Salzburg AG bietet neuen Tarif "Strom Landwirtschaft"
Salzburg AG bietet neuen Tarif für die Landwirtschaft
Die Salzburg AG bietet ab 1. Juni einen neuen, günstigeren Strompreise für die Landwirtschaft an. Mit dem neuen Tarif "Strom Landwirtschaft" sinkt der Arbeitspreis je Kilowattstunde im Vergleich zum Tarif "Landwirtschaft OK" um 1,6 Cent netto. Die Kunden müssen dafür einen neuen Vertrag abschließen, Frist für den Umstieg gibt es keine! Detailfragen zum Umstieg werden derzeit von der LK abgeklärt und werden in Kürze veröffentlicht.
Niedrigerer Grundtarif statt Freistromtage
„Nachdem der Winter sehr mild verlaufen ist, hat sich der Energiemarkt entspannt und die finanziellen Risken der Stromversorgung sind deutlich gesunken. Daraus ergeben sich Vorteile, die wir an unsere Kunden weitergeben möchten“, heißt es in einem Schreiben der Salzburg AG, das an die Bäuerinnen und Bauern geht. Die 100 Freistromtage werden im neuen Tarif nicht mehr angeboten, der neue Tarif ist nach Abzug aller Rabatte dennoch etwas günstiger. Der rabattierte Arbeitspreis beträgt im neuen Tarif "Strom Landwirtschaft" für Kundinnen und Kunden im Bundesland Salzburg 17,98 Cent netto/kWh. Dieser sinkt im Vergleich zum Vorgängertarif um 1,6 Cent. „Wir haben mit der Salzburg AG sehr gute Gespräche geführt, eine noch stärkere Absenkung der Tarife war aufgrund der unsicheren Marktsituation leider aber nicht möglich“, kommentiert LK-Vizepräsident Georg Wagner das Ergebnis.
Auch der Tarif für Privatkunden wurde bekanntlich nach unten angepasst, er beträgt ab 1. Juni 23,88 Cent brutto (19,90 Cent netto) je Kilowattstunde. Landwirtschaftliche Betriebe, die bislang im Tarif "Privat OK" waren, haben ebenfalls neue Verträge für den Umstieg zugesendet bekommen, dies sorgt mitunter für Verwirrung. Wie landwirtschaftliche Betriebe, die bislang nicht im Tarif "Landwirtschaft OK" waren, in den Tarif "Strom Landwirtschaft" einsteigen können, wird derzeit von der LK abgeklärt. Für den Umstieg auf die neuen Tarif gibt es keine Frist und daher auch keinen Zeitdruck.
Auch der Tarif für Privatkunden wurde bekanntlich nach unten angepasst, er beträgt ab 1. Juni 23,88 Cent brutto (19,90 Cent netto) je Kilowattstunde. Landwirtschaftliche Betriebe, die bislang im Tarif "Privat OK" waren, haben ebenfalls neue Verträge für den Umstieg zugesendet bekommen, dies sorgt mitunter für Verwirrung. Wie landwirtschaftliche Betriebe, die bislang nicht im Tarif "Landwirtschaft OK" waren, in den Tarif "Strom Landwirtschaft" einsteigen können, wird derzeit von der LK abgeklärt. Für den Umstieg auf die neuen Tarif gibt es keine Frist und daher auch keinen Zeitdruck.
Damit die Kundinnen und Kunden in den Genuss der neuen Strompreise kommen, müssen sie einen neuen Vertrag abschließen. Hintergrund dafür ist u. a. die Klage der Arbeiterkammer gegen die Energieversorgunger. In einem Gutachten wurde das gesetzliche Preisänderungsrecht in Frage gestellt, Preisänderungen laufen damit Gefahr, angefochten zu werden. Damit es für das Unternehmen Rechtssicherheit gibt, müssen nun für jede Preisänderung neue Verträge abgeschlossen werden.
Im neuen Tarif gibt es keine Bindung, dem Kunden entstehen dadurch keine Nachteile, versichert man seitens der Salzburg AG. Und was passiert, wenn man den neuen Vertrag nicht unterschreibt? Dann läuft der alte Vertrag „Landwirtschaft ok“ einfach weiter. Der Vertragsabschluss wird per Postvordruck oder auch online möglich sein – mit einem Code, der im Kundenschreiben aufgedruckt ist (siehe Infokasten links). Bei einem Wechsel des Tarifes werden die Freistromtage aliquot bis zum Tarifwechsel angerechnet.
