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Salzburg AG bietet ab Februar 2025 neue Tarife

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16.12.2024 | von LK Salzburg

Die Landwirtschaftskammer Salzburg hat mit der Salzburg AG eine neue Rahmenvereinbarung abgeschlossen. Im „Pool Landwirtschaft“ erhalten Bäuerinnen und Bauern aus Salzburg günstigere Konditionen für Produkte der Salzburg AG. Durch eine Vollmacht können Landwirte nun automatisch von den Poolkonditionen profitieren.

Starkstromstecker.jpg © adobestock/Andy Nowack

Energiepreis sinkt weiter

Die Salzburg AG wird ab 1. Februar 2025 allen land- und forstwirtschaftlichen Betrieben einen neuen, günstigeren Stromtarif anbieten. Im neuen Tarif „Strom Landwirtschaft 25“ beträgt der unrabattierte Arbeitspreis 16,70 Cent/kWh netto. Für den Tarifumstieg ist (wie bereits im Jahr 2024) der Abschluss eines neuen Stromliefervertrages über die Salzburg AG erforderlich. Alle Landwirte erhalten dazu ein gesondertes Anschreiben der Salzburg AG. Zudem erhalten die Kundinnen und Kunden über die Salzburg AG bis zu neun Freistromtage auf den Energiepreis im neuen Tarif „Strom Landwirtschaft 25“ bei Zustimmung zum SEPA-Lastschriftverfahren und zur Online-Kommunikation. 

Kurzfassung: So kommt man zum Tarif "Pool Landwirtschaft"

  • Tarifwechsel über das Salzburg AG Kundenportal mit Mailadresse ODER unter salzburg-ag.at/umsteigen mit Aktivierungs-Code laut Anschreiben bzw. laut Mail -Formular
  • „Beitrittserklärung zum Pool Landwirtschaft“ (Downloadlink) von der LK Homepage herunterladen und beidseitig ausdrucken: Beitrittserklärung und Vollmacht (=rückseitig) ausfüllen, unterschreiben und an die LK postalisch oder per Mail strom@lk-salzburg.at retournieren.

Rahmenvereinbarung mit der LK bringt Rabatt

Durch den Abschluss der neuen Rahmenvereinbarung mit der Landwirtschaftskammer Salzburg konnte ein Rabatt von 20  % zuzüglich eines Nachlasses von 1,00 Cent/kWh pro Jahr auf den Arbeitspreis im neuen Tarif „Strom Landwirtschaft 25“ ausverhandelt werden. Nach Abzug aller Rabatte und Freistromtage ergibt sich im Pool Landwirtschaft somit ein Arbeitspreis von 11,95 Cent/kWh netto.

Strommasten.jpg © lk Sbg./Dürnberger
Der Tarif „Strom Landwirtschaft“ wurde geschaffen, weil die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe auf ihren Flächen Masten und Leitungen dulden, durch die das ganze Land erst mit Strom versorgt werden kann. © lk Sbg./Dürnberger

Wie kommt man zu den Poolkonditionen?

Voraussetzungen für den Erhalt der Rabatte aus dem Pool Landwirtschaft sind der Beitritt zum Pool und ein zumindest einjähriger Strombezug im Tarif „Strom Landwirtschaft 25“. Der Umstieg auf den neuen Tarif „Strom Landwirtschaft 25“ ist online und postalisch über die Salzburg AG möglich. Die Informationen für den Umstieg auf den neuen Tarif erhalten Kundinnen und Kunden mittels eigenem Anschreiben.
Die Rahmenvereinbarung mit der Salzburg AG konnte für zwei Jahre, also bis zum 31. Jänner 2027, abgeschlossen werden. Der Beitritt zum Pool Landwirtschaft ist über dieses Formular (Download-Link)möglich. Auf Seite 2 des Formulars findet man auch die Vollmacht, mit der in Zukunft ein automatischer Poolbeitritt durch die Landwirtschaftskammer möglich wird.

Die Vorteile der Poolvollmacht

Bäuerinnen und Bauern aus Salzburg können die Landwirtschaftskammer ab sofort bevollmächtigen, künftig für sie den Beitritt zum Pool zu erklären. Durch eine Zustimmungserklärung erhalten die Landwirtinnen und Landwirte somit immer automatisch die aktuellen Rabatte aus dem Pool Landwirtschaft. Durch die Vollmacht muss sich der Betriebsführer nicht mehr um die Verlängerung der Pool-Zugehörigkeit kümmern. Die Vollmacht ist unbefristet, kann aber jederzeit durch den Landwirt widerrufen werden. Der Landwirt erhält Jahr für Jahr die besten Rabatte zu den aktuellen Konditionen. 

