MFA-Frist endet am Mo, 16. Mai
Da der 15. Mai als traditionelle Frist für den Mehrfachantrag (MFA) heuer auf einen Sonntag fällt, ist in diesem Jahr eine fristgerechte Abgabe bis Mo, 16. Mai möglich. Nach diesem Termin abgesandte Anträge gelten als verspätet, können aber noch bis Do, 9. Juni entgegengenommen werden. Bei zu spät eingereichten Anträgen werden die Fördermittel prozentuell gekürzt.
Die Antragsentgegennahme ist in Salzburg bereits sehr weit fortgeschritten, vielerorts sind aber bis zum Fristende noch Termine notwendig. Das Team der LK Salzburg bedankt sich bei allen Landwirten für die Termintreue, die die Abwicklung doch stark erleichtert.
Einspruchsfristen beachten
Die Bescheide und Mitteilungen für die Förderungsauszahlung Ende April wurden nun versandt bzw. bei Betrieben, die sich für eine elektronische Zustellung angemeldet haben, ans elektronische Postfach „MeinPostkorb“ übermittelt. Diese Schriftstücke stehen aber auch im eAMA unter eArchiv jederzeit zur Verfügung. Es handelt sich hier vor allem um die Restzahlung für ÖPUL und AZ aus dem Jahr 2021, 75 % dieser Gelder wurden ja bereits im Dezember überwiesen. Manche Betriebe sind aber von Nachberechnungen vorangegangener Jahre auch im Bereich Direktzahlungen betroffen.
Falls es zu Unregelmäßigkeiten bei der Förderungsauszahlung gekommen sein sollte, so besteht die Möglichkeit, Einspruch oder Beschwerde einzulegen. Besonders bei den Direktzahlungen muss man auf die Beschwerdefrist achten, die auf den letzten Seiten des Bescheides unter Rechtsmittelbelehrung zu finden ist. Diese kann bei der Direktzahlung je nach Art des Bescheides von zwei bis vier Wochen reichen!
Eine Einspruchsmöglichkeit gegen eine ÖPUL- oder AZ-Mitteilung besteht drei Jahre lang. Sowohl die Antragstellung als auch Einsprüche und Beschwerden müssen online über www.eama.at erfasst werden. Die Bezirksbauernkammern unterstützen dabei gerne, die Eingaben sind aber auch von zu Hause aus möglich. Zum besseren Verständnis der Mitteilungen und Zahlungen kann für den Bereich ÖPUL der Abrechnungsreport sehr empfohlen werden. Dieser ist im eAMA im Bereich Flächen unter Abfragen einsehbar. Hier erhält man detaillierte Informationen zur Förderungsberechnung.
Falls es zu Unregelmäßigkeiten bei der Förderungsauszahlung gekommen sein sollte, so besteht die Möglichkeit, Einspruch oder Beschwerde einzulegen. Besonders bei den Direktzahlungen muss man auf die Beschwerdefrist achten, die auf den letzten Seiten des Bescheides unter Rechtsmittelbelehrung zu finden ist. Diese kann bei der Direktzahlung je nach Art des Bescheides von zwei bis vier Wochen reichen!
Eine Einspruchsmöglichkeit gegen eine ÖPUL- oder AZ-Mitteilung besteht drei Jahre lang. Sowohl die Antragstellung als auch Einsprüche und Beschwerden müssen online über www.eama.at erfasst werden. Die Bezirksbauernkammern unterstützen dabei gerne, die Eingaben sind aber auch von zu Hause aus möglich. Zum besseren Verständnis der Mitteilungen und Zahlungen kann für den Bereich ÖPUL der Abrechnungsreport sehr empfohlen werden. Dieser ist im eAMA im Bereich Flächen unter Abfragen einsehbar. Hier erhält man detaillierte Informationen zur Förderungsberechnung.