Wie kann man zum neuen Tarif „Strom Landwirtschaft“ wechseln?
Für den Umstieg gibt es keine Frist, bei manchen bestehenden Tarifen gibt es noch offene Fragen, wie man am Besten umsteigt. Dies soll in den kommenden Tagen geklärt werden.
All jene, die bereits jetzt ein Angebot der Salzburg AG erhalten haben, haben verschiedene Möglichkeiten:
All jene, die bereits jetzt ein Angebot der Salzburg AG erhalten haben, haben verschiedene Möglichkeiten:
- Klassisch per Post: Einfach das unterzeichnete Exemplar des beigefügten Stromliefervertrages im beiliegenden Umschlag zurücksenden. Man erhält danach eine Bestätigung über den Abschluss des Stromliefervertrages. Man kann den unterschriebenen Vertrag auch im Kundencenter am Gebirgsjägerplatz in der Stadt Salzburg oder bei den regionalen Infopoints in Golling, St. Johann und Bruck abgeben.
- Direkt im Kundenportal: Im persönlichen Account im Salzburg-AG-Kundenportal hat man jederzeit einen Überblick über alle eigenen Produkte. Hier kann man auch bequem den Tarifwechsel durch Online-Abschluss veranlassen: salzburg-ag.at/kundenportal (Link)
- Online über die Webseite: Zur eindeutigen Identifizierung nützt man den Aktivierungs-Code von des Vorderseite des Anschreibens der Salzburg AG auf salzburg-ag.at/umsteigen
Unterstützung durch das Land bzw. durch soziale Einrichtungen
Das Land Salzburg setzt laufend Maßnahmen zur Bekämpfung der Teuerung, hilft mit vielen finanziellen Unterstützungen dort, wo es am notwendigsten ist und vermittelt bei Hilfeleistungen anderer Einrichtungen. Einen Überblick über die angebotenen Maßnahmen von Heizkostenzuschuss bis zum Notfallfonds erhält man auf der Seite des Landes Salzburg (externer Link).
Strompreisbremse nur für Hauptwohnsitze
In Salzburg hat die Salzburg AG Briefe zur Stromkostenbremse für die Landwirtschaft versendet. Bis zum 31. Mai können online Anträge gestellt werden, damit auch bäuerliche Familien, die ihre Landwirtschaft an derselben Adresse betreiben, an der sie ihren Hauptwohnsitz gemeldet haben, in den Genuss der Stromkostenbremse des Bundes kommen. Voraussetzung ist, dass der Zählpunkt auch den Haushalt mit Strom versorgt.
Alle nötigen Angaben dazu finden sich in dem Schreiben der Salzburg AG. Laut Salzburg AG hat sich allerdings in dem Schreiben der Fehlerteufel eingeschlichen: Durch ein Versehen in der Druckerei wurde bei der ersten angeführten Anlagenadresse als Ort immer Wagrain angegeben. Die Salzburg AG bittet, diese Ortsangabe zu ignorieren und sich an der richtig abgedruckten Straße und Postleitzahl zu orientieren.
Die Beantragung der Stromkostenbremse hat aktiv zwischen 17. April und 31. Mai 2023 elektronisch unter www.stromkostenzuschuss.gv.at/lufg/antrag zu erfolgen. Anträge danach können nicht mehr berücksichtigt werden.
Details zur Antragstellung findet man auf LK Online hier: (Link)
Alle nötigen Angaben dazu finden sich in dem Schreiben der Salzburg AG. Laut Salzburg AG hat sich allerdings in dem Schreiben der Fehlerteufel eingeschlichen: Durch ein Versehen in der Druckerei wurde bei der ersten angeführten Anlagenadresse als Ort immer Wagrain angegeben. Die Salzburg AG bittet, diese Ortsangabe zu ignorieren und sich an der richtig abgedruckten Straße und Postleitzahl zu orientieren.
Die Beantragung der Stromkostenbremse hat aktiv zwischen 17. April und 31. Mai 2023 elektronisch unter www.stromkostenzuschuss.gv.at/lufg/antrag zu erfolgen. Anträge danach können nicht mehr berücksichtigt werden.
Details zur Antragstellung findet man auf LK Online hier: (Link)