Pferdehaltung und Pferdekoppeln: Wasserrechtliche, baurechtliche und tierschutzrechtliche Anforderungen
Spezielle Ansprüche bei Pferdekoppeln beachten
Wasserrecht, Baurecht oder Tierschutz: Pferdehaltende Betriebe haben so einige Anforderungen zu erfüllen. Besonders bei Pferdekoppeln wird man mit speziellen Ansprüchen konfrontiert, die es in der Praxis umzusetzen gilt. Augenmerk liegt unter anderem auf so genannten "Gatschkoppeln".
Merkblatt als Hilfestellung
Das Merkblatt Pferdehaltung enthält wasserwirtschaftliche Anforderungen an die Koppelhaltung von Pferden sowie allgemeine Informationen zur Pferdehaltung, bei deren Einhaltung lediglich eine geringfügige Einwirkung auf Gewässer zu erwarten ist. Zur umfassenden Information enthält dieses Merkblatt zusätzlich Richtlinien zur Pferdehaltung, die über den wasserwirtschaftlichen Aspekt hinausgehen. Dies sind Anforderungen der Bauordnung und der Raumordnung sowie des Tierschutzrechtes.
Mit diesem einfachen Hilfsmittel können sich pferdehaltende Betriebe einen guten Überblick über Stickstoffeinträge in die Böden Ihrer Koppeln und weiter ins Grundwasser verschaffen und so in Eigenverantwortung eine gewässerverträgliche Form der Koppelhaltung von Pferden betreiben.
Die Broschüre der ÖAG (Österreichische Arbeitsgemeinschaft für Grünland und Futterbau) "Pferde auf Gatschkoppeln" ist eine wertvolle Ergänzung zum Merkblatt und kann per E-Mail: office@gruenland-viehwirtschaft.at oder über die Tel.-Nr.: +43 3682 22451 349 bestellt werden.
Mit diesem einfachen Hilfsmittel können sich pferdehaltende Betriebe einen guten Überblick über Stickstoffeinträge in die Böden Ihrer Koppeln und weiter ins Grundwasser verschaffen und so in Eigenverantwortung eine gewässerverträgliche Form der Koppelhaltung von Pferden betreiben.
Die Broschüre der ÖAG (Österreichische Arbeitsgemeinschaft für Grünland und Futterbau) "Pferde auf Gatschkoppeln" ist eine wertvolle Ergänzung zum Merkblatt und kann per E-Mail: office@gruenland-viehwirtschaft.at oder über die Tel.-Nr.: +43 3682 22451 349 bestellt werden.