Service- und Abwicklungspauschale bei Abgabe des Mehrfachantrages
Im November startet die Entgegennahme der Mehrfachanträge für 2025. Die modern ausgestatteten Bezirksbauernkammern als Anlaufstellen für die Landwirte vor Ort bieten dabei ein umfangreiches Service und unterstützen bei der Abgabe der Förderanträge. Da die Kosten für diese Infrastruktur sowie für das Personal in den letzten Jahren enorm angestiegen sind, ist es erforderlich, ab dieser Mehrfachantragssaison eine Service- bzw. Abwicklungspauschale in Höhe von 20 Euro je Antrag einzuheben.
Wir bitten daher alle betroffenen Landwirte diesen Pauschalbetrag bei der Abgabe vor Ort zu entrichten. Wir ersuchen um Verständnis für diese Maßnahme und versichern unseren Bäuerinnen und Bauern, dass wir wie bisher in allen Invekos-Fragen mit fachlicher Kompetenz zur Verfügung stehen.