Ein Überblick was es für UaB-Betriebe bei Stornierungen zu tun gibt
Laut österreichischem Gesetz ist es so, dass in Zeiten, in denen ein Beherbergungsbetrieb behördlich geschlossen wurde, keine Stornogebühren an den Gast verrechnet werden dürfen. Die Gäste können also zu Lockdown-Phasen ihren Urlaub kostenfrei stornieren und es muss auch die Anzahlung vom Vermieter rücküberwiesen werden, sollte der Gast keiner Umbuchung oder Gutscheinlösung zustimmen. Die gleiche Regelung gilt auch bei Grenzschließung im Heimatland des Gastes oder an der österreichischen Grenze. Das heißt: Ist eine Anreise des Gastes aus oben genannten Gründen nicht möglich, ist der durch Angebot und Buchung geschlossene Beherbergungsvertrag hinfällig.
Sollte aber eine Anreise möglich sein, sieht es schon wieder anders aus. Manche Gäste glauben, Corona sei ein Freiticket, um jederzeit kostenlos stornieren zu können. Angst vor Ansteckung oder steigende Fallzahlen berechtigen jedoch nicht zu einer kostenlosen Stornierung. Denn die Pandemie hält nun schon lange genug an, dass so etwas vorhersehbar ist. Wenn also eine Anreise möglich ist, weil kein Lockdown oder Grenzschließungen bestehen, der Gast aber trotzdem stornieren möchte, unterliegt er den vom Vermieter gesetzten Stornobedingungen. Gerade in Zeiten wie diesen macht es einmal mehr Sinn, dem Gast aktiv und schon bei der Buchung eine Stornoversicherung anzubieten, die auch Corona-Belange abdeckt.
Tipps für Vermieter im Umgang mit Stornierungen:
Tipps für Vermieter im Umgang mit Stornierungen:
- Die Stornobedingungen bereits im Angebotsschreiben kommunizieren oder darauf verweisen (z. B. über die eigene Website). Auch in der Buchungsbestätigung nochmal auf die Stornobedingungen hinweisen.
- Formulierungen anpassen, z. B.: kostenlose Stornierung bis xy Tage vor Anreise bzw. bis zu welchem Datum – ist für den Gast besser ersichtlich.
- Aktiv kommunizieren, dass es bei einem etwaigen Lockdown oder einer Grenzschließung die Möglichkeit der kostenlosen Umbuchung oder Stornierung gibt.
- Bei jeder Buchung eine Stornoversicherung anbieten. Der Gast entscheidet selbst, ob er versichert oder unversichert in den Urlaub fahren möchte.
- Für den Fall der Fälle, dass es zu einer Stornierung kommt, ist der Vermieter durch die angebotene Stornoversicherung in der besseren Verhandlungsposition. Darüber hinaus und im Sinne der Kulanz kann aber auch versucht werden, dem Gast Umbuchungsmöglichkeiten oder Gutscheinvarianten als Alternative anzubieten.
Fragen
Bei Fragen stehen der Landesverein Urlaub am Bauernhof und die Beraterinnen der BBKs zur Verfügung.
Tel. 0662/870571-342