ÖBB-Neubaustrecke in Köstendorf: UVP- Verfahren geht weiter
Die ÖBB hat im Dezember 2023 für den Bau der Neubaustrecke beim Bundesministerium die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung sowie die Genehmigung beantragt und dafür zahlreiche Unterlagen eingereicht. In der Zeit vom 3. April 2024 bis einschließlich 17. Mai 2024 haben viele Land- und Forstwirte mit Unterstützung der Landwirtschaftskammer Salzburg ihre Parteistellung gewahrt und Einwendungen erhoben.
Umweltverträglichkeitsgutachten
Sachverständigen haben nunmehr zum gegenständlichen Vorhaben ein Umweltverträglichkeitsgutachten erstellt und darin auch die eingelangten Stellungnahmen und Einwendungen fachlich beantwortet. In das Gutachten kann in der Zeit von Dienstag, 10. Dezember 2024 bis einschließlich Mittwoch, 8. Jänner 2025 online unter www.bmk.gv.at (siehe Link unten) oder vor Ort im Magistrat der Stadt Salzburg, in der Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung oder der Gemeinde Köstendorf Einsicht genommen werden.
Weitere Einwendungen und Beweisanträge
Alle Landwirte, die Einwendungen erhoben haben, können zu den aufgelegten Unterlagen weitere Konkretisierungen ihrer Einwendungen, sonstige Stellungnahmen und Beweisanträge schriftlich bis spätestens Mittwoch, 8. Jänner 2025 beim Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (UVP-Behörde), Abteilung IV/E2, Oberste Eisenbahnbehörde, Radetzkystraße 2, 1030 Wien oder per E-Mail an e2@bmk.gv.at einbringen. Nach Ablauf dieser Frist erstattete Vorbringen können im weiteren Verfahren nicht mehr berücksichtigt werden.
Gutachtenserörterung am 13. Jänner
Am Montag, dem 13. Jänner findet um 10 Uhr im Kulturzentrum Hallwang, Dorfstraße 18, 5300 Hallwang eine Erörterung des Umweltverträglichkeitsgutachtens statt. Im Rahmen dieser Erörterung ist es jedermann gestattet, Fragen zu stellen und sich zum Vorhaben zu äußern. Beim Einlass erfolgt eine Identitätskontrolle, weshalb unbedingt ein amtlicher Lichtbildausweis mitzunehmen ist. Um einen ordnungsgemäßen Ablauf gewährleisten zu können, wird vor Ort eine Rednerliste geführt, in die sich Personen, die eine Wortmeldung abgeben wollen, bereits ab 9 Uhr eintragen können.
Mündliche UVP-Verhandlung
Von Dienstag, den 14. Jänner bis Freitag, den 17. Jänner (Reservetag) findet jeweils ab 9 Uhr im Kulturzentrum Hallwang, Dorfstraße 18, 5300 Hallwang die mündliche UVP-Verhandlung statt. Auch für diese ist ein amtlicher Lichtbildausweis mitzunehmen. Alle Landwirte, die im UVP-Verfahren Einwendungen erhoben haben, können in der Verhandlung das Wort ergreifen und Fragen stellen. Auch hierfür wird es eine Rednerliste geben, in die man sich bereits ab 8.30 Uhr eintragen kann.
Landwirtschaftskammer Salzburg nimmt teil
Die Kammer für Land- und Forstwirtschaft, welche im UVP-Verfahren ebenfalls eine umfangreiche Stellungnahme zur Unterstützung aller betroffenen Land- und Forstwirte abgegeben hat, wird sowohl bei der Gutachtenserörterung als auch bei der mündlichen Verhandlung teilnehmen.