Poolbeitritt und das Abholen der Rabatte ausschließlich über Landwirtschaftskammer Salzburg

Das Formular für den Einstieg in den Pool Landwirtschaft und die Vollmachtserklärung bitte ausgefüllt und unterschrieben an die Landwirtschaftskammer Salzburg übermitteln:
Fax: 0662/870571-323
E-Mail: strom@lk-salzburg.at
Post: Landwirtschaftskammer Salzburg, Schwarzstraße 19, 5020 Salzburg.

Das Formular kann auch persönlich bei Ihrer zuständigen Bezirksbauernkammer abgegeben werden.
Wagner_Georg_2023.jpg © SBB

LK-Vizepräsident Georg Wagner: Pool Landwirtschaft lohnt sich

"Auch wenn es diesmal viele Gespräche gebraucht hat, so sind wir mit dem Ergebnis doch zufrieden. Die Bündelung der Landwirtschaftskammer von mittlerweile 5.800 Betrieben stärkt uns den Rücken", so der Vizepräsident der LK-Salzburg, Georg Wagner.

Bitter ist für ihn allerdings, dass die Stromgesamtkosten im kommenden Jahr in Summe dennoch nicht stärker fallen werden. Wagner: „Wir können durch die Rahmenvereinbarung nur über Rabatte auf den Energiepreis reden, haben aber keinen Einfluss auf Netzgebühren, Steuern oder Abgaben.“ Diese werden bundeseinheitlich festgelegt. Im kommenden Jahr steigen die Netzgebühren an und es fallen Vergünstigungen aus den Vorjahren weg.

Wagner: „Die Reduzierung des Energiepreises durch die Salzburg AG und die Vereinbarung der Rabatte auf den Energiepreis sind daher ein wichtiger Beitrag, um in der Land- und Forstwirtschaft den Kostenanstieg im Zaum zu halten.“

Was bringt mir die Vollmachtserklärung beim "Pool Landwirtschaft"?

Durch den „Pool Landwirtschaft“ profitieren die Bäuerinnen und Bauern vom Rahmenübereinkommen der Landwirtschaftskammer mit der Salzburg AG. Durch die Zustimmungserklärung (Vollmacht) erhalten die Landwirtinnen und Landwirte immer automatisch die aktuellen Rabatte aus dem Pool Landwirtschaft.
Durch die Vollmacht muss sich der Betriebsführer nicht mehr um die jährliche Verlängerung der Pool-Zugehörigkeit kümmern. Ohne Unterzeichnung der Vollmacht muss der Landwirt/die Landwirtin jedem Tarifwechsel persönlich zustimmen.

Muss ich die Vollmacht unterzeichnen um vom Pooltarif zu profitieren?

Grundsätzlich ja! Wer die Vollmacht zum Poolbeitritt nicht unterzeichnen möchte, kann dem Pool Landwirtschaft in dieser Form nicht beitreten. Die Landwirtschaftskammer stellt in der Beratung immer wieder fest, dass nicht wenige Betriebe auf die Rabatte aus der Rahmenvereinbarung vergessen. Die Vollmacht bietet die Sicherheit, immer die aktuellen Konditionen aus der Rahmenvereinbarung zu haben.
Die Vollmacht ist unbefristet, kann aber jederzeit durch den Landwirt widerrufen werden.

Wie komme ich am einfachsten zum Pool Landwirtschaft?

Ein Neueinstieg ist nur über die Landwirtschaftskammer Salzburg für land- und forstwirtschaftliche Betriebe aus Salzburg möglich (Betriebsnummer). Voraussetzungen für den Erhalt der Rabatte aus dem Pool Landwirtschaft sind der Beitritt zum Pool und ein zumindest einjähriger Strombezug im Tarif „Strom Landwirtschaft 25“.

Downloads zum Thema

  • Beitrittserklaerung PDF 69,94 kBBeitrittserklärung Pool Landwirtschaft
  • Umstiegsformular 2025 mit Beitrittserklärung PDF 176,78 kBfür Neueinsteiger Tarif Strom LW
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