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Einführung von Flächenmonitoring als Frühwarnsystem

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20.07.2023 | von Alexandra Meinhart, BEd - Gültigkeit: Salzburg bis 01.01.2027

Das Flächenmonitoring ist auf alle Mehrfachanträge für flächenbezogene Beihilfen (Direktzahlungen, Ausgleichszulage und ÖPUL) anzuwenden. Es wird überprüft, ob beantragte Flächen landwirtschaftlich genutzt werden, beantragte Kulturen korrekt sind und ob die Mindestbewirtschaftungskriterien erfüllt sind. Klärende Sachverhalte sind innerhab von 14 Tagen bekannt zu geben.

Einführung von  Flächenmonitoring  als Frühwarnsystem.png © AdobeStock/aBSicht
Zu vordefinierten Überprüfungszeitpunkten werden unter Beachtung der Vegetationsperiode und der für die Förderauflagen einzuhaltenden Zeiträume, z.  B. Mähzeitpunkt, alle bis dahin vorliegenden Satellitenbilder ausgewertet. © AdobeStock/aBSicht
Ab dem Jahr 2023 sind alle Mitgliedstaaten verpflichtet, im Bereich der Invekos-Förderabwicklung Fernerkundungsmethoden, ein sogenanntes Flächenmonitoring, einzusetzen. Dabei handelt es sich um ein Verfahren der regelmäßigen und systematischen Überprüfung von beantragten landwirtschaftlichen Flächen bzw. Schlägen auf Basis öffentlich verfügbarer Satelliten-Daten.

Als Datenbasis werden Informationen aus in wiederkehrenden Abständen aufgenommenen Bildern der Sentinel-Satelliten verwendet. Die Sentinel-2-Satelliten nehmen alle drei bis fünf Tage Bilder mit einer Auflösung von 10 x 10 m auf und sind nicht mit dem Luftbild im eAMA zu verwechseln, welches eine Auflösung von 0,20 x 0,20 m aufweist. Die Überprüfungen erfolgen ausschließlich zum fachlich relevanten Zeitraum, beginnend ab Juni 2023, damit wirklich nur relevante Sachverhalte nachgefragt werden.

Das Flächenmonitoring ist auf alle Mehrfachanträge für flächenbezogene Beihilfen (Direktzahlungen, Ausgleichszulage und ÖPUL) anzuwenden. Grundsätzlich wird dabei überprüft, ob eine beantragte Fläche landwirtschaftlich genutzt wird, die beantragte Kultur korrekt ist und ob monitoringfähige inhaltliche Förderauflagen wie z.B. Mahdzeitpunkt, Ernte oder die Mindestbewirtschaftungskriterien erfüllt sind. Es erfolgt jedoch keine Flächenvermessung.

Sofern sich bei der regelmäßigen Überprüfung eindeutige Hinweise auf Abweichungen der vom Monitoring festgestellten Situation im Vergleich zur Beantragung oder betreffend Einhaltung der Förderauflagen - also sogenannte zu klärende Sachverhalte - ergeben, werden diese als Aufträge sowie Plausibilitätsfehler den betroffenen Landwirtinnen und Landwirten zeitgerecht von der AMA bekannt gegeben. Wenn auf diese Aufträge/ Plausibilitätsfehler innerhalb von 14 Kalendertagen reagiert wird, sind im Bedarfsfall Korrekturen des Mehrfachantrags (MFA) zulässig, um allfällige Beihilfekürzungen zu vermeiden und die Qualität der Antragstellung zu erhöhen.
Einführung von  Flächenmonitoring  als Frühwarnsystem.png © AMA
Links ist ein Luftbild aus dem eAMA zu sehen und rechts dazu ein Sentinel-2-Bild desselben Bereichs. Die Sentinel-Daten dürfen nicht mit den Luftbildern aus dem eAMA verwechselt werden. © AMA

Rasch und einfach AMA-MFA-Fotos-App nutzen

Um im Falle von Aufträgen zeitgerecht reagieren zu können, gibt es ab dem Mehrfachantrag 2023 die AMA-MFA-Fotos-App. Sie ermöglicht schnell und einfach, zu einem beantragten Schlag bis zu drei Fotonachweise bzw. sofern erforderlich auch eine Korrektur der Beantragung an die AMA zu übermitteln. Somit können Aufträge durch Landwirte rasch mit der App gelöst werden. Dies erspart ansonsten erforderliche Vor-Ort-Kontrollen und gewährleistet, dass die Auszahlung fristgerecht zum nächstmöglichen Termin in voller Höhe entsprechend der aktualisierten Beantragung erfolgen kann.

Welche Sachverhalte werden geprüft?

