ÖPUL 2023 bringt Neuerungen bei den Begrünungsmaßnahmen
Die neue GAP-Förderperiode
beginnt am 1. Jänner 2023
und wird nur noch einen Antrag,
den Mehrfachantrag,
umfassen, in welchem die
Zwischenfruchtvarianten für
den folgenden Herbst zu beantragen
sind (also kein Herbstantrag
mehr). Die Antragstellung
für den Mehrfachantrag
(MFA) 2023 beginnt schon am
2. November, weshalb heuer
bereits die für den Sommer/
Herbst 2022 geplanten zu begrünenden
Flächen im MFA
2022 bekanntgegeben werden
mussten.
Geänderte Beantragungsfristen
Die inhaltliche Umsetzung
der Zwischenfruchtbegrünungen
(Anlagezeiträume,
Mischungspartner, Prämien
etc.) erfolgt letztmalig aufgrund
der Bestimmungen
des ÖPUL 2015. Auch heuer
müssen mindestens 10% der
Ackerfläche mit Zwischenfrüchten
begrünt werden. Dafür
stehen sechs Varianten zur
Verfügung. Da die Beantragung
bereits im Rahmen des
MFA 2022 erfolgte, wird es vorkommen,
dass die ein oder andere
Variante doch nicht fristgerecht
angelegt werden kann
bzw. gewechselt wird oder die
Begrünung auf ein anderes
Feldstück verlegt wird. Folgende
Beantragungsfristen sind
für Korrekturen der Zwischenfrucht-
Begrünungsvarianten
im MFA 2022 zu beachten:
Die Basis für die erforderlichen 10% Mindestbegrünung stellt der MFA 2022 dar, der bisherige Ackerflächenstichtag 1. Oktober entfällt. Flächenzugänge im Herbst 2022 können daher nicht als Begrünungsflächen beantragt werden. Nach diesen Fristen können Begrünungen nur mehr verkleinert oder vollständig abgemeldet werden. Zusätzlich ist darauf zu achten, dass beantragte Begrünungen, wenn sie nicht bis zum spätestmöglichen Anlagetermin angebaut wurden, umgehend abzumelden sind.
- Begrünungsvarianten 1 und 2: Mi, 31. August
- Begrünungsvarianten 3 bis 6: Fr, 30. September
Die Basis für die erforderlichen 10% Mindestbegrünung stellt der MFA 2022 dar, der bisherige Ackerflächenstichtag 1. Oktober entfällt. Flächenzugänge im Herbst 2022 können daher nicht als Begrünungsflächen beantragt werden. Nach diesen Fristen können Begrünungen nur mehr verkleinert oder vollständig abgemeldet werden. Zusätzlich ist darauf zu achten, dass beantragte Begrünungen, wenn sie nicht bis zum spätestmöglichen Anlagetermin angebaut wurden, umgehend abzumelden sind.
System Immergrün - drei Mischungspartner
Im ÖPUL 2023 sind Zwischenfrucht-
Reinsaaten bei
Teilnahme an der Maßnahme
“System Immergrün“ (im
Rahmen der 85-%-Mindestbegrünung)
ab 1. Jänner 2023
nicht mehr zulässig. Das ist
bereits bei der Anlage von
Zwischenfrucht-Begrünungen
im Herbst 2022 zu berücksichtigen!
Bei Teilnahme
an der Maßnahme “System
Immergrün“ müssen im Fall
von Zwischenfrüchten mindestens
drei Mischungspartner
aus zwei Pflanzenfamilien
angebaut werden. Eine
Ausnahme stellt unter ÖPUL-
2023-Bedingungen der Anbau
nach dem 20. September dar:
Ab diesem Termin dürfen Zwischenfrüchte
auch in Reinsaat
angebaut werden - diese müssen
jedoch winterhart sein.
Daher: Grünschnittroggen
in Reinsaat zählt sowohl im
ÖPUL 2015 als auch im ÖPUL
2023 als Begrünung.
Mulch- und Direktsaat (inkl. Strip-Till)
Prämien für eine auf die
Begrünung folgende Mulch- oder
Direktsaat sind bereits
aufgrund der ÖPUL-2023-Bedingungen
zu beantragen.
Die Beantragung hat somit
erst im MFA 2023 zu erfolgen,
der ab 2. November startet.
Details zu den geplanten
Bestimmungen des ÖPUL
2023 stehen auf “lk online“
in der Rubrik „Förderungen
2023-2027“ zur Verfügung.
Das ÖPUL 2023 bedarf jedoch
noch der Genehmigung
durch die EU-Kommission -
es kann daher noch zu einzelnen
Änderungen kommen.