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Jungvieh-Aufzucht: Klare Richtlinien für beide Betriebe

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19.01.2023

Mangels Kapazitäten am Heimbetrieb ist eine Aufzucht der Kalbinnen im eigenen Stall oft nicht möglich. Damit die Kooperation von Aufzuchtbetrieb und Milchviehbetrieb einwandfrei funktioniert, bedarf es klarer Regelungen zwischen den Partnerbetrieben.

Kalbenden auf der Weide.jpg © Adobe Stock/Zeljko Radojko
Sodass beide Betriebe von der Jungviehaufzucht profitieren, muss das Vorhaben gut geplant und auf Wirtschaftlichkeit geprüft werden. © Adobe Stock/Zeljko Radojko
Für den Milchviehbetrieb bieten sich frei werdende Kapazitäten durch die Auslagerung der Aufzucht zur Ausweitung der Milchviehhaltung an. Betriebe, die Kalbinnen zur Aufzucht annehmen, haben eher begrenzte Zeitressourcen oder schwierige topografische Verhältnisse als Motivation, in die Kalbinnenaufzucht einzusteigen.

Aufzuchtkosten bewusst kalkulieren

Die Nachzucht nicht selber betreuen zu müssen und trotzdem nicht auf die eigene Genetik zu verzichten, sehen Betriebsführer als klaren Vorteil für ihre Milchproduktion. Auf der anderen Seite bedeutet es für den Aufzuchtbetrieb eine gewisse Absicherung ohne großen Aufwand, wenn der vorhandene Stall mit Aufzuchttieren stets gefüllt ist.

Die große Frage bilden die Kosten. Was bekomme ich als Aufzüchter für die Betreuung der Tiere und was kann ich als Milchviehhalter für die Aufzucht meiner Tiere bezahlen? Grundsätzlich kann auch überlegt werden, dass die Tiere für die Zeit der Aufzucht in den Besitz des Aufzüchters übergehen und als fertige Kalbin verkauft werden. In der Praxis wird allerdings die „Tagsatz-Variante“ bevorzugt, bei der die ausgelagerten Tiere im Besitz des Milchviehhalters bleiben.

Die Festlegung des Tagsatzes ist im Grunde etwas sehr Betriebsspezifisches und sollte vorab für den eigenen Betrieb durchgerechnet werden. Hierfür bietet die LK Salzburg eine Kalkulationshilfe an, bei der alle anfallenden Kosten bewertet werden. Nach vollständiger Eingabe erhält man sowohl die anfallenden Gesamtkosten als auch den Tagessatz. Wichtig ist, dass man sich dazu kritisch mit dem eigenen Betrieb auseinandersetzt. Es müssen die tatsächlichen Kosten berücksichtigt und nicht mit Durchschnittswerten kalkuliert werden.

Kooperation sollte gut geplant werden

Sowohl Milchviehbetrieb als auch Aufzuchtbetrieb können voneinander profitieren, wird das Vorhaben gut geplant, durchdacht und auf Wirtschaftlichkeit geprüft. Gemeinsame, klar definierte Ziele helfen, Missverständnissen vorzubeugen. Die Partnerschaft vertraglich zu besiegeln wird empfohlen. Sind sich die Betriebsleiter im Vorfeld einig und wird alles offen kommuniziert, steht einer erfolgreichen Kooperation nichts mehr im Wege.

Die Landwirtschaftskammer Salzburg stellt einen Mustervertrag für Betriebe zur Verfügung, die eine Partnerschaft eingehen wollen. Dieses Muster soll als „Diskussionsgrundlage“ angesehen werden und auf Aspekte hinweisen, die es zu bedenken geben kann. Das Muster stellt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und kann individuell angepasst werden. Das Vertragswerk entstammt der Praxis.
Mustervertrag Kalbinnenaufzucht.jpg © LK Salzburg
© LK Salzburg

Wichtige Inhalte im Aufzuchtvertrag

Im Vertrag sollten folgende Eckpunkte mitbedacht werden:
  • Anlieferung des Kalbes
  • Rücknahme der Kalbin
  • Haltungsform und Fütterung
  • Deckung der Tiere
  • Was ist bei: Zuchtuntauglichkeit, Tierverlust oder Verkauf von Tieren
  • Haftungsfragen und  Versicherungen
  • Aufzuchtkosten
Der Mustervertrag kann hier www.lk-mustervertrag-fuer-die-kalbinnenaufzucht/ abgerufen werden.
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