Zu vordefinierten Überprüfungszeitpunkten werden unter Berücksichtigung der Vegetationsperiode und der für die Förderauflagen einzuhaltenden Zeiträume (z.B. Mahdzeitpunkte) alle bis dahin vorliegenden Satellitenbilder ausgewertet. Die Auswertungen liefern Ergebnisse für folgende Sachverhalte bzw. landwirtschaftliche Tätigkeiten:
  • Flächenversiegelung, insbesondere durch Verbauung
  • Mahdereignisse im Dauergrünland und Ackerfutter
  • Teilweise Landnutzung mit nicht beihilfefähigen Kulturen
  • Wechsel zwischen Dauerkulturen, Ackerland und Dauergrünland
  • Kulturgruppen aufbauend auf den beantragten Schlagnutzungsarten
  • Ernteereignisse bei Ackerkulturen
  • Unterscheidung der Bodenbedeckung zwischen Vegetation und Schwarzbrache
     
Kann in der AMA vorab keine Klärung der vom Monitoring festgestellten Sachverhalte erfolgen, z.B. durch bereits übermittelte Unterlagen, wird der betroffene Landwirt/die Landwirtin mittels eines Auftrages/Plausibilitätsfehlers über den Sachverhalt informiert und hat die Möglichkeit, innerhalb von 14 Kalendertagen entsprechende Nachweise, idealerweise in Form von geolokalisierten Fotos, an die AMA zu übermitteln.
Einführung von  Flächenmonitoring  als Frühwarnsystem.png © AdobeStock/AK-Snapshot
Werden Flächen in der Vegetationsperiode kurzfristig nicht landwirtschaftlich genutzt, z. B. Parkplatz, muss vorab eine Meldung im eAMA durchgeführt werden, damit die Flächen beihilfefähig bleiben. © AdobeStock/AK-Snapshot

Nicht-landwirtschaftliche Nutzung

Für eine kurzfristige nicht-landwirtschaftliche Nutzung (max. 14 Tage) während der Vegetationsperiode zwischen 1. April und 30. September, z.B.  für Festzelte, Parkflächen, Lagerflächen usw., ist im Vorhinein über eAMA eine Meldung durchzuführen, damit die Flächen beihilfefähig bleiben. Grundsätzlich gilt: Um Unstimmigkeiten beim Flächenmonitoring zu vermeiden, ist besonders darauf zu achten, dass verbaute Flächen oder Flächen, die vorübergehend oder langfristig nicht genutzt werden, rechtzeitig korrigiert werden - auch zwischen den Mehrfachanträgen.

Flächenkontrollen vor Ort verringern sich

Unter Flächenmonitoring ist eine automatisierte Prüfung der Beantragung im Mehrfachantrag und der Einhaltung der eingegangenen Bewirtschaftungsverpflichtungen zur Erreichung einer besseren Antragsqualität zu verstehen. Stellt das Flächenmonitoring eine Abweichung der Beantragung im Mehrfachantrag zur Situation in der Natur fest, wird der/die betroffene Landwirt/Landwirtin darüber in Kenntnis gesetzt und hat danach die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen Nachweise über die Korrektheit der Beantragung zu liefern oder die Beantragung richtigzustellen.

Es werden im Falle von festgestellten Abweichungen grundsätzlich keine Sanktionen verhängt, sofern eine Korrektur des Antrags erfolgt oder die richtige Beantragung nachgewiesen wird. Die Auszahlung kann in voller Höhe entsprechend der aktualisierten Beantragung erfolgen.

Lässt man die 14 Tage jedoch ohne Bearbeitung/Richtigstellung des Auftrags/Plausibilitätsfehlers verstreichen, erfolgt eine Vor-Ort-Prüfung des Sachverhalts durch ein AMA-Kontrollorgan und bei Feststellung einer fehlerhaften Beantragung eine sanktionsrelevante Beurteilung und Richtigstellung. Durch die Einführung des Flächenmonitorings werden monitoringfähige Sachverhalte nicht mehr Gegenstand von Vor-Ort-Kontrollen sein. Dies führt dazu, dass sich die Zahl der vor Ort durchgeführten Flächenkontrollen und insbesondere die Dauer der Vor-Ort-Kontrollen deutlich verringern wird.

Förderungen Allgemein 2023-2027

  • Handlungsbedarf für ÖPUL-Neueinsteiger

  • Biodiversität mit Streuobstwiesen leben

  • „Almweideplan“ fördert gelenkte Weideführung

  • Änderungen im GAP-Strategieplan ab 2025

  • AMA-Gütesiegel für Ackerfrüchte

  • Was bei der Rekultivierung von Flächen zu tun ist

  • Was ist eine De-minimis-Förderung?

  • Einführung von Flächenmonitoring als Frühwarnsystem

  • Almauftriebsliste bis spätestens 17. Juli abgeben

  • Einzeltierbezogene Erfassung bei Schaf und Ziege

  • GAP 2023 bringt auch für Schaf- und Ziegenhalter Neues

  • Neuer E-Learning-Kurs für MFA, RinderNET und AMA MFA Fotos App

  • Agrarmarketingbeitrag: Verwendung und kleinere Anpassungen 2024

  • AMA-Hauptauszahlung für das Antragsjahr 2024

  • Totschnig: 360 Mio. Euro Impulsprogramm für die Landwirtschaft

  • Agraratlas & Agrar-Geodatenportal

  • GAP-Strategieplan für 2023-2027 genehmigt

Landwirtschaftskammern:

  • Österreich
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  • Wien

Weiteres

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Einführung von  Flächenmonitoring  als Frühwarnsystem.png © AdobeStock/aBSicht

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