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„Almweideplan“ fördert gelenkte Weideführung

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31.10.2024 | von Petra Fürstauer-Reiter - Gültigkeit: Salzburg

Ein gezieltes Weidemanagement auf der Alm erlangt von Jahr zu Jahr immer mehr an Bedeutung. Um unter anderem der Verbuschung entgegenzuwirken, wird ab dem nächsten Förderjahr der optionale Zuschlag „Almweideplan“ angeboten.

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Der fortschreitende Klimawandel bringt eine verlängerte Vegetationszeit und lässt bei ausreichend Niederschlag mehr Futter auf unseren Almen wachsen. Ein standortangepasstes Weidemanagement ist daher erforderlich, um die Artenvielfalt auf unseren Almen zu erhalten und einer
Verbuschung von Almflächen entgegenzuwirken.

Mit der Antragstellung zum Mehrfachantrag 2025, welche im November 2024 startet, gibt es für Almen mit gelenkter Weideführung eine zusätzliche Fördermöglichkeit. Der optionale Zuschlag „Almweideplan“ wird für das Förderjahr 2025 erstmals angeboten. Diese Zusatzoption kann nun jährlich beantragt werden und ist beim Ersteinstieg bis 31. Dezember des Vorjahres (z. B. 31. Dezember 2024 für das Antragsjahr 2025) zu beantragen. 

Voraussetzungen zur Förderung

Um den Zuschlag zu erhalten, ist eine Teilnahme an der Maßnahme Almbewirtschaftung der betroffenen Alm erforderlich. Jene Almen, die am Almweideplan teilnehmen, verpflichten sich, auf ihren Almflächen ein standortangepasstes Weidemanagement (gelenkte Weideführung) umzusetzen bzw. ab dem
Zeitpunkt der Beantragung einzuführen. Die Art und Weise der Umsetzung (Weidelenkung durch Hirten, Koppelzäune …)
kann vom Antragsteller selbst gewählt werden und ist in einem Almweideplan festzuhalten und zu dokumentieren. Die Umsetzung der im Almweideplan festgehaltenen Maßnahmen wird in der Praxis aber nicht Gegenstand etwaiger Almkontrollen sein.

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Höhe der Förderung

Die Höhe der Förderung beträgt 20 Euro pro Hektar Almweidefläche und Jahr. Die Prämie wird für maximal 20 ha ausbezahlt, d. h. für Almen mit mehr als 20 Hektar Almweidefläche werden max. 400 Euro pro Antragsjahr ausbezahlt.

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Weiterbildung erforderlich

Bei der Teilnahme am Zuschlag Almweideplan ist die Teilnahme an einer Weiterbildungsveranstaltung im Ausmaß von vier Stunden bis zum 15. Juli des ersten Teilnahmejahres erforderlich. Diese Weiterbildung soll von einer in die Almbewirtschaftung eingebundenen Person absolviert werden. Inhalt der Weiterbildungsveranstaltung, die voraussichtlich in Präsenz und als Onlinekurs ab 1. Jänner 2025 angeboten wird, sind die Grundsätze eines erfolgreichen Weidemanagements, die ökologischen Auswirkungen einer standortangepassten Beweidung sowie Maßnahmen zum Erhalt der Almflächen und der Artenvielfalt. Im Zuge der Weiterbildungsveranstaltung gibt es auch die Möglichkeit, den Almweideplan für die eigene Alm zu erstellen.

Erhöhung des Auftriebs möglich

Im Rahmen des Zuschlages „Almweideplan“ gibt es auch die Möglichkeit, den Viehbesatz auf der Alm auf maximal 2,4 GVE pro Hektar Almweidefläche zu erhöhen, wenn das vorhandene Futterangebot diesen erhöhten Viehbesatz rechtfertigt. Dies ist in einer Ergänzung zum Weideplan zu begründen und zu dokumentieren. Diese Erhöhung des Viehbesatzes ist in der Auftriebsliste gesondert zu beantragen. Die Möglichkeit dieses Zuschlages zur Maßnahme Almbewirtschaftung hat das Ziel, das Bewusstsein für ein gutes Weidemanagement auf unseren Almen zu schaffen. Einerseits ist standortangepasste Beweidung der Schlüssel zum Schutz unserer artenreichen Almwiesen und der biologischen Vielfalt auf unseren Almen. Andererseits hat die Beweidung einen entscheidenden Einfluss auf die Offenhaltung dieses wertvollen Landschaftsraumes. Werden Almen nicht ausreichend beweidet, so nimmt der Bewuchs mit Zwergsträuchern, Erlen, Latschen etc. von Jahr zu Jahr zu und die Vielfalt unserer wunderschönen Almflächen ist in Gefahr. 

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Rückblick vom Obmann: Es war ein guter Almsommer – Silvester Gfrerer Obmann Alm- und Bergbauernverein

Ein ausgesprochen guter Almsommer geht zu Ende. Die Zäune sind abgelegt, die Almhütten werden geschlossen, die Natur hat sich auf den Herbst eingestellt. Die Vegetation war überdurchschnittlich gut, es gab keine großen Unwetterschäden, aber immer wieder ausreichend Niederschlag, um die Wasserversorgung für das Weidevieh und die Bewirtschaftung der Hütten sicherzustellen.

