Mehrfachantrag ab November einreichen
Mit der neuen GAP-Periode kann der Mehrfachantrag 2025 ab Anfang November bei der Agrarmarkt Austria (AMA) elektronisch eingereicht werden. Die Bezirksbauernkammern bieten für die MFA-Abgabe wieder ihre Hilfestellung an. Um die Antragszeit optimal zu nützen, verschicken die Bezirksbauernkammern einen persönlichen Abgabetermin. Bei einer notwendigen Terminverschiebung wird um eine zeitnahe Verständigung gebeten. Führen Betriebe die MFA-Erfassung 2025 selbstständig durch, wird ebenfalls um Bekanntgabe ersucht. Wie in den Vorjahren erfolgt vor dem tatsächlichen Abgabetermin nochmals eine Erinnerung per SMS.
ÖPUL-Neueinstiege noch bis 31. Dezember
Bis Di, 31. Dezember 2024, können noch neue einjährige und mehrjährige ÖPUL-Maßnahmen inkl. Zuschläge für den MFA 2025 beantragt werden. Vorsicht - es gibt keine Nachfrist!
Gültige, bereits im MFA 2024 beantragte ÖPUL-Maßnahmen verlängern sich automatisch. Maßnahmen, die im Vorjahr nicht gültig zustande kamen, aber weiterhin beantragt werden wollen, müssen erneut angemeldet werden.
Sollte sich aufgrund betrieblicher Entscheidungen ein ÖPUL-Beantragungswunsch ergeben, wird um umgehende Voranmeldung bei der Bezirksbauernkammer ersucht, um bei der Terminplanung zum MFA im Herbst berücksichtigt zu werden. Alle ÖPUL-2023-Maßnahmen können unter www.ama.at (Formulare & Merkblätter/ÖPUL 2023) nachgelesen werden.
Handy-Signatur für Antrag notwendig
Der MFA 2025 muss mittels elektronischer Handy-Signatur bei der AMA eingebracht werden. Auch bei der Antragstellung über die Bezirksbauernkammer ist zur Unterfertigung der Verpflichtungserklärung die Handy-Signatur bzw. die ID Austria erforderlich. In begründeten Ausnahmefällen ist eine händische Unterschrift auf der Verpflichtungserklärung noch möglich.
Flächenstichtag 1. April 2025
Alle im MFA 2025 beantragten Flächen müssen spätestens ab dem 1. April 2025 in der Verfügungsgewalt des Antragstellers stehen. Besonders bei kurzfristigen Zupachtungen im Frühjahr muss dies beachtet werden. Zusätzlich sind alle Flächen bis spätestens 15. April im MFA zu beantragen. Flächen, die nach dem 15. April gemeldet werden, sind jedoch nicht mehr prämienfähig.
Wichtige Einreichfristen
- Bis 31. Dezember 2024: ÖPUL-Maßnahmenantrag für die Beantragung neuer ÖPUL-Maßnahmen, die noch nicht im Vorjahr gültig beantragt wurden - keine Nachfrist!
- Bis 15. April 2025: Antrag auf Direktzahlungen und Ausgleichszulage, Feldstückliste, Tierliste, Beilage Tierwohl Weide/Stallhaltung, Beilage gefährdete Nutztierrassen, Anzahl Kubikmeter für bodennahe Gülleausbringung und Separierung, Bio-Bienenstöcke - keine Nachfrist!
- Bis 15. Juli 2025: Abgabe Almauftriebsliste
- Bis 31. August 2025: Begrünung Zwischenfrucht - Varianten 1 bis 3
- Bis 30. September 2025: Begrünung Zwischenfrucht - Varianten 4 bis 7
- Bis 30. November 2025: Bodennah ausgebrachte und separierte Güllemenge