Was bei der Rekultivierung von Flächen zu tun ist
Starkregen führte ab Montag, 28. August, im Einzugsgebiet der oberen und mittleren Salzach sowie der Saalach zu schnellen Pegelanstiegen, auch an den Zuflüssen. Die Pegelanstiege hatten Überflutungen und Murenabgänge zur Folge, welche Schäden an Häusern, Ställen, Verkehrsinfrastruktur, landwirtschaftlichen Flächen, gelagertem Erntegut usw. verursachten. Betroffen sind jeweils der gesamte Bezirk Zell am See, der gesamte Bezirk St. Johann im Pongau und in weiterer Folge auch der flussabwärts gelegene Bezirk Hallein.
- Gebietsübergreifende Meldung "Höhere Gewalt": Eine gebietsübergreifende Meldung an die AMA wurde von der Landwirtschaftskammer Salzburg für alle in diesem Gebiet gelegenen Betriebe getätigt.
Einzelbetriebliche Meldung notwendig
- Einzelbetriebliche Meldung in der ÖPUL-Maßnahme Humuserhalt (HBG) bei Rekultivierungsmaßnahmen im Grünland notwendig: Betriebe, die an der ÖPUL-Maßnahme "Humuserhalt und Bodenschutz auf umbruchsfähigem Grünland" teilnehmen, müssen vor der Rekultivierung ihrer betroffenen Fläche eine einzelbetriebliche Meldung höherer Gewalt machen. Bei einer Rekultivierung unter 300 m2 ist keine Meldung notwendig.
Die Meldung muss als Online-Eingabe im Internetserviceportal eAMA unter dem Reiter "Eingaben" im Menüpunkt "Andere Eingaben" in dem dafür vorgesehenen Eingabeformular für "Ansuchen auf Anerkennung von höherer Gewalt oder besonderer flächen- und bewirtschaftungsverändernder Umstände" übermittelt werden. Der Meldung sind die erforderlichen Nachweise (Fotos der überschwemmten und/oder vermurten Fläche) beizufügen oder ehestmöglich nachzureichen.