung lohnt sich immer. Zum einen ist für HBLA-Absolventen die Meisterausbildung sehr überschaubar und kurz. Zum anderen ist der Erfahrungsaustausch über verschiedene Betriebsausrichtungen während des Meisterkurses nicht uninteressant. In den meisten Fällen vergehen einige Jahre von der Matura bis zur eigenen Betriebsübernahme oder einem Bewirtschafterwechsel. Gerade jetzt vor Beginn der neuen Förderperiode sind Veränderungen am Betrieb häufig ein Thema. Schwankende Erzeugerpreise und teure Anschaffungskosten stellen eine finanzielle Herausforderung dar. In der Meisterarbeit werden die Kennzahlen aus den eigenen gesamtbetrieblichen Aufzeichnungen interpretiert und für die weitere Betriebsentwicklung herangezogen. Daraus abgeleitet werden zum Beispiel zwei plausible Szenarien geplant und diese miteinander verglichen.
Aus den Ergebnissen der Meisterarbeit entstehen oft neue Ideen. Wenn sich gesetzliche Rahmenbedingungen für eine Sparte ändern, sind die Betriebsführerinnen und Betriebsführer mit ihrem Know-how gefordert. Egal ob Jungübernehmer oder langjährige Bewirtschafter – die Arge Meister als Sprachrohr der Meister freut sich auf neue Mitglieder und lädt alle HBLA-Absolventen ein, sich den Meisterbrief abzuholen.
Warum haben HBLA-Absolventen keinen Meistertitel?
Weil es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Es gibt eine bundesweit einheitliche Regelung aller Lehrlings- und Fachausbildungsstellen, welche fehlenden Fachbereiche für Absolventen einer HBLA ergänzend noch zu absolvieren sind. Die positiv abgelegte Meisterprüfung wird nur mit dem Meisterprüfungszeugnis beurkundet und nicht mit dem Maturazeugnis. Die praktische Tätigkeit am Betrieb und die Berufserfahrung spielen dabei eine wichtige Rolle.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden, dass die Meisterausbildung absolviert werden darf?
Prinzipiell können den Vorbereitungslehrgang alle interessierten Personen besuchen. Die Ausbildung zum Meister ist auf Bundesebene und in der Salzburger land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsordnung geregelt. Zur Meisterprüfung zugelassen werden nur Personen mit dem Nachweis einer mindestens dreijährigen facheinschlägigen praktischen Tätigkeit als Facharbeiter oder Nebenerwerbslandwirt. Die Betriebsausrichtung und die durchgeführten Tätigkeiten sind in einer Formularvorlage zu beschreiben. Der Betriebsführer bestätigt mit seiner Unterschrift die absolvierte Praxis. Die angegebenen Daten werden von der Lehrlingsstelle geprüft.
In Ausnahmefällen kann über eine Nachsicht der Landesregierung die Zulassung zur Prüfung erreicht werden, wenn der Nachsichtswerber nach Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht eine mindestens siebenjährige ausreichende praktische Tätigkeit nachweisen kann. Der Besuch des Vorbereitungslehrganges ist in jedem Fall erforderlich.
Bis wann ist eine Anmeldung notwendig?
Anmeldeschluss für die diesjährigen Starts ist Fr, der 5. August. Die Reihung erfolgt nach Einlangen der Anmeldungen. Verfügbare Plätze werden auch danach noch vergeben. Als Kursstandorte werden Salzburg, St. Johann und Tamsweg angeboten. Anmeldeunterlagen bitte an lfa@lk-salzburg.at mailen. Infos zur Ausbildung gerne auch telefonisch unter Tel. 0662/641248-361. Das Team der Lehrlings- und Fachausbildungsstelle Salzburg beantwortet gerne offene Fragen.
