Vertragshühnermast bietet neue Chancen in der Landwirtschaft

Die österreichischen Geflügelschlachtbetriebe suchen neue Mäster und bieten langjährige Abnahmeverträge sowie fachliche und teilweise finanzielle Unterstützung für Neueinsteiger.
Geflügel ist in Österreich stark gefragt. Der Inlandsverbrauch steigt seit Jahrzehnten kontinuierlich und der Selbstversorgungsgrad liegt nur bei rund 80 %. Auch weltweit steigt die Nachfrage nach Hühnerfleisch. Masthühner sind besonders effizient in der Futterverwertung (Verhältnis 1:1,5 beziehungsweise bei Bio 1:2,1), was sie wirtschaftlich interessant macht. Vorteile von Hühnerfleisch auf der Konsumentenseite sind die vielfältigen, einfachen Zubereitungsmöglichkeiten, die gute Verdaulichkeit sowie die breite gesellschaftliche Akzeptanz ohne religiöse Vorbehalte.
Vertragshühnermast bedeutet, dass man die Hühnermast für einen fixen Abnehmer (Schlachtbetrieb) betreibt, der die lebenden, schlachtfertigen Hühner vom Hof abholt. Logistik, Schlachtung und Vermarktung werden gänzlich vom Vertragspartner übernommen.
Gesetzlicher Platzbedarf in der Bio-Haltung
Nach der EU-Bio-Verordnung ist ein Stallabteil auf 4.800 Masthühnerplätze begrenzt. Hierfür wird ein Gebäude mit ca. 450 m² isoliertem Bereich benötigt und zusätzlich ein Außenklimabereich mit etwa 150 m². Pro Betrieb darf die Mastfläche in Bio 1.600 m² nicht überschreiten.
Beispiel: Ein Biobetrieb mit 9.600 Mastplätzen braucht etwa 14 Hektar Fläche, produziert rund 47.000 Masthühner pro Jahr und benötigt etwa 211 Tonnen Futter jährlich (meist Fertigfutter in zwei bis drei Phasen). Die EU-Bio-Verordnung sowie die Naturland- und Bio-Austria-Richtlinien regeln unter anderem die maximale Besatzdichte (21 kg/m²), die Weidefläche (4 m²/Tier), die Auslauföffnungen und weitere Punkte in der Haltung. Der individuelle Flächenbedarf hängt aber auch ab von den Bestimmungen der Raumordnung, der Nitratrichtlinie und sogar vom Steuerrecht. Mit Pacht- und Düngeabnahmeverträgen ist es aber auch möglich, mit geringeren Eigenflächen auszukommen.
In der konventionellen Haltung sind größere Stallgebäude üblich – zwischen 20.000 und 40.000 Mastplätzen. Konventionelle Betriebe produzieren zunehmend unter Tierwohlstandards (z. B. Haltungsstufe 3 in Deutschland) und beliefern sowohl den Inlands- als auch den Exportmarkt. Bei Neubauten sind Tierwohlmaßnahmen wie Wintergärten (Außenscharrraum) und erhöhte Ebenen Standard.
Geflügelmast als zweiter Betriebszweig
Ein erfolgreicher Mastbetrieb erfordert gutes Management und regelmäßige Kontrolle. Arbeitsspitzen ergeben sich in den ersten Tagen nach dem Einstallen (Kükenbetreuung), beim Hühnerfangen und beim Stallwaschen nach jeder Partie. Zwischen diesen Tätigkeiten ist die Arbeitsbelastung geringer. So wäre es möglich, die Hühnermast neben anderen Betriebszweigen oder außerbetrieblicher Arbeit zu betreiben. Die Wirtschaftlichkeit hängt stark von der Betriebsgröße, der Anzahl der Umtriebe und den verfügbaren Förderungen ab.
