Bio Austria fordert von EU gangbare Weide-Lösung
Der erst seit Kurzem im Amt befindliche EU-Agrarkommissar Janusz Wojciechowski hat am Montag den Bio-Bauernhof der Familie Pölz in Lackendorf/Burgenland besucht. Dabei hatte der Kommissar die Gelegenheit, sich selbst ein Bild von der Situation zu machen, mit der viele tierhaltende Bio-Höfe in Österreich durch die Interpretation der EU-Kommission zur EU-Bio-Verordnung im Bereich der Weide-Regelung derzeit konfrontiert sind.
Der Betrieb von Familie Pölz wird seit dem Jahr 1980 biologisch bewirtschaftet, 165 Rinder, davon etwa 70 Milchkühe, werden am Hof gehalten. Wie die neuen Anforderungen der Weide-Regelung in der Praxis umgesetzt werden können, ist noch unklar. Denn die rund 120 ha Ackerfläche und 17 ha Grünfläche des Betriebs sind auf 145 Feldstücke im Umkreis von 15 Kilometern verstreut. Zahlreiche Flächen sind durch Bundesstraßen vom Betrieb getrennt. Viele der 44 unterschiedlichen Eigentümer der Pachtflächen lehnen zudem eine Umwandlung von Ackerland in Weidefläche ab.
"Man kann nicht alle Betriebe über einen Kamm scheren. Das haben wir auch gegenüber EU-Kommissar Wojciechowski betont, der sich vor Ort sehr interessiert gezeigt hat“, sagte Gertraud Grabmann, Obfrau von Bio Austria. "Jetzt gilt es, die nächsten Monate intensiv für das Finden einer gangbaren Lösung zu nutzen. Ich bin zuversichtlich, dass das noch gelingen kann“, betonte Grabmann. Bei der Familie Pölz will derzeit niemand daran denken, was passieren sollte, wenn es keine praktikable Lösung geben sollte.
Der Betrieb von Familie Pölz wird seit dem Jahr 1980 biologisch bewirtschaftet, 165 Rinder, davon etwa 70 Milchkühe, werden am Hof gehalten. Wie die neuen Anforderungen der Weide-Regelung in der Praxis umgesetzt werden können, ist noch unklar. Denn die rund 120 ha Ackerfläche und 17 ha Grünfläche des Betriebs sind auf 145 Feldstücke im Umkreis von 15 Kilometern verstreut. Zahlreiche Flächen sind durch Bundesstraßen vom Betrieb getrennt. Viele der 44 unterschiedlichen Eigentümer der Pachtflächen lehnen zudem eine Umwandlung von Ackerland in Weidefläche ab.
"Man kann nicht alle Betriebe über einen Kamm scheren. Das haben wir auch gegenüber EU-Kommissar Wojciechowski betont, der sich vor Ort sehr interessiert gezeigt hat“, sagte Gertraud Grabmann, Obfrau von Bio Austria. "Jetzt gilt es, die nächsten Monate intensiv für das Finden einer gangbaren Lösung zu nutzen. Ich bin zuversichtlich, dass das noch gelingen kann“, betonte Grabmann. Bei der Familie Pölz will derzeit niemand daran denken, was passieren sollte, wenn es keine praktikable Lösung geben sollte.
„Brauchen bei Bio-Weide Wahrungsregelung“
Sie halten die Übergangsregelung bei der Beweidung für Bio-Betriebe für existenzgefährdend, warum?
Viele Betriebe haben im Vertrauen auf die geltenden Regelungen in die Bio-Landwirtschaft investiert. Auch für diese Bewirtschafter muss nun ein Mindestmaß an politischem Vertrauensschutz gelten. Mir ist aus den vergangenen Jahren keine vergleichbare Änderung von EU-Vorgaben bekannt, die auf einzelbetrieblicher Ebene zu derart dramatischen wirtschaftlichen Konsequenzen geführt hätte. Zu überlegen wäre daher eine Art Wahrungsregelung, um so eine Existenzgefährdung betroffener Familien auszuschließen.
In den Verhandlungen mit Brüssel auf Beamten- und Expertenebene konnte allerdings keine Lösung erzielt werden ...
Damit ist die neue Bundesregierung auf politischer Ebene gefordert, mit allem Nachdruck für eine Wahrungsregelung bei den Ausnahmen zur Weideverpflichtung in jenen Fällen einzutreten, bei denen diese nicht oder nicht mit einem vertretbaren wirtschaftlichen Aufwand machbar sind. Jenen Betrieben, die zu größeren Anpassungsmaßnahmen in der Weidehaltung gezwungen sind, muss unbedingt ein machbarer Übergangszeitraum eingeräumt werden.
Viele Betriebe haben im Vertrauen auf die geltenden Regelungen in die Bio-Landwirtschaft investiert. Auch für diese Bewirtschafter muss nun ein Mindestmaß an politischem Vertrauensschutz gelten. Mir ist aus den vergangenen Jahren keine vergleichbare Änderung von EU-Vorgaben bekannt, die auf einzelbetrieblicher Ebene zu derart dramatischen wirtschaftlichen Konsequenzen geführt hätte. Zu überlegen wäre daher eine Art Wahrungsregelung, um so eine Existenzgefährdung betroffener Familien auszuschließen.
In den Verhandlungen mit Brüssel auf Beamten- und Expertenebene konnte allerdings keine Lösung erzielt werden ...
Damit ist die neue Bundesregierung auf politischer Ebene gefordert, mit allem Nachdruck für eine Wahrungsregelung bei den Ausnahmen zur Weideverpflichtung in jenen Fällen einzutreten, bei denen diese nicht oder nicht mit einem vertretbaren wirtschaftlichen Aufwand machbar sind. Jenen Betrieben, die zu größeren Anpassungsmaßnahmen in der Weidehaltung gezwungen sind, muss unbedingt ein machbarer Übergangszeitraum eingeräumt werden.