Tiroler Verfahren vor dem EUGH für Präsident Quehenberger richtungsweisend
Während NGOs immer wieder Entscheidungen der Landesregierungen in Österreich – auch in Salzburg – zu Entnahmen von Problemwölfen angreifen und mit allen rechtlichen Mittel bekämpfen, sieht das der Europäische Gerichtshof sehr praxisbezogen. „Wir sind sehr beruhigt, dass die Vorgangsweise in Salzburg nun vom Europäischen Gerichtshof grundsätzlich bestätigt wird. Die Fragen, die sich nicht nur Bäuerinnen und Bauern seit dem ersten Auftreten von Problemwölfen 2018 in Salzburg gestellt haben, sind weitgehend beantwortet. Wölfe, die ernste Schäden anrichten und das auf Weideflächen, die nicht schützbar sind, können entnommen werden, so wie das im Land Salzburg seit letztem Jahr gemacht wird. Allerdings hat der EUGH auch klar dargelegt, dass diese Ausnahmen gut und umfassend zu begründen sind. Es hat sich also ausgezahlt, dass das Land Salzburg im Zuge der Verordnung zu den Weideschutzgebieten das in einer sehr aufwändigen Prüfung gemacht hat“, zeigt sich Ök.-Rat. Rupert Quehenberger, Präsident der Landwirtschaftskammer Salzburg überzeugt.
Hintergrund der Entscheidung war ein Vorprüfungsverfahren des Landesverwaltungsgerichtes Tirol, das Fragen zur Auslegung der FFH-Richtlinie zu den Entnahmen von Wölfen an den EUGH im Zusammenhang mit einer Entnahmeerlaubnis, die von mehreren Umweltgruppen wie dem WWF oder dem Naturschutzbund Österreich beeinsprucht wurde, gestellt hat.
„NGOs wie der WWF müssen nun umdenken, da die Entnahmen rechtlich abgesichert sind und die ständigen Einsprüche und Anzeigen gegen die Vorgangsweise der Bundesländer keinen Erfolg haben. Damit hat der EUGH klargemacht, dass die Empfehlungen der Mehrheit der Experten, dass Wölfe auch bejagt werden müssen, so wie in Österreich umgesetzt werden können,“ so Quehenberger abschließend.