Arbeitsaufwand
Der durchschnittliche Arbeitsaufwand pro Partie setzt sich zusammen aus:
- Stallvorbereitung, Instandhaltung (ca. 1 Tag)
- täglich zwei Stallkontrollen (je 0,5-1 h)
- Eintreiben der Tiere bei Weidehaltung (ca. 0,5 h)
- Hühner fangen (4.800: 1-2 h mit 7 Personen)
- Ausmisten und Stallreinigung (2-3 Tage bei 4.800 Masthühnerplätzen)
Wirtschaftlichkeit verschiedener Betriebe
Tabelle 1 zeigt eine Beispielrechnung für einen Stallneubau mit 9.600 Biomastplätzen. Abzüglich verschiedenster Förderungen ist hier aktuell mit Investitionskosten von rund 712.500 € zu rechnen (netto). Mit einem durchschnittlichen Deckungsbeitrag von etwa 1,80 €
je Masthuhn und 42.336 verkauften Masthühnern pro Jahr ergibt sich ein Gesamtdeckungsbeitrag von 76.205 € (alles netto). Der Deckungsbeitrag pro Tier ist allerdings kein Fixum –
dieser ist stark abhängig von den erzielten Leistungen wie Lebendgewicht und Futterverwertung. Im Beispiel wird die gesamte Investitionssumme über einen Kredit finanziert. Mit 8 % Kosten für Zinsen, AfA und Reparatur gerechnet bleiben davon 19.205 € spezialkostenfreie Leistung. Durch einen Jahresarbeitsaufwand von 960 h geteilt ergibt das etwa 21 € Arbeitsertrag pro Stunde. Dieser steigt natürlich deutlich nach Ende der Kreditrückzahlung (15 Jahre).
Wirtschaftlichkeit verschiedener Betriebe
Tabelle 2 zeigt eine Beispielsrechnung für einen Neubau für 30.000 Mastplätze (konventionell, BTS). Hier liegen die Investitionskosten bei rund 1,5 Mio. Euro. Mit Förderungen von etwa 383.000 Euro ist zu rechnen, sodass etwa 1,117 Mio. Euro Investionskosten übrigbleiben. Fremdfinanziert auf 15 Jahre stehen hier 117.306 Euro Gesamtdeckungsbeitrag jährlichen Kosten (Zinsen, Afa, Reparatur) von 89.400 Euro gegenüber. Dies entspricht einer spezialkostenfreien Leistung von 27.900 Euro. Da der zu erwartende Jahresarbeitsaufwand mit 1.200 Stunden nur unwesentlich mehr ist als für den 9.600er-Biostall, steigert sich hier der Arbeitsertrag auf etwa 23 Euro pro Stunde. Durch die etwas längere Mastdauer kommt man in Bio auf ca. 4,5 Umtriebe pro Jahr, während man in der konventionellen Mast ca. sieben Umtriebe jährlich schafft. Vormast ist eine Option, die Anzahl der Umtriebe im Biobereich zu erhöhen. Hier werden die Mastküken in der ersten Zeit in einem kleineren Stallabteil gehalten, was den weiteren Vorteil eines geringeren Heizbedarfs mit sich bringt. Ein Nachteil der Vormast ist jedoch die höhere Arbeitsbelastung durch mehrere Altersgruppen am Betrieb und dass es keine „tierfreien” Zeiten am Betrieb mehr gibt.
Wirtschaftlichkeit verschiedener Betriebe
Tabelle 3 zeigt beispielhaft eine Wirtschaftlichkeitsberechnung bei einem 4.800er-Biostall mit Vormast. Durch die Steigerung auf acht Umtriebe pro Jahr kann fast ein Gesamtdeckungsbeitrag wie bei einem 9.600er-Stall erreicht werden. Da jedoch mit deutlich geringeren Investitionskosten gerechnet werden kann aufgrund des kleineren Stalls, steigt hier die spezialkostenfreie Leistung auf fast 34.000 Euro und somit der Arbeitsertrag auf etwa 35 Euro.
