Bio: Gleiche Weideauflagen wie 2020
Die Weidevorgabe für Biobetriebe 2021 entspricht den Weideauflagen von 2020. Dabei gibt es auch heuer wieder zwei Möglichkeiten:
- 1.
Variante: Mindestens eine RGVE (Rinder, Schafe, Ziegen, Pferde) je Hektar weidefähiger Fläche muss geweidet werden. Die weidefähige Fläche errechnet sich aus der gesamten Grünlandfläche eines Betriebes. Wenn ein Betrieb über eine Ackerfläche verfügt, kommen von dieser Fläche 20% zum Grünland hinzu. Davon abgezogen werden können für Pferde- und Rinderhalter noch Grünlandflächen steiler als 25% Hangneigung. Nicht als weidefähig gelten außerdem auch staunasse Böden, Flächen mit Weideverboten aufgrund des Vertragsnaturschutzes oder behördliche Weideverbote und Feldstücke bis zu einer Größe von 2.000 m².
- 2. Variante: Mindestens 50% der RGVE müssen geweidet werden. Als Stichtag gilt im Regelfall der 1. April 2021. Bei starken Abweichungen im Tierbestand kann auch der Jahresschnitt 2021 herangezogen werden.
Weidezeitraum: Die Bio-Verordnung schreibt keine
exakte Anzahl von Weidetagen vor. Zugang zur Weide ist den Tieren zu gewährleisten, wann immer die Umstände dies gestatten. Ausnahmen sind damit nur extreme Witterungsbedingungen (starke Trockenheit und Wassermangel, lang andauernde Regenperioden und sehr aufgeweichte Flächen, Wintereinbruch in der Weidezeit, z.B. auf Almen). Sobald sich die Witterung und der Zustand des Bodens verbessern, ist wieder der Zugang zur Weide zu ermöglichen. Große Entfernungen und die Erreichbarkeit der Weidefläche über stark befahrene Straßen oder Bahnübergänge werden nicht als Weideausnahme angerechnet.
Mindestweidefläche: Die EU-Bioverordnung sieht keine Mindestflächenangaben vor. Jedoch muss der Tierbesatz auf der Weide so niedrig sein, dass ein Zertrampeln des Bodens, Erosion oder Umweltbelastung, verursacht durch Weidetiere, geringgehalten werden. Die Weideflächen sollen Weidecharakter beibehalten und nicht aussehen wie Ausläufe.
Weidedokumentation für 2021: Für die Bio-Kontrolle muss schlüssig und plausibel erkennbar sein, welche der beiden Weidevarianten gewählt wird. Der Nachweis kann über eine Dokumentation der Weide am Austriebkalender erfolgen oder formlos. Der Weidebeginn ist zu vermerken und lückenloser Aufschluss über die Einhaltung der Weidevorgabe muss erkennbar sein. Die Anzahl der geweideten RGVE sollte ersichtlich sein. Die Weidetage auf Almen oder Gemeinschaftsweiden werden dabei natürlich angerechnet.
Mindestweidefläche: Die EU-Bioverordnung sieht keine Mindestflächenangaben vor. Jedoch muss der Tierbesatz auf der Weide so niedrig sein, dass ein Zertrampeln des Bodens, Erosion oder Umweltbelastung, verursacht durch Weidetiere, geringgehalten werden. Die Weideflächen sollen Weidecharakter beibehalten und nicht aussehen wie Ausläufe.
Weidedokumentation für 2021: Für die Bio-Kontrolle muss schlüssig und plausibel erkennbar sein, welche der beiden Weidevarianten gewählt wird. Der Nachweis kann über eine Dokumentation der Weide am Austriebkalender erfolgen oder formlos. Der Weidebeginn ist zu vermerken und lückenloser Aufschluss über die Einhaltung der Weidevorgabe muss erkennbar sein. Die Anzahl der geweideten RGVE sollte ersichtlich sein. Die Weidetage auf Almen oder Gemeinschaftsweiden werden dabei natürlich angerechnet.
Weidevorgaben 2022 noch ausständig
Die Weidevorgabe für 2022 ist noch offen. Jedenfalls müssen die Bio-Betriebe aber nach aktuellem Informationsstand ab 30. Juni 2021 einen Weideplan für 2022 aufliegen haben. Derzeit gibt es dazu noch keine genauen Informationen über Form und Inhalt. Sobald es eine gültige Weideregelung für 2022 gibt, werden umgehend die nötigen Informationen bekanntgegeben. Jedenfalls ist mit einer Ausweitung der Weidevorgabe auf alle RGVE eines Betriebes zu rechnen.
Die Bezirksbauernkammern, das Bio-Referat der Landwirtschaftskammer und die Berater von Bio Austria stehen für Auskünfte gerne zur Verfügung.