Der Erzbischof verbot das Wetterläuten
In den 1780er-Jahren bemühte sich der Landesherr, Graf Colloredo, in der Volksreligiosität wurzelnde Bräuche als unsinnig abzustellen: Dazu gehörte auch das häufig lang andauernde Wetterläuten und -schießen. Der Klang der Glocken sollte die Leute auf dem Feld und im Haus auf die drohende Unwettergefahr aufmerksam machen und zum Gebet aufrufen.
Wetterschießen mit geweihtem Pulver
In den Jahren 1783, 1784, 1785 und 1788 ergingen erzbischöfliche Verordnungen, die erneut das Gespür für die bewahrende Mentalität der Landbevölkerung gänzlich vermissen ließen. In der detaillierten Anweisung vom 1. Februar 1785 hieß es unmissverständlich:
„Soll in Zukunft bey einem aufsteigenden Hochgewitter mehr nicht, als ein kurzes dreymaliges Glockenzeichen, eben so wie man den englischen Gruß zu läuten pflegt, gegeben, und das nämliche Zeichen, sobald das Gewitter vorüber gegangen ist, wiederholet werden.“
Die Verordnung weiter: „Um aber die mit dem Geläute der Glocken von jeher verknüpft gewesenen christlichen Absichten zu erfüllen; so mag ein jeder bey dem ersten dreymaligen Glockenzeichen Gott um Abwendung alles Schadens und Unglücks durch ein frommes Gebeth anrufen; bey dem zweyten und letzten Zeichen aber dem Allerhöchsten für die Bewahrung danken.”
Das Schießen mit Böllern, die meist mit geweihtem Pulver gefüllt waren, dem die Schützen auch Zweige von „Palmkätzchen” oder von „Weihbuschen” beifügten, und „anderem groben Geschütze” wurde gänzlich verboten und Zuwiderhandlungen mit hohen Geld- und sogar Gefängnisstrafen bedroht.
„Soll in Zukunft bey einem aufsteigenden Hochgewitter mehr nicht, als ein kurzes dreymaliges Glockenzeichen, eben so wie man den englischen Gruß zu läuten pflegt, gegeben, und das nämliche Zeichen, sobald das Gewitter vorüber gegangen ist, wiederholet werden.“
Die Verordnung weiter: „Um aber die mit dem Geläute der Glocken von jeher verknüpft gewesenen christlichen Absichten zu erfüllen; so mag ein jeder bey dem ersten dreymaligen Glockenzeichen Gott um Abwendung alles Schadens und Unglücks durch ein frommes Gebeth anrufen; bey dem zweyten und letzten Zeichen aber dem Allerhöchsten für die Bewahrung danken.”
Das Schießen mit Böllern, die meist mit geweihtem Pulver gefüllt waren, dem die Schützen auch Zweige von „Palmkätzchen” oder von „Weihbuschen” beifügten, und „anderem groben Geschütze” wurde gänzlich verboten und Zuwiderhandlungen mit hohen Geld- und sogar Gefängnisstrafen bedroht.
Hohe Strafen für verbotenes Wetterläuten
Der gegen die katholische Aufklärung eingestellte Priester und Chronist Felix Adauktus Haslberger überlieferte für den Mai 1789 einen groben Verstoß gegen die neuen gesetzlichen Regelungen. Mehrere Bauern aus dem Gericht Straßwalchen hatten den Mesner zum Wetterläuten gezwungen und wurden sodann aufgrund einer Anzeige in Gewahrsam genommen. Der Landesherr reagierte äußerst ungehalten und verurteilte die Bauern wie „Rebellen auf gewisse Zeit” zur Schanzarbeit. Die Frauen der Verurteilten ließen sich davon allerdings nicht beeindrucken und läuteten auch bei künftigen Gewittern wiederum die Glocken, wofür zwei von ihnen mit sechs Monaten Arbeitshaus bestraft wurden.
Blitz schlug in Glockturm ein
Mit den kläglichen Versuchen, die Unwetter zu vertreiben, war der Gedanke verbunden, das Gewitter eventuell auf benachbartes Territorium „abschieben” zu können. Gegenseitige Beschwerden aus Bayern und Salzburg waren die Folge dieses Denkens. Da den Salzburger Bauern das Schießen untersagt war, sahen sie sich den ihnen angeblich aus Bayern zugetriebenen Wolken wehrlos ausgesetzt. Colloredo wandte sich daraufhin an das Nachbarland und verlangte auch dort das Verbot des Wetterschießens.
Die diesbezüglichen Verordnungen des Landesherrn waren nicht von reiner Willkür geprägt, denn das Wetterläuten war keineswegs ungefährlich, wie die zahlreichen Unfälle, die sich dabei ereigneten, bewiesen. Mehrere Personen wurden beim Läuten der Glocken vom Blitz getroffen und dabei verletzt oder sogar getötet. Im Mai 1805 war das Wetterläuten nur mehr unter der Bedingung gestattet, dass die Gemeinden ihre Kirchen mit „Gewitterableitern” versahen, was auch nachgewiesen werden musste. Diese Maßnahme war auch dringend nötig, wie ein Beispiel – von vielen möglichen – demonstrieren soll: Am Mariä Himmelfahrtsfest 1802 schlug der Blitz in die Turmspitze der Vikariatskirche in Vigaun (Dekanat Hallein) ein, „fuhr zu der 1727 aufgestellten Orgel, welche er zertrümmerte und Zinnpfeifen bis zum Speisgitter schleuderte”.
Die diesbezüglichen Verordnungen des Landesherrn waren nicht von reiner Willkür geprägt, denn das Wetterläuten war keineswegs ungefährlich, wie die zahlreichen Unfälle, die sich dabei ereigneten, bewiesen. Mehrere Personen wurden beim Läuten der Glocken vom Blitz getroffen und dabei verletzt oder sogar getötet. Im Mai 1805 war das Wetterläuten nur mehr unter der Bedingung gestattet, dass die Gemeinden ihre Kirchen mit „Gewitterableitern” versahen, was auch nachgewiesen werden musste. Diese Maßnahme war auch dringend nötig, wie ein Beispiel – von vielen möglichen – demonstrieren soll: Am Mariä Himmelfahrtsfest 1802 schlug der Blitz in die Turmspitze der Vikariatskirche in Vigaun (Dekanat Hallein) ein, „fuhr zu der 1727 aufgestellten Orgel, welche er zertrümmerte und Zinnpfeifen bis zum Speisgitter schleuderte”.
Untertanen wehrten sich gegen Verbot
Trotz dieser Gefahren und der bestehenden Verbote hielt die ländliche Bevölkerung unbeirrt an ihrem Brauchtum fest und meinte: „Das Läuten der Glocke wird fürs Ungewitter helfen.” Die Verbote gerieten zur Jahrhundertwende um 1800 immer mehr in Vergessenheit, die Untertanen erfanden stets neue Ausreden und die Strafen blieben meistens aus. Nicht ohne Grund prägten die Untertanen aufgrund der schwindenden Frömmigkeit den bekannten Spottvers: „Unser Fürst Colloredo hat weder Gloria noch Credo.“