In Salzburg gilt die BVD-Ausnahme
Seit Anfang 2020 ist Salzburg aufgrund der erfolgreichen BVD-Bekämpfung erstmals als ein Gebiet festgelegt, für welches die befristete Ausnahmebewilligung hinsichtlich der verpflichtenden BVD-Einzeltieruntersuchungen gilt. Es kommt somit zu weiteren Vereinfachungen bei der BVD-Überwachung.
Gewebeproben nicht weiter notwendig
Betriebe, welche bisher ihren BVD-Status mittels regelmäßigen Jungtierfensters oder aufgrund einer Untersuchung aller nachgeborener Kälber durch Verwendung der weißen AMA-Ohrstanze aufrechterhalten haben, dürfen ab jetzt alle Rinder auch ohne BVD-Untersuchung in Verkehr setzen. Die Einsendung von Gewebeproben der AMA-Ohrstanze ist somit nicht mehr notwendig, ebenso wenig wie die Durchführung eines Jungtierfensters.
Für alle milchliefernden, amtlich anerkannt BVD-freien Betriebe ändert sich nichts. Das Land Salzburg lässt wie bisher die Tankmilch mindestens einmal jährlich beproben und übernimmt weiterhin die Kosten dafür.
Die Überwachung des Status „BVD-frei“ erfolgt in Beständen ohne Tankmilch durch ein Stichprobenprogramm. Dazu werden in wenigen, durch das Bundesministerium ausgewählten Betrieben Blutproben durch Amtstierärztinnen und Amtstierärzte entnommen. Dies ist ebenfalls kostenfrei für die Betriebe. Noch am Betrieb lagernde weiße AMA-Ohrmarken mit Probebehälter können nicht zurückgeschickt werden. Die Ohrmarke kann jedoch trotzdem verwendet werden, ein Einsenden der Probe ist ab sofort nicht mehr nötig. In Folge wird die AMA nur mehr Ohrmarken ohne Ohrstanzfunktion an die Betriebe schicken.
Die Überwachung des Status „BVD-frei“ erfolgt in Beständen ohne Tankmilch durch ein Stichprobenprogramm. Dazu werden in wenigen, durch das Bundesministerium ausgewählten Betrieben Blutproben durch Amtstierärztinnen und Amtstierärzte entnommen. Dies ist ebenfalls kostenfrei für die Betriebe. Noch am Betrieb lagernde weiße AMA-Ohrmarken mit Probebehälter können nicht zurückgeschickt werden. Die Ohrmarke kann jedoch trotzdem verwendet werden, ein Einsenden der Probe ist ab sofort nicht mehr nötig. In Folge wird die AMA nur mehr Ohrmarken ohne Ohrstanzfunktion an die Betriebe schicken.
Kein Zeugnis mehr für Almauftriebe
BVD-Tierverkehrsbescheinigungen können weiterhin online unter www.salzburg.gv.at/bvd abgerufen werden, auch für trächtige Tiere. Eine Bestätigung des Landwirtes auf dem Viehverkehrsschein „BVD-freier Bestand“ ist ebenfalls ausreichend. Für den Almauftrieb auf Salzburger Almen wird kein Zeugnis mehr nötig sein. Bei anderen Bundesländern müssen die Vorschriften der dortigen Landesveterinärdienste erfragt werden.