Weidehaltung ab 2020 für jeden Biobetrieb Pflicht
In den nächsten Tagen erhalten alle Biobetriebe ein Informationsschreiben der Ministerien „Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz“ (als zuständiges Ministerium für die Bio-Richtlinien) und des „Bundesministeriums für Nachhaltigkeit und Tourismus“. Darin wird informiert, dass ab dem Jahr 2020 jeder Biobetrieb zur Weidehaltung von Rindern, Schafen, Ziegen oder Pferde verpflichtet ist!
EU pocht auf Änderungen
Im Jahr 2017 überprüfte die Europäische Kommission (EK) die Umsetzung der derzeit gültigen EU-Bio-Verordnung. Die Ergebnisse dieser Prüfung machen es notwendig, eine Anpassung der nationalen Umsetzung durchzuführen, woraus sich Änderungen für die österreichischen Biobetriebe ergeben. Diese Änderungen betreffen vor allem die biologische Tierhaltung, insbesondere die Vorgaben der Weidehaltung, die Eingriffe beim Nutztier und das Thema Auslaufüberdachung.
Verpflichtende Weide ab 2020 für jeden Biobetrieb
Die gravierendste Änderung dazu ist, dass ab dem Jahr 2020 jeder Biobetrieb zur Weidehaltung von Rindern, Schafen, Ziegen oder Pferden verpflichtet ist. Ab dem 1. Jänner 2020 werden jedenfalls die bisherigen Ausnahmen von der Weideverpflichtung fallen!
Einschränkungen hinsichtlich öffentlicher Verkehrswege und der Entfernung von Stallgebäuden sind nach der Prüfung der EK mit den Bestimmungen der geltenden Rechtslage nicht vereinbar. Weiters müssen auch Ackerflächen zur Umsetzung einer Weidehaltung miteinbezogen werden. Auch der Bio-Weiderechner wird nicht mehr in dieser Form anerkannt.
Einschränkungen hinsichtlich öffentlicher Verkehrswege und der Entfernung von Stallgebäuden sind nach der Prüfung der EK mit den Bestimmungen der geltenden Rechtslage nicht vereinbar. Weiters müssen auch Ackerflächen zur Umsetzung einer Weidehaltung miteinbezogen werden. Auch der Bio-Weiderechner wird nicht mehr in dieser Form anerkannt.
Wie ist nun die neue Weidehaltung definiert?
Leider werden die detaillierten Anforderungen zur Weidehaltung mit der Kommission noch verhandelt und können noch nicht im Informationsschreiben mitgeteilt werden. Österreich geht in den Verhandlungen jedoch davon aus, dass ab 2020 ein überwiegender Teil der Tiere geweidet werden muss.
Wie jedoch „der überwiegende Teil“ ausgelegt und definiert wird, ist eben Teil der Verhandlungen zwischen EK und Ministerium, Details dazu sind daher noch offen. Sobald diese Anforderungen bekannt sind, wird umfassend darüber informiert.
Wie jedoch „der überwiegende Teil“ ausgelegt und definiert wird, ist eben Teil der Verhandlungen zwischen EK und Ministerium, Details dazu sind daher noch offen. Sobald diese Anforderungen bekannt sind, wird umfassend darüber informiert.

Wie soll man nun als Biobetrieb reagieren?
In dem Informationsschreiben wird auf die Möglichkeit der Teilnahme an der ÖPUL-Maßnahme „Tierschutz Weide“ hingewiesen. Diese ermöglicht eine Leistungsabgeltung für die Weidehaltung für das Jahr 2020 und darüber hinaus. Mit der Teilnahme an der Weidehaltung kann der Biobetrieb die geforderte Weideverpflichtung für Bio nachweisen.
Daher sollte jeder Betrieb, der noch nicht diese ÖPUL-Maßnahme beantragt hat, dies für all seine Tierkategorien tun. Für Rinder sind folgende Kategorien beantragbar: „weibliche Rinder ab ½ Jahr bis unter 2 Jahre“; „weibliche Rinder ab 2 Jahre“ (Kühe und Kalbinnen); „männliche Rinder ab ½ Jahr“ (ausgenommen Zuchtstiere!). Weitere Kategorien gibt es für Schafe und Ziegen.
