Schutzstatus von Wolf, Biber und Fischotter muss sinken
Auf europäischer Ebene gibt es zwei Kategorien zum Schutz von Tierarten: „streng geschützt“ und „geschützt“. Der Unterschied besteht darin, dass streng geschützte Tierarten nur mit Ausnahmen entnommen werden können wie z. B. derzeit beim Wolf. Diese strengen Gesetze (FFH- und Vogelschutzrichtlinie) haben in den letzten Jahrzehnten dafür gesorgt, dass sich zahlreiche früher zum Teil stark dezimierte Arten nicht nur erholt haben, sondern mittlerweile flächendeckend in ganz Europa vorkommen. Wölfe, Biber oder Fischotter sind dabei sicherlich jene Arten, die auf die Kulturlandschaft und bäuerliche Familienbetriebe den höchsten Druck ausüben. Mittlerweile gehen die Auswirkungen dieses strengen Schutzes aber weit über den Bereich der Land- und Forstwirtschaft hinaus, wie das Sicherheitsgefühl der Menschen beispielsweise in Wolfsregionen zeigt. Auch die Artenvielfalt einheimischer Fischarten wie der Äsche kann erheblich leiden, die aktuell durch den Fischotter beinahe ausgerottet wird. Trotzdem sehen viele Umwelt- und Naturschutzverbände Änderungen in den Schutzbestimmungen kritisch und sprechen sich vehement gegen Änderungen bzw. Abmilderungen aus. Dies erscheint sehr fragwürdig, wenn man die Bestandszahlen bei Wölfen, Bibern oder Fischottern in Europa betrachtet. Es wäre nur konsequent, wenn eine gesetzliche Regelung zum gewünschten Effekt führt, diese „Erfolge“ anzuerkennen und dementsprechend den Schutzstatus in ein geregeltes Management überzuführen. Aber zunehmend wird dieser „Erfolg“ auf eine harte Probe gestellt, laufen NGOs doch aktuell
z. B. gegen die Absenkung des Schutzstatus des Wolfes in der europäischen FFH-Richtlinie Sturm. Betroffene Grundeigentümer oder bäuerliche Betriebe haben zunehmend das Gefühl, dass Artenschutzbestimmungen missbraucht werden, um den Druck hoch zu halten, was einem absoluten Missbrauch dieser Regelungen gleichkommt. Wasser auf die Mühlen sind in diesem Zusammenhang die letzte Woche bekannt gewordenen Förderverträge zwischen der EU-Kommission und NGOs, die laut Berichten auch das Lobbying für strengere Naturschutzregelungen wie das Wiederherstellungsgesetz beinhaltet haben. Ausgangspunkt dafür war der für den Green Deal zuständige Vize-Kommissionspräsident Frans Timmermanns, der mittlerweile in die Politik seines Heimatlandes Niederlande zurückgekehrt ist.
Harte Arbeit hat sich gelohnt
Die Schutzstatus-Debatte rührt einerseits aus den veränderten Bestandszahlen, die sich zumindest auf regionaler Ebene recht gut nachvollziehen lassen, andererseits auf mutigen politischen Initiativen insbesondere aus den Regionen. Salzburg nimmt hier eine absolute Führungsrolle in Österreich ein. Bereits im Mai 2018 stellte LR Dr. Josef Schwaiger den 5-Punkte-Aktionsplan zum Wolf vor, der bis heute den roten Faden zum Wolfsmanagement in Österreich darstellt. Ausgehend vom ersten Abschussbescheid für einen Problemwolf im Jahr 2019 bis zur ersten Maßnahmengebietsverordnung 2021 wurde der Prozess eng von der Landwirtschaftskammer Salzburg begleitet, um maximales Einvernehmen der betroffenen Betriebe, Einhaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen und Entwicklung der konkreten Maßnahmen zu erzielen. Seit seinem Amtsantritt 2018 ist aufgrund der Bedeutung für die Weide- und Almwirtschaft Präsident Rupert Quehenberger Vorsitzender der LK-Arbeitsgruppe Wolf, wo regelmäßig über neue Entwicklungen und Initiativen beraten wird. Die jüngst vom Europarat beschlossene Änderung des Schutzstatus des Wolfes von „streng geschützt“ auf „geschützt“ in der Berner Konvention ist nun Gegenstand der umfassenden Beratungen, was Änderungen in der FFH-Richtlinie betrifft. Eines kann man heute schon sagen: Die Änderung in den Anhängen der FFH-Richtlinie muss genau so gehandhabt werden, wie der Erfolg der Schutzmaßnahmen bei Wolf, Biber oder Fischotter es gebracht hat. Es muss bald ein normales Management dieser Tierarten wie z. B. beim Gams oder Fuchs möglich werden.
Perspektiven schaffen
Rupert Quehenberger, Präsident der LK Salzburg:
Die Auswirkungen der Wolfsrisse 2018 im Pongau habe ich noch sehr gut in Erinnerung. Die Ohnmacht, der sich die Almbauern aufgrund der strengen gesetzlichen Regelungen gegenübersahen, war beklemmend und belastend. Relativ schnell wurde klar, dass der Weg zu zufriedenstellenden Lösungen weit war. Heute kann ich mit gutem Gewissen sagen: Wir haben in der Landwirtschaftskammer und gemeinsam mit LR Josef Schwaiger einen guten Job gemacht. Wir haben uns der inhaltlich komplizierten Diskussion gestellt, viel aushalten müssen und dennoch, aus heutiger Sicht war es ein erfolgreicher Weg.
Trotz der jährlichen Risse, die selbstverständlich für jeden Weidehalter und Almbetrieb eine persönliche Katastrophe sind, lagen beginnend mit 2021 Lösungen auf dem Tisch, die eine rasche Reaktion auf Problemwölfe ermöglichten. Auch die Jägerschaft steht hier „Gewehr bei Fuß“ und zeigt, dass regionale Lösungen nur auf dem breiten Konsens der handelnden Gruppen funktionieren.
Angesichts der aktuellen Herausforderungen wie der Umsetzung des Wiederherstellungsgesetzes oder der näher kommenden GAP-Periode ist mir das ein Auftrag und Motivation zugleich, die Dinge genau so anzugehen, wie wir das in den letzten Jahren gemacht haben. Nicht nur schreien, sondern beharrlich und auf fachlicher Grundlage mit dem Wissen unserer LK-Experten gut argumentieren, gemeinsam mit der Politik nach Wegen suchen, das unmöglich Erscheinende möglich zu machen. Natürlich geht das den Betroffenen und auch mir oftmals zu langsam, aber entscheidend ist immer das Ende der Verhandlungen: das Ergebnis.