Biotopkartierung: Sprechtage für Details nutzen
In den Jahren 2013 bis 2015 wurde im Flach- und Tennengau die Biotopkartierung aus den 1990er-Jahren einer Revision unterzogen. Kartierer haben dabei im Auftrag der Naturschutzabteilung des Landes Salzburg vor Ort in den Gemeinden Biotope erhoben und in Karten eingezeichnet. Maßgabe hierfür ist das Salzburger Naturschutzgesetz.
In der Zwischenzeit wurden die fachlichen Grundlagen für die Erhebung der Biotope präzisiert und überarbeitet. Zudem wurde im Jahr 2019 das Naturschutzgesetz novelliert, was ebenfalls in einigen Bereichen Auswirkungen auf die Biotopkartierung hat. Nunmehr wurde die Biotopkartierung anhand dieser aktualisierten Grundlagen überarbeitet und angepasst und es liegen für die ersten Gemeinden die Ergebnisse vor. In den Gemeinden Berndorf, Seeham und Bürmoos wurden diese von der Naturschutzabteilung des Landes Salzburg kürzlich an die betroffenen Grundeigentümer mit detaillierten Erklärungen versendet. Gleichzeitig gibt es die Möglichkeit, sich im Rahmen von Sprechtagen auf der Gemeinde diese Ergebnisse von den Experten der Naturschutzabteilung erklären zu lassen.
Die Sprechtage in den Gemeinden finden wie folgt statt. Es wird unbedingt um Terminvereinbarung gebeten:
Da Biotope, insbesondere wenn sie nach dem Salzburger Naturschutzgesetz als schützenswert eingestuft werden, für die Grundeigentümer Auswirkungen auf die Bewirtschaftung haben können, wird seitens der Landwirtschaftskammer empfohlen, die Sprechtagstermine wahrzunehmen (bitte Termine im Gemeindeamt vereinbaren, um Wartezeiten zu vermeiden).
Zusätzlich zu den detaillierten Erläuterungen und Fördermöglichkeiten durch die Fachexperten des Landes gibt es bei den Sprechtagsterminen auch die Möglichkeit, schriftliche Einwendungen zu den Kartierungsergebnissen zu tätigen, sofern diese fachlich gerechtfertigt sind. Sollten darüber hinaus noch Fragen zur Biotopkartierung bzw. zu den Ergebnissen bestehen, so stehen die LK Salzburg sowie die BBK Salzburg hierfür zur Verfügung.
In der Zwischenzeit wurden die fachlichen Grundlagen für die Erhebung der Biotope präzisiert und überarbeitet. Zudem wurde im Jahr 2019 das Naturschutzgesetz novelliert, was ebenfalls in einigen Bereichen Auswirkungen auf die Biotopkartierung hat. Nunmehr wurde die Biotopkartierung anhand dieser aktualisierten Grundlagen überarbeitet und angepasst und es liegen für die ersten Gemeinden die Ergebnisse vor. In den Gemeinden Berndorf, Seeham und Bürmoos wurden diese von der Naturschutzabteilung des Landes Salzburg kürzlich an die betroffenen Grundeigentümer mit detaillierten Erklärungen versendet. Gleichzeitig gibt es die Möglichkeit, sich im Rahmen von Sprechtagen auf der Gemeinde diese Ergebnisse von den Experten der Naturschutzabteilung erklären zu lassen.
Die Sprechtage in den Gemeinden finden wie folgt statt. Es wird unbedingt um Terminvereinbarung gebeten:
- Seeham: Di, 29. und Mi, 30. September n
- Bürmoos: Di, 13. und Mi, 14. Oktober
Da Biotope, insbesondere wenn sie nach dem Salzburger Naturschutzgesetz als schützenswert eingestuft werden, für die Grundeigentümer Auswirkungen auf die Bewirtschaftung haben können, wird seitens der Landwirtschaftskammer empfohlen, die Sprechtagstermine wahrzunehmen (bitte Termine im Gemeindeamt vereinbaren, um Wartezeiten zu vermeiden).
Zusätzlich zu den detaillierten Erläuterungen und Fördermöglichkeiten durch die Fachexperten des Landes gibt es bei den Sprechtagsterminen auch die Möglichkeit, schriftliche Einwendungen zu den Kartierungsergebnissen zu tätigen, sofern diese fachlich gerechtfertigt sind. Sollten darüber hinaus noch Fragen zur Biotopkartierung bzw. zu den Ergebnissen bestehen, so stehen die LK Salzburg sowie die BBK Salzburg hierfür zur Verfügung.
Sprechtage
Bei den Sprechtagen in den Gemeinden kann man sich die Ergebnisse der Biotopkartierung von Experten der Naturschutzabteilung erläutern lassen. Um eine Anmeldung bei den Terminen wird unbedingt gebeten:
- Seeham: Di, 29. und Mi, 30. September n
- Bürmoos: Di, 13. und Mi, 14. Oktober