Was ist eine De-minimis-Förderung?
Nach EU-Recht ist es notwendig, alle Förderungen nach einem bestimmten Rechtsrahmen auszubezahlen. Diese Vorgabe hat die Absicht, Wettbewerbsverzerrungen entgegenzuwirken. Innerhalb eine Zeitraumes von drei Jahren darf maximal eine Fördersumme von 20.000 Euro aus dem Titel "De minimis" im agrarischen Bereich ausbezahlt werden. Relevant sind immer nur das aktuelle Jahr und die beiden vorangegangenen Kalenderjahre (entweder Beträge lt. Bewilligung, oder wenn die Auszahlung bereits erfolgt ist, dann der Auszahlungsbetrag).
Mit dieser Auflage werden die allermeisten Betriebe kein Problem haben, da die wichtigsten AMA-Förderungen wie ÖPUL, AZ oder Direktzahlungen sowie INVEST-Förderungen nicht darunterfallen. Falls jemand eine De-minimis-Zahlung erhalten hat, so ist dies auf dem jeweiligen Auszahlungsschreiben ersichtlich. Hierunter fallen zum Beispiel:
Mit dieser Auflage werden die allermeisten Betriebe kein Problem haben, da die wichtigsten AMA-Förderungen wie ÖPUL, AZ oder Direktzahlungen sowie INVEST-Förderungen nicht darunterfallen. Falls jemand eine De-minimis-Zahlung erhalten hat, so ist dies auf dem jeweiligen Auszahlungsschreiben ersichtlich. Hierunter fallen zum Beispiel:
- Salzburger Bauernhilfe
- Bergmaschinenförderung
- Hubschraubertransporte auf Almen
- AMA-Gütesiegel: Rinder- und Kälbermast freiw. Modul Qplus Rind
- AMA-Gütesiegel: Schaf- und Ziegenhalter freiw. Modul Oplus Lamm Kitz
- Elektroumbauten für Notstromaggregate
- LK-Förderung: Schlachtung von Exportkälbern zur Verhinderung von Langstreckentransporten
- diverse Zuschüsse der Gemeinden wie z.B. Besamungskostenzuschuss oder Steilflächenmahd
Nähere Informationen zu De-minimis-Förderungen stehen unter www.salzburg.gv.at/themen/aw/de-minimis-foerdungen zur Verfügung!