Für jede Tierkategorie ist eine gesonderte Beantragung notwendig! Ein allfälliger Ausstieg aus einer zu viel beantragten Weidekategorie ist bis spätestens zu Beginn der Weidesaison jedenfalls noch sanktionslos möglich. Es wird daher allen tierhaltenden Biobetrieben, bei denen eine Erfüllung der Weide vorstellbar ist, geraten, sich für alle Tierkategorien bis Mo, 16. Dezember 2019 für die ÖPUL-Maßnahme „Tierschutz Weide“ anzumelden.
Damit ist sichergestellt, die Maßnahme im Jahr 2020 durchführen zu können. Wenn dann die Details für die Weideregelung bekannt sind, kann noch jeder Betrieb entscheiden, ob er diese Maßnahmen erfüllen kann oder nicht. Falls nicht, ist ein vorzeitiger Ausstieg aus der ÖPUL-Weidemaßnahme möglich. Welche Auswirkungen dies auf die ÖPUL-Maßnahme „Biologische Wirtschaftsweise“ hat, kann derzeit noch nicht gesagt werden, da dies Teil der Verhandlungen zwischen Ministerium und EK ist.
Daher sollte jeder Betrieb, der noch nicht diese ÖPUL-Maßnahme beantragt hat, dies für all seine Tierkategorien tun. Für Rinder sind folgende Kategorien beantragbar: „weibliche Rinder ab ½ Jahr bis unter 2 Jahre“; „weibliche Rinder ab 2 Jahre“ (Kühe und Kalbinnen); „männliche Rinder ab ½ Jahr“ (ausgenommen Zuchtstiere!). Weitere Kategorien gibt es für Schafe und Ziegen.
Für jede Tierkategorie ist eine gesonderte Beantragung notwendig! Ein allfälliger Ausstieg aus einer zu viel beantragten Weidekategorie ist bis spätestens zu Beginn der Weidesaison jedenfalls noch sanktionslos möglich. Es wird daher allen tierhaltenden Biobetrieben, bei denen eine Erfüllung der Weide vorstellbar ist, geraten, sich für alle Tierkategorien bis Mo, 16. Dezember 2019 für die ÖPUL-Maßnahme „Tierschutz Weide“ anzumelden.
Damit ist sichergestellt, die Maßnahme im Jahr 2020 durchführen zu können. Wenn dann die Details für die Weideregelung bekannt sind, kann noch jeder Betrieb entscheiden, ob er diese Maßnahmen erfüllen kann oder nicht. Falls nicht, ist ein vorzeitiger Ausstieg aus der ÖPUL-Weidemaßnahme möglich. Welche Auswirkungen dies auf die ÖPUL-Maßnahme „Biologische Wirtschaftsweise“ hat, kann derzeit noch nicht gesagt werden, da dies Teil der Verhandlungen zwischen Ministerium und EK ist.
Weitere Infos über BBKs und Bio Austria
Nähere Informationen über die Auflagen und die Beantragung der ÖPUL-Maßnahme „Tierschutz Weide“ findet man im Artikel „Letzte Einstiegsmöglichkeit zu ÖPUL-Tierschutzmaßnahme“ in dieser Ausgabe des „Salzburger Bauer“.
Sobald weitere Informationen verfügbar sind, werden diese über unsere Medien („Salzburger Bauer“, lk-Online) veröffentlicht und über die Beratung informiert. Für weitere Fragen stehen die jeweilige Bezirksbauernkammern/die Landwirtschaftskammer bzw. Bio Austria zur Verfügung.
Sobald weitere Informationen verfügbar sind, werden diese über unsere Medien („Salzburger Bauer“, lk-Online) veröffentlicht und über die Beratung informiert. Für weitere Fragen stehen die jeweilige Bezirksbauernkammern/die Landwirtschaftskammer bzw. Bio Austria zur Verfügung.