Bauern arbeiteten fast nur für die Grundherren
Lange Zeit bestand Leibeigenschaft
Erst die Anerkennung als gleichberechtigte Staatsbürger ebnete nach 1848 den Bauern den Weg zur modernen Landwirtschaft.
In vielen Gegenden bestand lange Zeit die Leibeigenschaft und die Bauern waren nicht frei. Je nach Landesherren hatten die Bauern Grundpacht wie Abgaben und Dienstleistungen zu erledigen. Der Grundherr hatte meist verschiedene öffentliche Funktionen gleichzeitig. So konnte er Gerichtsherr, Zehentherr mit Robot- und Naturalabgaben sein und auch Leistungen für das Militär beanspruchen. Allerdings hatte der Herrscher auch für den Schutz der Bauern zu sorgen, was immer schwierig war, insbesondere in Kriegszeiten.
In vielen Gegenden bestand lange Zeit die Leibeigenschaft und die Bauern waren nicht frei. Je nach Landesherren hatten die Bauern Grundpacht wie Abgaben und Dienstleistungen zu erledigen. Der Grundherr hatte meist verschiedene öffentliche Funktionen gleichzeitig. So konnte er Gerichtsherr, Zehentherr mit Robot- und Naturalabgaben sein und auch Leistungen für das Militär beanspruchen. Allerdings hatte der Herrscher auch für den Schutz der Bauern zu sorgen, was immer schwierig war, insbesondere in Kriegszeiten.
Unzählige Abgaben und Verpflichtungen
Für die Bauern bestand ein fixer Abgaben- und Festkalender. Einer dieser Kalender dokumentiert die Verpflichtungen (siehe Bild):
- Abgaben für Dammschutzbauten
- Abgabe von Ernteerträgen wie Lämmerabgabe am 1. Mai (grüner Baum)
- Abgabe zur Pflege von Obst- und Weingärten am 25. Mai (Urbanstag – der Hackblock im Bild deutet den Märtyrertod des Heiligen an)
- Am 24. Juni war der Viehzehent fällig
- Am 13. Juli (Margaretentag – die Heilige besiegt den Teufel) der Getreidezehent
- Am 15. August (Mariä Himmelfahrt – zugleich Tag der Kräuterweihe) war der Gänsezehent zu leisten
- Die Geldzinsabgabe war am 24. August fällig