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Interesse an der L-Invest bleibt auf hohem Niveau

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29.02.2024 | von Wolfgang Dürnberger

Im März des Vorjahres wurde das Landes-Investprogramm neu aufgelegt. Der Erfolg hält an: Mit 380 Anträgen innerhalb eines Jahres ist der Zulauf groß und betrifft Stallumbauten ebenso wie den Ankauf von Breitspurmähern für die Berglandwirtschaft.

Interesse an der L-Invest bleibt auf hohem Niveau.jpg © Schörghofer
© Schörghofer
Das erstmals 2017 eingeführte und in Österreich einzigartige Landesprogramm ist vor einem Jahr neu aufgelegt worden. Kleinere, aber wichtige Investitionen, unter anderem in die Verbesserung der Arbeitsbedingungen und in das Tierwohl, werden dadurch unterstützt. Ein besonderer Schwerpunkt wurde beim Umbau von Anbinde- auf Laufstallhaltung gesetzt. Der Umbau auf eine besonders tierfreundliche Laufstallhaltung wird dadurch erleichtert. Der Antrag muss vor Investitionsbeginn bei der zuständigen Bezirksbauernkammer gestellt werden. Durch das Pauschalkostensystem können zum einen die Fördergegenstände schnell abgewickelt und zum anderen Anteile, welche in Eigenleistung umgesetzt wurden, berücksichtigt werden.

380 Anträge seit März 2023

Hinter dem Wort Pauschalkostensystem verbirgt sich eine Abrechnung der Kosten von baulichen Maßnahmen mittels Pauschalkostensätzen und bei technischen Maßnahmen nach tatsächlich getätigten Ausgaben (Rechnungen und Zahlungsbelege). Seit der Neuauflage vom 1. März 2023 wurden rund 380 Anträge mit in Summe 3,4 Mio. Euro Zuschuss gestellt, davon wurden bereits 164 Projekte fertig umgesetzt und ausbezahlt. 24 Betriebe bauen von Anbindehaltung auf gesamtbetriebliche Laufstallhaltung um und können dadurch die erhöhte Obergrenze von 90.000 Euro (max. 27.000 Euro Zuschuss) nutzen. Besonders gefragt sind Breitspurmäher für Bergbauernbetriebe mit über 180 Erschwernispunkten. Für diesen Fördergegenstand wurden bereits 140 Anträge gestellt.

LE-Invest: Auszahlung in zweiter Jahreshälfe

Neben der Möglichkeit der Landes-Investitionsförderung gibt es weiters die bundesweite LE-Investitionsförderung mit wesentlich höheren Antrags- und Fördersummen. Es wird intensiv an der Vervollständigung und Berechnung der Anträge gearbeitet. Erste Genehmigungen werden im Laufe des Frühlings erfolgen können. Für bereits fertige Projekte werden erste Auszahlungen voraussichtlich am Anfang der zweiten Jahreshälfte möglich sein.
Interesse an der L-Invest bleibt auf hohem Niveau.jpg © Schörghofer
© Schörghofer

Was wird im neuen Landes-Investprogramm gefördert?

Die Fördergegenstände werden nach der Höhe der maximal anrechenbaren Kosten (jeweils netto) unterschieden. Die Mindestinvestitionssumme pro Antrag beträgt 10.000 Euro.

90.000 Euro:
Umbau bestehender Anbindeställe zu besonders tierfreundlicher Laufstallhaltung mit den verbundenen Funktionsbereichen (Freiauslauf, Melkstand, Milchkammer) und fest mit dem Gebäude verbundenen technischen Einrichtungen (Melk- und Kühltechnik, Fütterungsband, Kraftfutterstation, Viehbürsten …) Verbundene Funktionsbereiche und technische Einrichtungen sind nur in Kombination mit überwiegend baulicher Stallumbaumaßnahme förderbar.
 

60.000 Euro:

  • Besonders tierfreundliche bauliche Maßnahmen mit den verbundenen Funktionsbereichen und fest mit dem Gebäude verbundenen technischen Einrichtungen (siehe Beispiele oben).Verbundene technische Einrichtungen sind nur in Kombination mit überwiegend baulicher Stallmaßnahmen förderbar.
  • Almmaßnahmen
  • Jauche- und Güllelager mit fester Abdeckung sowie Festmistlagerstätten
  • Heutrocknungsanlagen, Hängedrehkräne und Mobilkräne


30.000 Euro:
Motormäher (Grundgerät) plus Mähbalken. Voraussetzung: Bergbauernbetrieb mit
über 180 Erschwernispunkten zum Zeitpunkt der Antragstellung

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