Startschuss für den neuen Mehrfachantrag
In den vergangenen Monaten wurde auf insgesamt 35 Infoveranstaltungen im ganzen Land, mit einer eigenen GAP-Beilage im „Salzburger Bauer“ und Infos auch online auf sbg.lko.at ausführlich über die neuen Regeln berichtet.
Nun startet am Do, 3. November die Antragstellung zum Mehrfachantrag (MFA) für das Jahr 2023. Die klassische Teilung zwischen Herbstantrag und Mehrfachantrag gibt es in der neuen Förderperiode nicht mehr, es wird alles in einem einzigen Mehrfachantrag erfasst und kann mit unterschiedlichen Fristen korrigiert bzw. ergänzt werden (siehe Abbildung). Der MFA ist ab Anfang November bis spätestens Sa, 15. April 2023 online einzubringen.
Wichtig ist eine Anmeldung der gewünschten ÖPUL-Maßnahmen bis zum Jahresende, um einen Verpflichtungszeitraum ab 1. Jänner 2023 zu begründen. Die restlichen Antragsbestandteile können bzw. müssen spätestens im Frühjahr mittels Korrektur zum MFA nacherfasst werden. Künftig wird es unter Umständen möglich sein, auch z. B. bereits im Herbst den gesamten Antrag abzuschließen.
Nun startet am Do, 3. November die Antragstellung zum Mehrfachantrag (MFA) für das Jahr 2023. Die klassische Teilung zwischen Herbstantrag und Mehrfachantrag gibt es in der neuen Förderperiode nicht mehr, es wird alles in einem einzigen Mehrfachantrag erfasst und kann mit unterschiedlichen Fristen korrigiert bzw. ergänzt werden (siehe Abbildung). Der MFA ist ab Anfang November bis spätestens Sa, 15. April 2023 online einzubringen.
Wichtig ist eine Anmeldung der gewünschten ÖPUL-Maßnahmen bis zum Jahresende, um einen Verpflichtungszeitraum ab 1. Jänner 2023 zu begründen. Die restlichen Antragsbestandteile können bzw. müssen spätestens im Frühjahr mittels Korrektur zum MFA nacherfasst werden. Künftig wird es unter Umständen möglich sein, auch z. B. bereits im Herbst den gesamten Antrag abzuschließen.
Termine einhalten und zeitgerecht absagen
An alle Landwirte werden spätestens in den nächsten Tagen Einladungsbriefe zu einem persönlichen Abgabetermin in der BBK versandt. Es wird darum gebeten, diese Termine genau und pünktlich einzuhalten und im Falle einer Verhinderung oder selbsttätigen Antragstellung rechtzeitig abzusagen.
Für die Erfassung der Flächendaten, Einarbeitung von Vor-Ort-Kontrollergebnissen, Erfassung der Tierliste und zusätzlicher Antragsdaten wird im Zeitraum Jänner bis Mitte April eine erneute Termineinteilung mittels Einladungsbrief erfolgen.
Elektronische Signatur notwendig
Ab dem MFA 2023 wird eine Antragstellung im eAMA nur mehr mittels elektronischer Signatur möglich sein. In Ausnahmefällen (z. B. kein Handy) wird auf der BBK eine Antragstellung jedoch weiterhin mittels händischer Unterschrift ermöglicht.
Für Landwirte, die ihren Antrag selbsttätig zuhause im eAMA erfassen, besteht diese Möglichkeit nicht. Es wird dringend empfohlen, dies frühzeitig zu beachten! Eine Handysignatur erhält man bei den Bezirkshauptmannschaften und einigen weiteren Registrierungsbehörden, auch eine Freischaltung in der BBK wird noch in einer Übergangsfrist möglich sein.
Für Landwirte, die ihren Antrag selbsttätig zuhause im eAMA erfassen, besteht diese Möglichkeit nicht. Es wird dringend empfohlen, dies frühzeitig zu beachten! Eine Handysignatur erhält man bei den Bezirkshauptmannschaften und einigen weiteren Registrierungsbehörden, auch eine Freischaltung in der BBK wird noch in einer Übergangsfrist möglich sein.
Entlastungspaket für die Landwirtschaft
Als Ausgleich der derzeitigen Teuerung wurden Entlastungsmaßnahmen für die Landwirtschaft beschlossen:
- Teuerungsausgleich erhalten alle Betriebe, die einen MFA 2022 gestellt haben, automatisch mit der AMA-Auszahlung im Dezember.
- Temporäre Agrardieselrückvergütung – muss als Korrektur zum MFA 2022 erfasst werden und kann im Zuge der ÖPUL-Maßnahmenbeantragung im Herbst miterledigt werden. (Antragstellung Do, 3. November bis Sa, 31. Dezember 2022)
- Rückvergütung CO2 – Bepreisung im Rahmen der Ökosozialen Steuerreform – kann für das Jahr 2022 bis Sa, 31. Dezember im MFA beantragt werden und wird auch künftig im jeweiligen MFA mitbeantragt.
Wichtige Hinweise für die Antragstellung
- Wenn nicht der Antragsteller selbst zur Antragserfassung erscheint, muss eine gültige Vollmacht vorliegen.
- Ein etwaiger Bewirtschafterwechsel muss jedenfalls zeitgerecht (ca. 14 Tage) vor der Antragstellung bekanntgegeben werden, damit der richtige (neue) Bewirtschafter den Antrag erfassen kann!
- Für eine Unterzeichnung des Antrages mittels Handysignatur muss das Mobiltelefon samt Signaturpasswort vor Ort mitgenommen werden.
- Für die Beantragung der Entlastungsmaßnahmen ist zusätzlich die Erfassung der bewirtschafteten Waldfläche notwendig. Die entsprechende Flächengröße sollte vom Antragsteller vorbereitet und bekanntgegeben werden.
Förderung nur noch mit Ohrmarkennummer
Tierbezogene Förderungen bei Schafen und Ziegen werden künftig nur mehr mittels Angabe der Ohrmarkennummer ausbezahlt werden können. Um hier bei der Antragstellung unterstützen zu können, sind korrekte Aufzeichnungen (OM-Listen) mit folgendem Inhalt erforderlich: Ohrmarkennummer, Geburtsdatum, Geschlecht, Tierart, gemolken/nicht gemolken, Alm-/Weidebetriebsnummer, Tierhalterbetriebsnummer. Betriebe, die das SZ online benutzen, können die Daten automatisch übernehmen. Aufzeichnungen in elektronischer Form (z. B. Excel-Tabelle) erleichtern die Abwicklung enorm!
Betroffene Maßnahmen: Basiszahlung für Almweideflächen, Almauftriebsprämie, ÖPUL Tierwohl Weide, Almbewirtschaftung, Tierwohl Behirtung. Die Erfassung in den MFA-Beilagen wird erst im Frühjahr 2023 möglich sein.
Betroffene Maßnahmen: Basiszahlung für Almweideflächen, Almauftriebsprämie, ÖPUL Tierwohl Weide, Almbewirtschaftung, Tierwohl Behirtung. Die Erfassung in den MFA-Beilagen wird erst im Frühjahr 2023 möglich sein.