Lebensfrage: Wem gehört das Pflegegeld?
Mein Mann und ich bewirtschaften den Hof im Nebenerwerb, mein Schwiegervater ist bereits vor ein paar Jahren verstorben und mittlerweile ist meine Schwiegermutter pflegebedürftig (Pflegestufe 3).
Sie lebt im Austragshaus in ihrer Wohnung im Erdgeschoß, unser ältester Sohn, der zukünftige Hofnachfolger, hat sich die Wohnung darüber ausgebaut.
Der Gesundheitszustand meiner Schwiegermutter verschlechterte sich in den letzten Jahren zunehmend, von den anfänglich kleinen Pflegeleistungen ist es mittlerweile doch recht viel geworden, das ich und mein Mann tun. Sie erhält das Pflegegeld und je nachdem, wer gerade da ist, bekommt etwas. Manchmal steckt sie mir eine Kleinigkeit zu oder sie verteilt das Geld an die Enkelkinder und Schwägerinnen. Diese kommen regelmäßig zu Besuch, die tägliche Hauptarbeit verrichte allerdings ich. Und irgendwie merke ich, dass mich das zunehmend verärgert. Das Geld kriegen die anderen, die Arbeit hab ich.
Sie ist eine gebrechliche Frau und ich wünsch ihr nur Gutes und helfe sehr gern, doch allmählich fühle ich mich ein bisschen ausgenutzt. Ich mag aber auch nicht Unfrieden in das eigentlich gute Verhältnis bringen. Wie soll ich mich verhalten?
Karin Deutschmann-Hietl, sozialpsychologische Beraterin und Mediatorin, Lebensqualität Bauernhof:
Das Pflegegeld ist vom Gesetzgeber so gedacht, dass die zu pflegende Person sich Pflegedienste zukaufen kann (Hilfswerk, Caritas, andere mobile Dienste). Wird die Pflegeleistung innerhalb der Familie erbracht, verwischt sich oftmals die Grenze zwischen familiärer Zuwendung und bereits pflegerischer Leistung. Besonders wenn der Pflegebedarf sich allmählich erhöht, übersieht man schnell, wie groß die täglich zu erbringende Pflegeleistung ist. Ihr zunehmender Ärger könnte genau auf dieses Ungleichgewicht hinweisen. Man kann an der Art, wie Sie über Ihre Schwiegermutter schreiben, recht gut spüren, dass zwischen Ihnen grundsätzlich ein gutes Einvernehmen herrscht, welches Sie nicht belasten wollen. Und an dieser Stelle darf Ihr Mann Verantwortung übernehmen. Es ist seine Mutter und grundsätzlich ist es seine Aufgabe wie auch die seiner Geschwister, sich um die Mutter zu kümmern. Wenn Sie die pflegerische Arbeit erbringen, dann steht Ihnen das Geld zu. Und hier darf Ihr Mann Partei für Sie ergreifen und in einem Mutter-Sohn-Gespräch für Klarheit sorgen. Falls Sie noch weitere Fragen bezüglich Pflegegeld haben, wenden Sie sich bitte an die SVS oder kontaktieren Sie LQB.
Das Pflegegeld ist vom Gesetzgeber so gedacht, dass die zu pflegende Person sich Pflegedienste zukaufen kann (Hilfswerk, Caritas, andere mobile Dienste). Wird die Pflegeleistung innerhalb der Familie erbracht, verwischt sich oftmals die Grenze zwischen familiärer Zuwendung und bereits pflegerischer Leistung. Besonders wenn der Pflegebedarf sich allmählich erhöht, übersieht man schnell, wie groß die täglich zu erbringende Pflegeleistung ist. Ihr zunehmender Ärger könnte genau auf dieses Ungleichgewicht hinweisen. Man kann an der Art, wie Sie über Ihre Schwiegermutter schreiben, recht gut spüren, dass zwischen Ihnen grundsätzlich ein gutes Einvernehmen herrscht, welches Sie nicht belasten wollen. Und an dieser Stelle darf Ihr Mann Verantwortung übernehmen. Es ist seine Mutter und grundsätzlich ist es seine Aufgabe wie auch die seiner Geschwister, sich um die Mutter zu kümmern. Wenn Sie die pflegerische Arbeit erbringen, dann steht Ihnen das Geld zu. Und hier darf Ihr Mann Partei für Sie ergreifen und in einem Mutter-Sohn-Gespräch für Klarheit sorgen. Falls Sie noch weitere Fragen bezüglich Pflegegeld haben, wenden Sie sich bitte an die SVS oder kontaktieren Sie LQB.
Schreiben Sie uns:
Lebensqualität Bauernhof,
Kennwort ,,Lebensfragen"
BBK Kleßheim
Tel. 0664/4105065
lebensfragen-bauernhof@lk-salzburg.at
Diese Form der Beratung ersetzt in keinster Weise ein persönliches Gespräch mit der Beraterin. Wir bitten um Verständnis, dass Karin Deutschmann-Hietl nicht alle Briefe persönlich beantworten kann.
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