Artikelserie Maschinenkauf: Fahrtenschreiber
Grundsätze
Traktoren über 3,5 t höchstzulässigem Gesamtgewicht, deren Bauartgeschwindigkeit 40 km/h überschreitet, sind mit einem Fahrtenschreiber auszurüsten.
Ausnahmen in der Landwirtschaft
- Fahrzeuge, die von Landwirtschafts-, Gartenbau-, Forstwirtschafts- oder Fischereiunternehmen zur Güterbeförderung im Rahmen ihrer eigenen unternehmerischen Tätigkeit in einem Umkreis von bis zu 100 km vom Standort des Unternehmens benutzt oder ohne Fahrer angemietet werden.
- Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen, die für land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten eingesetzt werden und zwar in einem Umkreis von bis zu 100 km vom Standort des Unternehmens, das das Fahrzeug besitzt, anmietet oder least.
Ist ein Fahrtenschreiber eingebaut, ist er immer zu verwenden! (Anmerkung: In diesem Fall dient der Fahrtenschreiber rein zur Kontrolle der Geschwindigkeit.)