Schlagbäume auf und Schlagbäume zu
"Münchener Vertrag" von 1816 zerriss das Land
Freilich spielten bei den Übertrittsbehinderungen verschiedene Hintergründe jeweils eine Rolle, wie derzeit die Kontrolle über die Gesundheit der Bevölkerung in der Pandemie-Zeit.
Während der Napoleonischen Kriege um 1800 gehörte Salzburg wechselnden Herrschaften an. Mit dem „Münchener Vertrag“ vom 1. Mai 1816 nach dem Wiener Kongress fiel das Gebiet rechts von Saalach und Salzach an Österreich, links davon an Bayern. Es war von heute auf morgen eine „scharfe“ Grenze, fast ohne Übertrittsmöglichkeiten. Oberndorfer Leichenzüge – die Toten wurden mangels eines eigenen Friedhofs noch in Laufen bestattet – wurden ab der Brückenmitte vom bayerischen Militär begleitet, am Friedhof bewacht und wieder zurückeskortiert. Laufen verlor zwei Drittel des Wirkungsbereiches und viele ablieferungspflichtige Pfründe der Bauern im Gebirge gingen verloren. Die Menschen in den nunmehr österreichischen Vororten und der Mutterstadt Laufen mit familiären und wirtschaftlichen Verbindungen mussten traumatisiert gewesen sein.
Während der Napoleonischen Kriege um 1800 gehörte Salzburg wechselnden Herrschaften an. Mit dem „Münchener Vertrag“ vom 1. Mai 1816 nach dem Wiener Kongress fiel das Gebiet rechts von Saalach und Salzach an Österreich, links davon an Bayern. Es war von heute auf morgen eine „scharfe“ Grenze, fast ohne Übertrittsmöglichkeiten. Oberndorfer Leichenzüge – die Toten wurden mangels eines eigenen Friedhofs noch in Laufen bestattet – wurden ab der Brückenmitte vom bayerischen Militär begleitet, am Friedhof bewacht und wieder zurückeskortiert. Laufen verlor zwei Drittel des Wirkungsbereiches und viele ablieferungspflichtige Pfründe der Bauern im Gebirge gingen verloren. Die Menschen in den nunmehr österreichischen Vororten und der Mutterstadt Laufen mit familiären und wirtschaftlichen Verbindungen mussten traumatisiert gewesen sein.
Die "Tausend-Mark-Sperre" des Deutschen Reiches
Ein weiteres Mal war im 20. Jahrhundert die Grenze de facto gesperrt: Das Deutsche Reich verhängte vom 1. Juli 1933 bis 11. Juli 1936 die „Tausend-Mark-Sperre“, die jeder Deutsche bei der Ausreise nach Österreich zu zahlen hatte. Hintergrund waren politische Sanktionen. Ausgenommen war der kleine Grenzverkehr für festgelegte Übertrittsorte. Auch der Grenzverkehr für die Almen und über die Almen war frei.
Nach dem Zweiten Weltkrieg war der geregelte Übertritt sowohl aus dem Flachgau als auch aus dem Pinzgau nach Bayern weitgehend problemlos. Die Grenzkontrollen bezogen sich vor allem auf den Warenverkehr, der rigoros kontrolliert wurde. Das hatte sich aber zum 1. April 1998 mit dem Beitritt Österreichs zum Schengen-Abkommen erledigt.