Waldbrandgefahr steigt in Salzburg weiter an
Auf Grund der Trockenheit herrscht in Salzburgs südlichsten Bezirken bereits erhöhte Waldbrandgefahr. Nach der Bezirkshauptmannschaft Tamsweg haben nun auch die Bezirkshauptmannschaften Zell am See und St. Johann die Waldbrandverordnung in Kraft gesetzt. Das heißt, dass jegliches Feueranzünden sowie das Rauchen im Wald und dessen Gefährdungsbereich untersagt ist. Experten der ZAMG prognostizieren bis Mitte August überdurchschnittlich warmes Wetter mit geringen Niederschlägen.
Landesrat Schwaiger: Ein Funke reicht
„Ich appelliere an die an die Salzburgerinnen und Salzburger sowie unsere Gäste besonders aufzupassen. Ein Funke reicht, um einen Waldbrand auszulösen“, so Landesrat Josef Schwaiger. Die Böden sind auf Grund von geringem Niederschlag und anhaltender Trockenheit gerade in den südlichen Bezirken nicht ausreichend durchfeuchtet. Und die Wetteraussichten für die kommenden Tage versprechen derzeit auch keine Entschärfung.
Blitzschlag und Waldbrand als Auslöser
„Im Lungau war ein Blitzschlag, der zu einem Brand geführt hat, neben der Trockenheit der Böden ausschlaggebend, die Verordnung in Kraft zu setzen“, berichtet Bezirkshauptfrau Michaela Rohrmoser. Ähnlich die Situation im Pinzgau: „In Neukirchen am Großvenediger gab es gestern einen kleinen Waldbrand, der glücklicherweise frühzeitig entdeckt wurde“, so Bezirkshauptmann Bernhard Gratz. „Für uns war das der Auslöser für die Maßnahme – neben den bereits trockenen Böden und Wetterprognosen für die kommenden Tage.“
In nördlichen Bezirken: Genaue Beobachtung der Situation
Im Tennengau und Flachgau hat es in den vergangenen Tagen unterschiedlich stark geregnet. „In den nördlichen Bezirken wird die Entwicklung genau beobachtet. Es ist nicht auszuschließen, dass eine Verordnung jederzeit möglich ist“, so Bezirksforstinspektor Wolfgang Fizek von der BH Salzburg Umgebung.
Strafen bis zu 7.270 Euro
Übrigens: Übertretungen des Erlasses, der im Forstgesetz geregelt ist, werden mit einer Geldstrafe bis zu 7.270 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe bis zu vier Wochen bestraft.