Almauftrieb 2026: Fristen beachten und Prämien sichern
ür den Almauftrieb von Rindern, Schafen, Ziegen und Pferden werden auch in der Saison 2026 zahlreiche Förderungen angeboten. Dazu zählen die Direktzahlungen inklusive Almauftriebsprämie, die Ausgleichszulage sowie die Almbewirtschaftungs- und Behirtungsprämie. Grundvoraussetzung für den Erhalt dieser Zahlungen ist die fristgerechte Einreichung der Alm-/Weidemeldung inkl. Alm-/Gemeinschaftsweide-Auftriebsliste (AAL).
- Voraussetzungen für die Prämien:
- Die betroffenen Flächen müssen mit den jeweiligen Tierarten mindestens 60 Tage beweidet werden (der Tag des Abtriebs zählt nicht).
- Die AAL muss vollständig und rechtzeitig bis 15. Juli eingereicht werden.
- Frist für die Auftriebsliste:
- Die AAL muss bis Mittwoch, 15. Juli via eAMA eingereicht werden.
- Ab Donnerstag, 16. Juli gilt die AAL als verspätet und wird für die Förderungsberechnung nicht mehr berücksichtigt.
- Nachmeldungen oder Korrekturen, die eine Prämienausweitung zur Folge hätten, sind nach dem 16. Juli nicht mehr prämienfähig. Änderungen sind dennoch zu melden.
- Prämienfähige Tiere müssen spätestens am 15. Juli erstmalig auf eine Alm oder Gemeinschaftsweide aufgetrieben sein.
Meldemöglichkeiten für die Almbewirtschafter
- Die Vorschlagsliste im eAMA unter „Flächen“ kann genutzt oder als CSV-Datei an den Almbewirtschafter gesendet werden.
- Wichtig: Aus SZ-Online unter „Mein Betrieb – Almliste“ kann eine Vorschlagsliste für die AAL generiert und per E-Mail an die Almbewirtschafter weitergeleitet werden.
Stichtag Mi, 15. Juli
Ab Do, 16. Juli, gilt die AAL als verspätet und wird für die Förderungsberechnung nicht mehr berücksichtigt.
Meldung höhere Gewalt
Die Meldung der höheren Gewalt für Tiere auf Almen und Gemeinschaftsweiden ist innerhalb von drei Wochen, sobald die bewirtschaftende Person dazu in der Lage ist, vorzunehmen. Als Gründe höherer Gewalt gelten: Blitzschlag, Steinschlag, anzeigepflichtige Seuche, Naturkatastrophe, Nutztierriss, Präventivabtrieb Wolf/Bär (Nachweise notwendig!).
Fälle höherer Gewalt von Rindern, Schafen und Ziegen sind ohrmarkenbezogen (Korrektur AAL) zu melden. Bei Rindern muss der Tierhalter eine zusätzliche Verendungsmeldung im RinderNET innerhalb von sieben Tagen durchführen. Für Fälle höherer Gewalt bei Pferden steht ein Formular auf der AMA-Webseite bereit. Werden Tiere als höhere Gewalt von der AMA anerkannt, bleiben die Tiere prämienfähig und werden bei der Auszahlung mitberücksichtigt.
Meldung von Rindern (einzeltierbezogen):
- Alm-/Weidemeldungen Rinder können zwischen 1. April und 15. November durchgeführt werden.
- Die Meldung der spätestens am 15. Juli aufgetriebenen Tiere muss bis spätestens 29. Juli erfolgen.
- Für Tierbewegungen, Auftrieb und Abtrieb gilt eine 14-tägige Meldefrist.
Schaf- und Ziegenmeldungen (einzeltierbezogen):
- Schafe und Ziegen sind einzeltierbezogen mit Ohrmarke, Tierart, Geschlecht und Geburtsdatum in der AAL zu erfassen.
- Erstauftrieb und Meldung müssen spätestens am 15. Juli erfolgen.
- Für Tierbewegungen gilt eine siebentägige Meldefrist.
Pferde- und Equidenmeldungen (stückbezogen):
- Pferde werden stückbezogen in der AAL und mit Einhaltung einer siebentägigen Meldefrist erfasst.
- Erstauftrieb und Meldung müssen ebenfalls bis 15. Juli erfolgen.
- Eine Abgangsmeldung vom Heimbetrieb im VIS ist durchzuführen, sofern die Alpung länger als 30 Tage dauert (betrifft die Auftreiber).
- Der Almauftrieb muss einzeltierbezogen als Zugang auf der Alm im VIS gemeldet werden (betrifft Almbewirtschafter).
- Korrekturen des Abtriebsdatums sind bei Änderung verpflichtend.