Leider gab es im Bundesland Salzburg Ende Juni einen tödlichen Unfall mit Weidetieren. Neben der Tragik für alle unmittelbar Betroffenen führte dieser Vorfall zu großer Verunsicherung vieler Almbewirtschafter hinsichtlich der notwendigen Verwahrungspflichten für die Weidetiere. Der Fall zeigt, dass leider die gesetzlichen Regelungen keine eindeutige Beurteilung zulassen, ob der Landwirt zur Haftung herangezogen wird oder nicht, sondern dies immer vom Einzelfall abhängig ist. 

Die Almweidemeldung für Schafe, Ziegen und Pferde ist vereinfacht worden, es sollte möglich sein, selbstständig die Meldungen über das Internet an die AMA zu senden. Natürlich stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bezirksbauernkammern zur Seite, wenn Hilfe notwendig ist.

Zum Thema Großraubtiere, speziell dem Wolf, ist die Vorgangsweise ganz klar. Wir brauchen eine reguläre Bejagung und eine Absenkung vom Schutzstatus von streng geschützt auf geschützt. Dank des Einsatzes von Bundesminister Norbert Totsch-nig hat sich eine Mehrheit der EU-Umweltminister gefunden, den Schutzstatus abzusenken, jetzt ist die Berner Konvention am Zug.Unser Ziel ist klar: Der Schutz unserer Weidetiere geht vor dem Schutz des Wolfes.

Ich möchte mich bei allen Medien, von den Zeitungen bis zum ORF, bedanken, die immer wieder zu allen aktuellen Belangen der Almwirtschaft objektiv und positiv berichten. Almbäuerinnen und Almbauern machen es möglich, durch die Sonntagssendung „Über d‘Oima“ wird die Almwirtschaft direkt in die Häuser und Wohnungen Salzburgs geliefert. Das ORF-Team ist auf Salzburgs Almen unterwegs und für die Organisation und Vorbereitung verantwortlich. 

Ein Dank gilt auch den Betrieben, die über den Sommer ihre Nutztiere den Almbewirtschaftern anvertrauen, dadurch können die Freihaltung der Kulturlandschaft und die nachhaltige Bewirtschaftung der Almen mit höchstem Tierwohl durch Beweidung der Flächen sichergestellt werden. 

Ein großer Dank gilt allen Almbäuerinnen und -bauern und dem Almpersonal, die mit Motivation, Idealismus und Leidenschaft die Almen bewirtschaften und dafür verantwortlich sind, dass der Almbetrieb mit der Betreuung des Almviehs und die Produktion kostbarer Lebensmittel gut funktionieren.

Zahlen über Salzburgs Almen - Stabile Almauftriebszahlen

Grundsätzlich sind Salzburgs Auftriebszahlen sehr stabil bis leicht steigend (2022 auf 2023 +1,3 %), außer bei den Milchkühen. Auf den 1.750 Almen im Bundesland wurden in der Almsaison 2023 auf einer Bruttoalmfläche von 184.860 ha bzw.  einer Almweidefläche von rund 66.000 ha folgende Stückzahlen aufgetrieben:

  • 66.460 Rinder, davon 8.390 Milchkühe 
  • 17.970 Schafe
  • 3.050 Pferde
  • 2.260 Ziegen

Sehr positiv ist auch die Anzahl der Betriebsführer, die ihre Tiere auf eine Alm auftrieben. Rund 4.680 Betriebe – das sind um 400 mehr – ließen ihre Tiere auf einer Alm im Bundesland über den Sommer 2023 weiden. 

Links zum Thema

  • Zur Homepage des Alm- und Bergbauernvereines

Förderungen Allgemein 2023-2027

  • Handlungsbedarf für ÖPUL-Neueinsteiger

  • Biodiversität mit Streuobstwiesen leben

  • „Almweideplan“ fördert gelenkte Weideführung

  • Änderungen im GAP-Strategieplan ab 2025

  • AMA-Gütesiegel für Ackerfrüchte

  • Was bei der Rekultivierung von Flächen zu tun ist

  • Was ist eine De-minimis-Förderung?

  • Einführung von Flächenmonitoring als Frühwarnsystem

  • Almauftriebsliste bis spätestens 17. Juli abgeben

  • Einzeltierbezogene Erfassung bei Schaf und Ziege

  • GAP 2023 bringt auch für Schaf- und Ziegenhalter Neues

  • Neuer E-Learning-Kurs für MFA, RinderNET und AMA MFA Fotos App

  • Agrarmarketingbeitrag: Verwendung und kleinere Anpassungen 2024

  • Totschnig: 360 Mio. Euro Impulsprogramm für die Landwirtschaft

  • Agraratlas & Agrar-Geodatenportal

  • GAP-Strategieplan für 2023-2027 genehmigt

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