Ausbildung lohnt sich immer. Zum einen ist für HBLA-Absolventen die Meisterausbildung sehr überschaubar und kurz. Zum anderen ist der Erfahrungsaustausch über verschiedene Betriebsausrichtungen während des Meisterkurses nicht uninteressant. In den meisten Fällen vergehen einige Jahre von der Matura bis zur eigenen Betriebsübernahme oder einem Bewirtschafterwechsel. Gerade jetzt vor Beginn der neuen Förderperiode sind Veränderungen am Betrieb häufig ein Thema. Schwankende Erzeugerpreise und teure Anschaffungskosten stellen eine finanzielle Herausforderung dar. In der Meisterarbeit werden die Kennzahlen aus den eigenen gesamtbetrieblichen Aufzeichnungen interpretiert und für die weitere Betriebsentwicklung herangezogen. Daraus abgeleitet werden zum Beispiel zwei plausible Szenarien geplant und diese miteinander verglichen.
Aus den Ergebnissen der Meisterarbeit entstehen oft neue Ideen. Wenn sich gesetzliche Rahmenbedingungen für eine Sparte ändern, sind die Betriebsführerinnen und Betriebsführer mit ihrem Know-how gefordert. Egal ob Jungübernehmer oder langjährige Bewirtschafter – die Arge Meister als Sprachrohr der Meister freut sich auf neue Mitglieder und lädt alle HBLA-Absolventen ein, sich den Meisterbrief abzuholen.
Warum haben HBLA-Absolventen keinen Meistertitel?
Weil es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Es gibt eine bundesweit einheitliche Regelung aller Lehrlings- und Fachausbildungsstellen, welche fehlenden Fachbereiche für Absolventen einer HBLA ergänzend noch zu absolvieren sind. Die positiv abgelegte Meisterprüfung wird nur mit dem Meisterprüfungszeugnis beurkundet und nicht mit dem Maturazeugnis. Die praktische Tätigkeit am Betrieb und die Berufserfahrung spielen dabei eine wichtige Rolle.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden, dass die Meisterausbildung absolviert werden darf?
Prinzipiell können den Vorbereitungslehrgang alle interessierten Personen besuchen. Die Ausbildung zum Meister ist auf Bundesebene und in der Salzburger land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsordnung geregelt. Zur Meisterprüfung zugelassen werden nur Personen mit dem Nachweis einer mindestens dreijährigen facheinschlägigen praktischen Tätigkeit als Facharbeiter oder Nebenerwerbslandwirt. Die Betriebsausrichtung und die durchgeführten Tätigkeiten sind in einer Formularvorlage zu beschreiben. Der Betriebsführer bestätigt mit seiner Unterschrift die absolvierte Praxis. Die angegebenen Daten werden von der Lehrlingsstelle geprüft.
In Ausnahmefällen kann über eine Nachsicht der Landesregierung die Zulassung zur Prüfung erreicht werden, wenn der Nachsichtswerber nach Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht eine mindestens siebenjährige ausreichende praktische Tätigkeit nachweisen kann. Der Besuch des Vorbereitungslehrganges ist in jedem Fall erforderlich.
Bis wann ist eine Anmeldung notwendig?
Anmeldeschluss für die diesjährigen Starts ist Fr, der 5. August. Die Reihung erfolgt nach Einlangen der Anmeldungen. Verfügbare Plätze werden auch danach noch vergeben. Als Kursstandorte werden Salzburg, St. Johann und Tamsweg angeboten. Anmeldeunterlagen bitte an lfa@lk-salzburg.at mailen. Infos zur Ausbildung gerne auch telefonisch unter Tel. 0662/641248-361. Das Team der Lehrlings- und Fachausbildungsstelle Salzburg beantwortet gerne offene Fragen.
Drei Wege zur Meisterausbildung
Nach einer landwirtschaftlichen Facharbeiterprüfung:
- 3 Jahre einschlägige praktische Tätigkeit
- Vollendung des 20. Lebensjahres
-
Besuch des Vorbereitungslehrganges
- Führung eines landwirtschaftlichen Betriebes im Nebenerwerb über mindestens 3 Jahre
- Vollendung des 24. Lebensjahres
- Besuch des Vorbereitungslehrganges
- Erfüllung der allgemeinen Schulpflich
- 7 Jahre praktische Tätigkeit
- Besuch des Vorbereitungslehrganges